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Mit Hemmschwelle ins Freie

Einen großen Teil seiner Zeit, während der Arbeit oder in der Freizeit, verbringt der Mensch in geschlossenen Räumen. Oft weiß er zwar, wie er in ein Gebäude hineinkommt, nicht aber, welcher der sicherste und schnellste Weg wieder hinaus ist. Wie steht es dann um die Sicherheit im Brandfall? Und welche Erwartungen stellt man an einen sicheren Fluchtweg?

Der EH-Türwächter von GfS in verschiedenen Bedienstadien: Bei Berührung der Türklinke mit dem roten Voralarm (links), löst dieser aus. Beim Loslassen der Klinke verstummt er. Bei der Notöffnung (rechts) verschiebt sich der EH-Türwächter durch komplettes
Der EH-Türwächter von GfS in verschiedenen Bedienstadien: Bei Berührung der Türklinke mit dem roten Voralarm (links), löst dieser aus. Beim Loslassen der Klinke verstummt er. Bei der Notöffnung (rechts) verschiebt sich der EH-Türwächter durch komplettes

Einfach schnell raus – darin sind sich alle in einer Gefahren-situation einig. Nur wie müssen Fluchtweg, Rettungsweg oder Notausgangstür dafür beschaffen sein? Bereits seit 2003 gelten in den Ländern der Europäischen Union die harmonisierten europäischen Normen für mechanisch betätigte Notaus-gangs- und Paniktürverschlüsse: DIN EN 179 und DIN EN 1125. Diese Normen unterscheiden im Wesentlichen danach, ob es an der jeweiligen Fluchttür zu einer Notsituation oder einer Paniksituation kommen kann. Die Ausstattung jeder Fluchttür ist daher einer genauen und individuellen Risikoanalyse zu unterziehen.

Panik bei Publikumsverkehr

Die DIN EN 179 wird bei Fluchttüren in Gebäuden angewendet, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen. Hier wird davon ausgegangen, dass die Nutzer des Gebäudes die Funktion der Fluchttüren kennen beziehungsweise die Lage der Fluchtwege bekannt ist. Typische Bedingungen zur Anwendung von DIN EN 179 finden sich zum Beispiel in Verwaltungsgebäuden oder Arbeitsstätten, kurz überall dort, wo Notausgänge nicht öffentlich sind. Raumsituationen also, in denen eine kleine Personengruppe gefährdet werden könnte, das Entstehen einer Panik jedoch unwahrscheinlich ist. Hier spricht man von einer Notsituation, in der Notausgangstüren mit Notausgangsverschlüssen zur Anwendung kommen.

Muss von der Gefährdung einer größeren Gruppe ausgegangen und mit der Entstehung von Panik zumindest gerechnet werden, gilt die DIN EN 1125. Dabei wird davon ausgegangen, dass den Besuchern eines öffentlichen Gebäudes die Funktion der Fluchttüren und die Lage der Fluchtwege unbekannt sind. Bedingungen, die vor allem in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Kinos, Kranken-häusern oder Einkaufszentren vorzufinden sind, deren Notausgänge im öffentlichen Bereich liegen. Das Begehen einer Fluchttür muss deshalb ohne vorherige Einweisung oder genaue Ortskenntnis erfolgen können. Selbst bei Dunkelheit oder Rauchentwicklung, die die Entstehung von Panik in einer größeren Gruppe begünstigen, müssen Paniktüren mit Paniktürverschlüssen eine sichere Flucht ermöglichen.

Notausgänge als Schwachstelle

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Vier grundsätzliche Missbrauchssituationen von Notausgängen sind bekannt: In Geschäften kommt es immer wieder zur Entwendung von Gegenständen durch die nicht überwachten Hinterausgänge. Untersuchungen zufolge nutzen Mitarbeiter die hinteren Notausgänge, um Ware an der Kasse vorbei aus dem Laden zu schaffen.

In Theater, Museen, Diskotheken, Kinosälen besteht das Risiko, dass lediglich eine Person an der Kasse zahlt, die dann durch die hinteren Notausgänge weitere Personen in das Gebäude lässt.

In Kindergärten und Pflegeeinrichtungen gilt eine Fürsorgepflicht der Einrichtung gegenüber Schutzbefohlenen. Dies schließt ein, dass es zu keiner Selbstgefährdung beispielsweise durch unbemerktes Entweichen aus dem Gebäude kommen darf.

