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Empfehlungen im Vergleich

Wie ein Sicherheitskonzept aussehen muss, beschäftigt jeden Veranstalter, der während des Genehmigungsverfahrens von der Behörde aufgefordert wird, jenes zu erstellen. Eine Studienarbeit untersucht die Unterschiede, die zwischen dem Orientierungsrahmen aus NRW, der Handreichung an die Sicherheitsgewerke aus Bayern und dem Vabeg-Konzept bestehen.

Eine Studienarbeit vergleicht Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen.
Eine Studienarbeit vergleicht Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen.

Die Musterver-sammlungsstätten-verordnung (MVStättVO) gibt hinsichtlich des Sicherheitskonzeptes jedoch wenige Anforderungen. Die Forderung gliedert sich in die folgenden drei Punkte: 1. Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden, 2. Festlegung der betrieblichen Sicherheitsmaß-nahmen und 3. Festlegung der allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen. Ferner ist es aus juristischer Sicht Pflicht, alle Maßnahmen zu berücksichtigen, die den erforderlichen und zumutbaren Sicherungspflichten entsprechen.

Die aktuelle Version der MVStättVO verpflichtet in §43 Abs.(1) den Betreiber, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Jedoch fallen durch die Änderung des Anwendungsbereichs nicht automatisch alle Veranstaltungen unter die Rechtsprechung der MVStättVO. Da ferner die Sicherheit der Besucher und die daraus resultierende Verantwortung der Veranstalter durch die Verkehrsicherungspflicht, welche durch Urteile des Bundesgerichtshofes besteht, einen sehr großen Stellenwert hat, kann an dieser Stelle von behördlicher Seite ebenfalls ein Sicherheitskonzept gefordert werden (Eventfaq).

Welche Voraussetzung für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes notwendig ist, wird in keinem Regelwerk oder allgemeingültigen Vorschriften näher erläutert. Es wird lediglich gefordert, dass diese Person fachlich und persönlich der Aufgabe gewachsen sein muss. Aus diesem Grund haben verschiedene Institutionen mit Fachpersonen Leitfäden oder gar Musterkonzepte entwickelt, um den Veranstalter, den Behörden oder andere Gewerke in der Erstellung von Sicherheitskonzepten zu unterstützen (Michael Öhlhorn, November 2014).

In folgender Ausarbeitung werden die Inhalte der Sicherheitskonzepte von drei verschiedenen Herausgebern verglichen. Zuerst wird auf den Orientierungsrahmen NRW eingegangen, anschließend auf die Handreichung für Sicherheitsbehörden, Polizei und Brandschutzdienststellen aus Bayern, und zum Schluss auf das Vabeg Konzept der Vabeg Eventsafety Deutschland.

Orientierungsrahmen NRW

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat nach den Ereignissen auf der Loveparade 2010 in Duisburg sich in der Pflicht gesehen, die zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Sicherheitsstandards zu überarbeiten. Ferner wurde die Priorität dieses Projekts durch den steigenden Trend von Open-Air-Events und Großveranstaltungen erhöht. Ziel des Orientierungsrahmens war es, einerseits die Kommunen, welche im Genehmigungsverfahren mit diesem Thema konfrontiert werden, zu unterstützen und auch zu informieren, und andererseits den Sicherheitsstandard von Großveranstaltungen auf ein akzeptables Maß zu erhöhen.

Für die Gestaltung des Orientierungsrahmens wurde ein Arbeitskreis „Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien“ mit Fachpersonen aus der Feuerwehr, der Polizei, dem Veranstaltungsmanagement, dem Bevölkerungsschutz und der Bauaufsicht zusammengestellt. Dieser Arbeitskreis präsentierte nach einer zweijährigen Arbeit im Februar 2013 seinen Abschlussbericht.

Das Ziel dieses Projektes war, ein strukturiertes, transparentes und fachlich fundiertes Verfahren, sowie die systematische Nachbereitung für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu entwickeln. Für das Verfahren wurde unter anderem ein Musteraufbau für ein Sicherheitskonzept entwickelt, welches die wichtigsten Sicherheitsfragen beinhaltet und den Veranstaltern einen Überblick geben soll. Das Konzept ist jedoch nicht abschließend ausgearbeitet, da je nach Veranstaltung und Ort zusätzliche Maßnahmen berücksichtigt werden müssen Das Sicherheitskonzept umfasst bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, welche systematisch in die jeweiligen Themengebiete eingearbeitet wurden (MIK NRW). In den folgenden Gegenüberstellungen wird aus dem Orientierungsrahmen lediglich das Muster des Sicherheitskonzeptes betrachtet.

