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MPA Dresden 16. Juli 2014

Brandschutz in Rechenzentren

Durch die fortschreitende Digitalisierung gilt es auch für kleinere Unternehmen, immer größere Datenmengen sicher zu verwalten. Die herstellende Industrie hat darauf reagiert und bietet Rechenzentren in variablen Größen an. Bei der Risikoanalyse der Unternehmen spielt natürlich auch der Brandschutz eine große Rolle.

Modell eines IT- Datensicherungsraums vor und nach dem Brandtest.
Modell eines IT- Datensicherungsraums vor und nach dem Brandtest.

Noch vor kurzer Zeit lagen die Schwerpunkte im betrieblichen Brandschutz eher auf den Sachwerten wie Maschinen, Anlagen und Archiven. Inzwischen ist ein Datenverlust für ein Unternehmen viel schwerwiegender als ein Ausfall von Technik. Das erfordert eine andere Ausrichtung des Risikomanagements.

Der gesetzlich in den Unternehmen geforderte Brandschutz hat zum Ziel, Personen zu evakuieren oder zu retten, die Brandausbreitung einzuschränken und der Feuerwehr eine Löschmöglichkeit zu bieten. Der Sachwertschutz ist kein Bestandteil des gesetzlichen Brandschutzes.

Dieser „freiwillige Brandschutz“ geht in der Regel deutlich über die gesetzlichen Forderungen hinaus. In bestimmten Fällen wird dieser von den Versicherungen gefordert. Es ist daher notwendig, sich intensiv um den Schutz der unternehmensrelevanten Daten zu kümmern.

Risikoanalyse

Beim Brandschutz sind zwei Risikofälle zu untersuchen. Zum einen den möglichen Brand im Inneren eines Rechenzentrums. Es ist jede Menge sehr gut entzündliche Brandlast und Zündenergien vorhanden. In den meisten Rechenzentren gibt es keine ständigen Arbeitsplätze. Daher ist eine Brandfrüherkennung mit aufgeschalteter automatischer Löschung des Entstehungsbrandes immens wichtig.

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Dabei muss auch das Löschmedium entsprechend ausgewählt werden, um einen maximalen, möglichst schnellen Löscherfolg zu erzielen. Denn neben dem Brandrauch kann auch das Löschmedium Folgeschäden an den Datenspeichern verursachen.

Eine zweite Möglichkeit ist der Brand außerhalb des Rechenzentrums. Nahezu alle Rechenzentren sind in einem Gebäude aufgestellt. Um die Brandbeständigkeit eines Rechenzentrums gegenüber einem von außen einwirkenden Brand nachzuweisen, gibt es die speziell dafür entwickelte europäische Norm EN 1047.

Die üblicherweise für den Gebäudebrandschutz zur Verfügung stehenden Normen zum Nachweis des Feuerwiderstandes sind für das Rechenzentrum nicht geeignet, da das Prüfszenario nur Einzelbauteile wie Decken oder Wände oder Türen berücksichtigt. Beim Datenschutz ist aber das gesamte Rechenzentrum zu untersuchen. Das kann in Form eines Datensicherungsschrankes nach EN 1047 Teil 1 oder eines Datensicherungsraumes nach EN 1047 Teil 2 geschehen.

Die thermischen Grenzwerte beim Gebäudebrandschutz sind ebenfalls viel zu hoch für den Datenbrandschutz. Daher ist eine vorhandene Feuerwiderstandsfähigkeit nicht ausreichend.

Da die Brandschutzprüfung von Rechenzentren eine andere Kompetenz der Prüfstelle erfordert als beim Gebäudebrandschutz, gibt es nur sehr wenige Testlabors. Diese sind auch nochmals von der zertifikatserteilenden Stelle anerkennt.

Zusätzlich muss bei der Risikoanalyse noch untersucht werden, ob Teile des Rechenzentrums auch gesetzlich geforderte Nachweise aus dem Gebäudebrandschutz erfüllen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Wand eines Rechenzentrums gleichzeitig die Wand eines Fluchtweges bildet.

In diesem Fall bedarf es noch der Nachweisdokumente gemäß den Landesbauordnungen für die betroffenen Rechenzentrumsbauteile. Ein Übertrag der Brandprüfung nach EN 1047 auf den Gebäudebrandschutz ist ebenfalls nicht automatisch möglich. In der Regel bedarf es weiterer Brandtests. Diese Thematik sollte bereits im Vorfeld geklärt werden.

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