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Nur qualifizierter Rauchabzug rettet

Rauch ist die oft tödliche Gefahr bei einem Brand: Er nimmt die Sicht und macht die Menschen im Gebäude orientierungslos. Bei starker Rauchentwicklung tritt nach nur wenigen Atemzügen Bewusstlosigkeit ein, und die Menschen ersticken. Außerdem können die Retter der Feuerwehr nicht durch den dichten Rauch dringen und die Menschen aus der Gefahrenzone holen.

Nach Ansicht vieler Brandschutzexperten sichert nur ein qualifizierter Rauchabzug eine raucharme Schicht im Gebäude.
Nach Ansicht vieler Brandschutzexperten sichert nur ein qualifizierter Rauchabzug eine raucharme Schicht im Gebäude.

Rauch- und Wärme-abzugsanlagen (RWA) leisten seit Jahrzehnten einen großen Beitrag, die Verrauchung von Räumen effektiv zu verhindern. So ist man sich in den Fachkreisen der Feuerwehrverbände, des VdS Schadenverhütung und des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) einig: Nur ein über geprüfte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gesteuerter qualifizierter Rauchabzug kann die vollständige Verrauchung größerer Räume verhindern und somit das Brandereignis begrenzen und dessen Folgen verringern.

Sicherheit schaffen

Aktuell hat sich vor dem Hintergrund der Neufassung der Industriebaurichtlinie, die für den Rauchabzug neue Schutzziele definiert, ein breiter Zusammenschluss aus Brandschutzexperten gebildet, der sich für eine weiterhin hohe Qualität beim Rauchabzug ausspricht. Sie vertreten die Meinung, dass nur qualifizierte Rauchabzüge echte Sicherheit im Brandfall schaffen. Ihre Empfehlung: Der Rauchabzug sollte nach der DIN 18232-2 oder validierten Ingenieurmethoden bemessen und pro 200 Quadratmeter Grundfläche mindestens ein Rauch- und Wärmeabzugsgerät in das Dach integriert sein. Im Brandfall garantieren nur qualifizierte Rauchabzüge eine raucharme Schicht innerhalb des Gebäudes.

Die natürlichen RWA für den qualifizierten Rauchabzug werden im Dach oder im oberen Teil mehrerer Wände eingebaut und leiten durch den thermischen Auftrieb den Rauch samt seiner giftigen Gase ins Freie. Durch Zuluftöffnungen in den unteren Wandbereichen strömt frische Luft nach, so dass sich unter der Decke eine Rauchschicht bildet – und in Bodennähe die überlebensnotwendige und für die Feuerwehr so wichtige raucharme Schicht.

Und genau bei diesem Punkt, der raucharmen Schicht, ruft die neue Muster-Industriebaurichtlinie, die ab Herbst in den ersten Bundesländern rechtsverbindlich eingeführt werden soll, derzeit sehr unterschiedliche Reaktionen hervor. Während sich baubehördliche Vertreter davon überzeugt zeigen, dass sie „Klarheit im Baurecht“ schaffe, befürchten Brandschutzexperten ganz konträr eine „Aufweichung der baurechtlichen Standards“.

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Rauchschichtung von elementarer Bedeutung

Experten gibt die neue Industriebaurichtlinie Anlass zur Sorge. Der Rauchabzug wurde in der neuen Industriebaurichtlinie ausführlicher und konkreter geregelt. Positiv ist, dass es nun Aussagen zu Zuluftöffnungen und Auslösegruppen gibt, die bisher fehlten. Andererseits senken die neuen pauschalen Lösungen das bisherige Schutzniveau deutlich und erwecken den Anschein, sie könnten eine qualifizierte Bemessung ersetzen.

Als besonders gravierend wird dabei die unbemerkte Abkehr von der raucharmen Schicht empfunden, die nach den pauschalen Ansätzen nicht mehr gesichert ist. Planer und Bauherren werden so in trügerischer Sicherheit gewogen, was einen umso mehr besorgen muss, je mehr man um die elementare Bedeutung der Rauchschichtung für Flucht, Rettung und Löschangriff weiß.

Die Industriebaurichtlinie reduziert die Entrauchung auf das Schutzziel „Unterstützung der Brandbekämpfung der Feuerwehr“. Hier ist gemeint, dass die Flucht aus dem Gebäude allein durch kurze Fluchtwege und frühe Alarmierung gesichert werden kann. Das ist aber ein Trugschluss.

Abgesehen davon, dass Eingeschlossene oder Verletzte nicht durch eine frühe Alarmierung oder kurze Wege nach draußen gelangen können, und viele Feuerwehren eine Rauchverdünnung keineswegs als Unterstützung sehen, sondern weiter auf Rauchschichtung drängen, wird bei dieser Theorie eine Sache gravierend unterschätzt: Selbst große Räume von zigtausend Kubikmetern verrauchen innerhalb weniger Minuten und lassen Flüchtenden wie Rettern kaum eine Chance.

Ganz grundsätzlich gilt: Nicht jede Öffnung, die Rauch abführt, sichert auch eine raucharme Schicht. Diese ist aber notwendig, um wirklichen Schutz im Brandfall zu bieten. Sichergestellt wird dies nur durch qualifizierte Rauchabzugsanlagen, also qualifizierte Geräte nach DIN EN 12101 mit qualifizierter Bemessung nach DIN 18232-2 oder validierten Ingenieurmethoden.

Leben und Sachwerte retten

Nur durch eine raucharme Schicht ist es möglich, dass Menschen selbst das Gebäude verlassen und ins Freie gelangen. Außerdem haben dann die Rettungskräfte ausreichend Sicht, um gezielt den Löschangriff zu starten und Eingeschlossene zu retten. Das Ergebnis: Leben geschützt durch den Abzug der giftigen Rauchgase, Sachwerte gerettet durch den schnellen und gezielten Löschangriff der Feuerwehr, Unternehmensrisiken gesenkt durch den geringeren Schaden an Maschinen und Gebäuden und damit kürzere Produktions- und Lieferausfälle.

Auch nach Ansicht des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) sind natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) nur dann wirklich sicher und effizient, wenn sie nach den Vorgaben der DIN 18232-2 oder validierten Ingenieurmethoden projektiert sind. Diese Norm steht für die allgemein anerkannte Regel der Technik zur Projektierung einer sicheren Rauch- und Wärmefreihaltung von Räumen im Brandfall.

Nach den Vorgaben dieser Norm projektierte NRA gewährleisten Personenund Sachschutz. Im Brandfall ist sichergestellt, dass die NRA aktiviert wird, die Nachströmung der Zuluft durch adäquat große bodennahe Zuluftöffnungen erfolgt und eine ausreichende Anzahl von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) zur Öffnung vorhanden ist.

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