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BDSW 2. Februar 2015

Mindestlohn gilt auch für Dienstleistungen in der Bundesliga

Der seit 1. Januar 2015 geltende gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde gilt auch für Sicherheits- und Ordnungsdienste in der Fußball-Bundesliga - darauf weist der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Dr. Harald Olschok, hin.

Der Mindestlohn gilt auch für Sicherheits- und Ordnungsdienste in der Bundesliga.
Der Mindestlohn gilt auch für Sicherheits- und Ordnungsdienste in der Bundesliga.

Allein bei den Spielen der ersten Bundesliga kämen an jedem Wochenende mindestens 5.000 Sicherheits- und Ordnungskräfte zum Einsatz. Davon seien jedoch in der Regel nur zwei Drittel Beschäftigte von privaten Sicher-heitsdiensten, immer noch sehr viele Bundesligavereine würden mit vereinseigenen Ordnern arbeiten. Für diese galten bisher keine tariflichen Grundlagen.

Die Tarifverträge für die privaten Sicherheitsdienste gelten nur für die Beschäftigten dieser Unternehmen. Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sei diese Wettbewerbsverzerrung jedoch passé, so Olschok. Bei besonders risikogeneigten Bundesligaspielen kämen bis zu 1.000 private Sicherheits- und Ordnungskräfte zum Einsatz.

Der Hauptgeschäftsführer des BDSW appellierte an die Vereine zu prüfen, ob sich vor diesem Hintergrund der Einsatz vereinseigener Ordner überhaupt noch rechnen würde. Vom Gesetzgeber fordert der BDSW seit langem, eigenständige Regelungen für die Sicherheit in Fußballstadien zu verabschieden.

In diesen müssten die Qualifikation, die Zulassungsvoraussetzungen und verschärfte Zuverlässigkeitskontrollen festgelegt werden. Das Gewerberecht mit seinem 40-stündigen Unterrichtungsverfahren sei nicht geeignet, die für große Veranstaltungen geforderten Voraussetzungen, auch in Bezug auf die Qualifikationen, zu schaffen.

Auch der DFB sei gefordert, immer wieder zu überprüfen, ob das bisherige modulare Schulungskonzept ausreichend sei, so Olschok abschließend.

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