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Primion Technology 18. September 2014

Rückzug von der Börse beschlossen

Der Vorstand der Primion Technology AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Börsenzulassung der Aktien der Primion Technology AG zu beantragen - das so genannte Delisting.

Das Multifunktionsterminal ADT 1200 zur Zeiterfassung und Zutrittskontrolle aus dem Primion-Portfolio.
Das Multifunktionsterminal ADT 1200 zur Zeiterfassung und Zutrittskontrolle aus dem Primion-Portfolio.

Die Aktien des Unternehmens werden gegenwärtig im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gehandelt. Der Vorstand wird den Antrag auf Widerruf der Zulassung in Kürze bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Über den Widerruf der Zulassung der Aktien entscheidet die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse.

Der Vorstand erwartet, dass diese dem Antrag mit einer Wartefrist von sechs Monaten stattgeben wird und dass das Delisting nach Ablauf dieser Wartefrist wirksam wird. Minderheitsaktionäre erhalten so noch ausreichend Zeit, ihre Aktien im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu veräußern. Der Vorstand geht davon aus, dass die Aktien der Primion Technology AG nach Ablauf der Wartefrist nicht mehr an der Frankfurter Börse oder einer anderen Börse gehandelt werden.

Der Vorstand begründet seine Entscheidung damit, dass die Kosten, die mit der Börsennotierung verbunden sind, den sich hieraus ergebenden Nutzen für die Gesellschaft nicht mehr rechtfertigen. Mit dem Delisting sei der Wegfall zahlreicher kapitalmarktrechtlicher Pflichten verbunden, so dass der Vorstand nach dem Rückzug von der Börse mit Kosteneinsparungen im fünfstelligen Bereich rechnet. Auch finanziere sich die Gesellschaft vor allem über Banken und den Hauptaktionär, die spanische Azkoyen S.A., so dass der Ernstfall der Finanzierungsmöglichkeit über den Kapitalmarkt keinen erheblichen Nachteil darstelle.

Hinzu komme, dass der Hauptaktionär mittlerweile mehr als 90 Prozent der Primion-Aktien hält und ein Börsenhandel mit Primion-Aktien nur noch in geringem Umfang stattfindet. Angesichts dieser Umstände ist die Börsennotierung der Primion-Aktien aus Sicht des Vorstands nicht mehr sinnvoll. Der Vorstand erklärte, dass sich durch den Rückzug von der Börse für die Geschäftspartner des Unternehmens nichts ändern wird.

Die Azkoyen S.A. hatte am 7. Mai 2013 entschieden, den Aktionären der Primion Technology AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Primion Technology AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von einem Euro gegen Zahlung eines Barkaufpreises von 3,86 Euro pro Stückaktie zu erwerben. Zu diesem Datum hielt Azkoyen S.A. bereits 4.909.240 Aktien der Zielgesellschaft, das waren rund 88,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte.

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