In Arbeitsstätten möchte man die Gebäudehülle beziehungsweise die Fluchtwege, die durch verschiedene Nutzungseinheiten gehen, überwachen, so dass es zu keiner, wie auch immer gearteten Störung (zum Beispiel Fehlzeiten, Diebstahl, Spionage) des Betriebs kommt.

Missbrauch vermeiden

Wie aber sind Notausgangstüren und Paniktüren gegen missbräuchliche Begehung zu sichern? Das Verschließen von Türen in Flucht- und Rettungswegen, deren Funktionen dann nicht mehr gewährleistet sind, ist keine Option. Die Bauordnungen stehen dem entgegen. Videoüberwachung ist vielerorts weder möglich noch sinnvoll. Eine reine Alarmüberwachung ohne Hemmschwelle führt zu unnötig vielen Störungen des Betriebs. Einzig sinnvolle, gesetzeskonforme Möglichkeit ist die Installation von Alarmgebern, die eine Hemmschwelle gegen die missbräuchliche Nutzung der Notausgangstüren darstellen.

Die Hemmschwelle muss so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den aktuell gültigen Bauverordnungen steht. In vielen Fällen wird auch die Normkonformität gemäß den Notausgangs- beziehungsweise Panikschlossnormen EN 179 und EN 1125 verlangt. Und schließlich gibt es eine deutsche Richtlinie, die die elektrische Verriegelung von Flucht- und Rettungswegen regelt, die EltVTR.

Ist eine Tür gemäß der EN179 ausgestattet, so empfiehlt sich die Fluchtwegsicherung zum Beispiel mit einem EHTürwächter: Beim Herunterdrücken der Türklinke verschiebt sich der EH-Türwächter senkrecht nach unten, die Tür geht auf. Um die Hemmschwelle zum Beispiel in Boutiquen zu erhöhen, kann das Gerät zusätzlich mit einem Voralarm ausgestattet werden. Bereits bei leichter Berührung der Türklinke mit dem EH-Türwächter ertönt hier ein Voralarm, der wieder verstummt, sobald der Benutzer die Klinke loslässt. Erst bei vollständigem Herunterdrücken der Türklinke wird ein Dauersignal aktiviert, und die Begehung der Notausgangstür ist möglich.

Ist eine Tür gemäß EN1125 ausgestattet, so ist eine Druckstange mit integriertem Alarm eine geeignete Möglichkeit, den Fluchtweg abzusichern: Bei leichtem Druck gegen die Stange, wie bei der GfS E-Bar, wird ein optischer und akustischer Voralarm ausgelöst, bei vollständigem Durchdrücken ist das Passieren des Notausganges möglich. Zeitgleich wird der Hauptalarm ausgelöst, der nur von einer autorisierten Person mittels Schlüsselschalter quittiert werden kann.

Freilich ist diese Form der Hemmschwelle geringer einzuschätzen als bei einer elektrischen Türverriegelung, die gemäß EltVTR verhindert, dass die Tür in Flucht- und Rettungswegen begangen werden kann, ohne dass zuvor der Nottaster gedrückt wurde.

Höhe der Hemmschwelle

In manchen Fällen, wie bei Demenzabteilungen, bietet die gemäß EltVTR ausgestattete elektrische Türverriegelung keine ausreichend hohe Hemmschwelle. Die mittlerweile verabschiedete, aber noch nicht veröffentlichte und damit rechtskräftige FprEN13637 bietet hier Abhilfe. In ihr wurde festgeschrieben, dass der Notschalter die elektrische Türverriegelung mit Verzug freigeben (t1 = 15 Sekunden, t2 = 180 Sekunden) beziehungsweise der Notschalter ganz blockiert werden kann. Freilich birgt dies die Gefahr, dass Personen im Notfall nicht auf dem kürzesten Weg ins Freie gelangen, sondern irritiert von dem Nichtöffnen der Notausgangstür zur nächsten laufen, wo sie dieselbe Situation vorfinden.

Es gilt auch hier: Fluchtwegsicherung muss nicht nur im Alltag funktionieren, sondern darf im Brandfall die Selbstrettung nicht behindern. Die Höhe der Hemmschwelle bleibt eine zentrale Abwägungsfrage bei der Wahl der geeigneten Fluchtwegsicherung.

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