Handreichung für Sicherheitsbehörden, Polizei und Brandschutzdienststellen (Bayern)

Das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München hat im März 2012 eine Handreichung veröffentlicht. Diese richtet sich in ihren verschiedenen Teilen an Veranstalter, Sicherheitsbehörden, Polizei und der Sachbearbeitung in München. Ziel dieser Handreichung ist es, die Behörden bei der Durchführung von Veranstaltungen ohne bestimmten Veranstalter, oder Verantwortlichen (zum Beispiel eine Silvester-Feier in der Fußgängerzone) zu unterstützen. Hierdurch sollen die Kommunen geeignete Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung treffen können.

Dieses Dokument bietet eine Beschreibung zur Risiko- und Gefährdungsbeurteilung, welche auf Einflussfaktoren, Schadensfälle und die Eintrittswahrscheinlichkeit eingeht. Ferner wird in dieser Handreichung das Themenfeld der Prüfung aufgegriffen. In diesem Abschnitt werden auf die Örtlichkeit, schutzzielbezogene Maßnahmen und das Sicherheitskonzept eingegangen. Weiter werden Informationen über die Zuständigkeit und dem Betrieb gegeben (Landeshauptstadt München, 03/2012). In dieser Arbeit wird in der Gegenüberstellung lediglich auf die empfohlenen Inhalte des Sicherheitskonzeptes eingegangen.

Vabeg-Konzept (Netzwerk von Sicherheitsfachpersonen für Versammlungsstätten)

Die Vabeg Eventsafety Deutschland GmbH befasst sich mit der Entwicklung und Forschung im Bereich der Veranstaltungssicherheit. Die Vabeg hat deutschlandweit insgesamt 18 externe und geschulte Sicherheitsfachpersonen. Betreut und kontrolliert wird das Unternehmen durch den TÜV Saarland. Der Geschäftsführer Michael Öhlhorn begann 2001 mit der Gründung der Vabeg Eventsafety GmbH mit der Entwicklung einer ganzheitlichen Sicherheitsplanung im Bereich der Veranstaltungssicherheit. Seit 2010 ist dieses Sicherheitsverfahren SGS TÜV zertifiziert. Im Oktober 2014 wurde der Hauptteil des Sicherheitskonzeptes bezüglich der Inhalte neu sortiert, um diesen auf der einen Seite lesefreundlicher für die Kunden und auf der anderen Seite leichter bearbeitbar für die Sicherheitsfachpersonen zu gestalten. Die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes erfolgt ausschließlich durch die geschulten Sicherheitsfachpersonen, um die fachgerechte Bearbeitung mit den komplexen Bewertungen und Berechnungen gewährleisten zu können.

Das Vabeg-Konzept bietet am Anfang eine Kurzzusammenfassung und grafische Übersicht des gesamten Sicherheitskonzeptes. Nach dieser Zusammenfassung wird dem Kunden eine Genehmigungsvorlage, welche in Zusammenarbeit mit diversen Behörden entwickelt wurde, zur Verfügung gestellt. Im nächsten Abschnitt der ganzheitlichen Planung wird auf die Adressen der verschieden Verantwortungsträger einschließlich einem Organigramm eingegangen. Nach diesem Gesamtüberblick folgt die Bearbeitung des Sicherheitskonzeptes, in welchem die Kerninhalte der Veranstaltungssicherheit abgearbeitet werden. Am Ende des Vabeg-Konzeptes werden Pläne und Aushänge, sowie Formulare, Anlagen und Unterweisungen welche in dem Sicherheitskonzept erarbeitet werden gesondert wiedergegeben (Michael Öhlhorn, November 2014). Im folgenden Kapitel wird lediglich auf die Ausarbeitung des Sicherheitskonzeptes aus dem ganzheitlich geplantem Vabeg-Konzept eingegangen.

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