Direkt zum Inhalt
GFOS 12. Februar 2015

Workforce Management laut Mindestlohngesetz

Am 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Das Workforce Management „gfos.Workforce“ der Essener Firma GFOS, unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung der neuen Reglungen und Pflichten.

Mobiles Workforce Management mit Gfos.Workforce.
Mobiles Workforce Management mit Gfos.Workforce.

Viele Unternehmen zeichnen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten gar nicht oder lediglich manuell auf. Dies stellt nun vor dem Hintergrund des Mindestlohngesetzes ein Problem dar. Denn ein wichtiger Aspekt aus Arbeitgebersicht ist, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitszeiten von Beschäftigten aufzuzeichnen.

Für Unternehmen aus Wirtschaftsbereichen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind, gelten erweiterte Regelungen. Dabei gilt es nicht nur, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit der Mitarbeiter täglich zu dokumentieren. Auch ist es für Unternehmen wichtig, die monatlich maximal erlaubten Überstunden zu überwachen, die Überstunden in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von zwölf Monaten lückenlos auswerten und automatisch auszahlen zu können und die individuell erlaubten Monatsstunden pro Mitarbeiter zu hinterlegen.

Hier kommt „gfos.Workforce“ ins Spiel: Das Workforce Management unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung dieser Anforderungen. Die Zeiterfassung der GFOS steht für orts- und zeitunabhängige Erfassung der Arbeitszeiten. Die Zeiterfassung verarbeitet alle Ereignisse in Echtzeit. Eine Übersicht der aktuellen Anwesenheit oder eine Betrachtung vergangenheitsbezogener Daten ist zu jeder Zeit auf Knopfdruck möglich. Die Flexibilität der Zeiterfassung ermöglicht die Verwendung in den verschiedensten Branchen und Unternehmen, ganz gleich, ob es sich um kleine, mittelständische oder große Unternehmen handelt.

Auch kann es vor diesem Hintergrund sinnvoll sein, sich mit dem Thema Personaleinsatzplanung zu beschäftigen. Ob in der Industrie, im Dienstleistungsbereich oder in der Logistik: Die Managementaufgabe, Personalpräsenz zu planen und Mitarbeiter ihren Qualifikationen entsprechend einzusetzen, fordert täglich aufs Neue heraus. Zeit, Kosten und Kompetenz intelligent zu verknüpfen, das ist die Aufgabe einer intelligenten Personaleinsatzplanung. Und ein guter Einsatzplan unterstützt gleichzeitig bei der Einhaltung der Regelungen zum Mindestlohngesetz.

Passend zu diesem Artikel