Fachartikel vom 01/12/2009
Ombudsmann als externer Firmeninformant
Korruption abwehren
Bestechungsskandale sind schlecht für das Image, den Betriebsfrieden und das Geschäft. Anti-Korruptionsseminare sprießen derzeit wie Pilze aus dem Boden und auch der Ombudsmann ist wieder gefragt.
Der Manager eines Betriebes mit einigen 100 Mitarbeitern sagt, was viele denken: „Korruption? Sagte man nicht früher nützliche Aufwendungen oder ökonomische Landschaftspflege dazu? Im Ausland ist das doch eine Krankheit, die man nur durch Mitmachen behandeln kann.“
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| Hier werden Fälle von Korruption bearbeitet: Blick in die Fachabteilung des LKA Niedersachsen. (Bild: Glitza) |
Beim Mittelstand ist jedoch nicht alles Desinteresse, was nach außen so scheint. De facto sind die Klein- und Mittelunternehmen (KMU) bei den „Bildungszugängen“ in Sachen Korruptionsabwehr klar benachteiligt. Viele Seminare sind, in Erwartung zahlungskräftiger Kundschaft, auf Großunternehmen und deren organisatorische Strukturen fokussiert. Ein KMU-Vertreter vernimmt so etwas über das segensreiche Wirken von Abteilungen, die es in seinem Unternehmen gar nicht gibt und wahrscheinlich auch nie geben wird. In kleineren und mittleren Betrieben kann ohnehin nur einer der Anti-Korruptions-Job machen: der Chef höchstpersönlich. Doch der Mann oder die Frau an der Spitze hat in der Regel, vom Tagesgeschäft aufgefressen, nicht die erforderliche Zeit dazu. Und Delegieren ist schwierig, denn es geht um Vertrauen, den Überblick über das Unternehmen und Manpower.
Die größeren Unternehmen haben es da deutlich besser. Sie müssen jedenfalls die Abwehrstrategien gegen Korruption nicht neu erfinden. Der Verein "Netzwerk Compliance e.V.“ hat es sich nach eigenen Angaben zur Aufgabe gemacht, „den Austausch von Erfahrungen und Empfehlungen, Best Practice unter den führenden Unternehmen in Deutschland zu fördern, das Wissen um die Herausforderungen in der weltweiten unternehmerischen Betätigung weiterzugeben.“
Anonyme Meldeplattform
Wie also das Thema Korruptionsabwehr bei KMU angehen? Wichtiger Faktor, der sofort umgesetzt werden kann, ist ein so genanntes Hinweisgebersystem. Es gibt zwei probate Alternativen für ein solches Hinweisgebersystem. Das erste ist eine so genannte elektronische Meldeplattform, die keinerlei Rückschlüsse auf die Informierenden zulässt: das Business Keeper Monitoring System (BKMS). Die Hard- und Softwarelösung ist in einigen großen Unternehmen, aber auch beim Landeskriminalamt Niedersachsen im Einsatz. Im Gegensatz zu anonymen Meldungen ist bei diesem System eine diskrete Kommunikation zwischen Informierenden und den relevanten Stellen im Unternehmen möglich. Allerdings ist BKMS dezidiert auf große Umgebungen und Unternehmen ausgelegt.
Der zweite Ansatz ist dagegen für alle Unternehmensgrößen geeignet: die Variante Ombudsmann. Dahinter steht in der Regel ein Rechtsanwalt. Denn nur diese „Organe der Rechtspflege“, wie sie im Juristendeutsch heißen, können sich – ähnlich wie Geistliche – auf eine Schweigepflicht und ein Schweigerecht zugleich berufen. Ohne diese gesetzlich sanktionierte Verschwiegenheit wird sich kaum ein Informierender einem Gegenüber anvertrauen.
Diskreter Ombudsmann
Wie wichtig Diskretion ist, zeigt sich daran, dass Auskunftspersonen im Unternehmen allerschlimmste Folgen bis zum Verlust der Arbeitsplatzes zu befürchten haben. Selbst ein CEO kann einem Informierenden nicht versprechen, dass er sich im Ernstfall schützend vor ihn stellt – schon aus Unternehmensraison, aus dem übergeordneten Interesse des Betriebsfriedens. Andererseits gibt es in jedem Betrieb rechtlich denkende Mitarbeiter, die sich von kriminellen Vorfällen belastet sehen, aber keine zumutbare Möglichkeit sehen, diese arglistigen Handlungen namhaft zu machen.
Einen Ombudsmann kann sich auch ein kleines oder mittleres Unternehmen leisten. Er betreibt seine Tätigkeit häufig nicht als Hauptberuf und praktiziert nach wie vor als Rechtsanwalt. Es muss also nicht zwingend ein festes Gehalt gezahlt werden, sondern es könnte durchaus auch nach Aufwand abgerechnet werden. Mit anderen Worten: den Ombudsmann gibt es maßgeschneidert.
Klaus Henning Glitza
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