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Nachholbedarf

Ein Krankenhaus gleicht infrastrukturell nicht selten einer kleinen Stadt. Prävention in Hinblick auf Datenschutz und Safety ist, nicht zuletzt aufgrund von einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, gelebte Praxis. Doch wie sieht es mit Themen wie Kriminalprävention, Objekt- und Personenschutz aus?

Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes müssen in Krankenhäusern den Wünschen von Patienten, Besuchern und Personal gerecht werden.
Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes müssen in Krankenhäusern den Wünschen von Patienten, Besuchern und Personal gerecht werden.

Rechtliche Anforderungen an den Betreiber eines Krankenhauses, diesbezüglich tätig zu werden, gibt es eigentlich nicht. Aushilfsweise kann das KontraG (DE) oder VerbVgG (AT) herangezogen werden. Für Unternehmen, also auch für Krankenhäuser, bedeuten diese Gesetze, dass im ersten Schritt Fehlerquellen im Betrieb aufzuspüren sind, und im zweiten Schritt technische, organisatorische, personelle und andere Maßnahmen zu ergreifen sind, um strafgesetzwidrige Folgen zu vermeiden. In weiterer Folge könnte man noch Organisationsverschulden ins Feld führen.

Defizite in der Organisation

Eine Studie zum Thema Corporate Security in Krankenanstalten, welche der Autor 2012/13 im deutschsprachigen Raum durchgeführt hat, hat ergeben, dass nur wenige Krankenhäuser über eine entsprechende Organisation verfügen. In weiterer Folge wurde in der Studie auch deutlich, dass Kriminalität, zum Beispiel Diebstahl oder Sachbeschädigung, von den Krankenhausverantwortlichen durchaus als ein Problem gesehen wird. Noch deutlicher wurde es beim Thema Gewalt: Hier ergab die Umfrage, dass nahezu jedes Haus bereits Erfahrungen mit Gewalt gegen Mitarbeiter hat.

In den deutschsprachigen Medien finden sich in den vergangenen Jahren immer wieder Beiträge, die von Übergriffen auf medizinisches und pflegerisches Personal oder von Kriminaldelikten im Krankenhaus berichten.

Kriminalität im Krankenhaus beinhaltet in erster Linie „Verletzungsdelikte“ wie Eigentumsdelikte, mit Strafe bedrohte Handlungen gegen Personen oder Sachen und in Einzelfällen auch Drohungen oder Taten, die der Gewaltkriminalität zugeschrieben werden können. Darunter fallen Sexualdelikte, Geiselnahme oder Entführung. Auch Gefährdungsdelikte gehören mit zum Portfolio in Bezug auf Kriminalität im Krankenhaus.

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Mangelnde Sensibilität

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse ist es verwunderlich, dass einerseits das Thema Krankenhaussicherheit noch immer in vielen Häuser gewissermaßen nicht ernst genommen wird, und andererseits die Anforderungen an die persönliche und fachliche Kompetenz von Sicherheitsmitarbeitern mit Einsatzort Krankenhaus oder anderen Einrichtungen mit erhöhtem Service- und Sicherheitsbedarf, zum Beispiel Asylunterkünfte oder Flüchtlingsheime, scheinbar nicht ausreichend definiert sind. Einschlägige Presseberichte sprechen in diesem Zusammenhang oft eine deutliche Sprache.

Ein Weg, um die vielschichtigen Service- und Sicherheitsaufgaben zu bewältigen und dadurch das Krankenhaus als sicheren Hort für Patienten, Besucher und Beschäftigte zu schaffen, ist neben einem professionellen Securitymanagement der Einsatz von geeigneten und qualifizierten operativen Sicherheitskräften. Service bedeutet in diesem Kontext, den Grundbedürfnissen – Anerkennung und Zuwendung – der Beschäftigten, Patienten und Geschäftspartner gerecht zu werden.

Vielfältige Aspekte

Sicherheit subsumiert alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen gegen den Eintritt von Ereignissen, die durch Personen in böswilliger Absicht gegen das Krankenhaus und Menschen darin begangen werden. Hierzu zählt auch den Einsatz von Sicherheitskräften, zum Beispiel zur Hilfeleistung im Zusammenhang mit Übergriffen auf das Personal, oder zur Einhaltung der Hausordnung ebenso wie zur Unterstützung im Bereich der Kriminalprävention, beim vorbeugenden Brandschutz oder bei der Parkraumbewirtschaftung.

Beim Einsatz von Sicherheitskräften ist es grundsätzlich nur von geringer Bedeutung, ob es sich dabei um eigene Mitarbeiter, also Krankenhaus- interne Personen, oder um Mitarbeiter eines gewerblichen Wach- und Sicherheitsunternehmens handelt. Ausschlaggebend für den erfolgreichen Einsatz dieser Personen in einem Krankenhaus ist die Qualifikation und Kompetenz sowie die Souveränität und Motivation und nicht zuletzt das Rollenverständnis der eingesetzten Mitarbeiter, ebenso wie eine den Bedürfnissen sowie der Sicherheitslage angepasste Dienstanweisung und Mitarbeiterführung.

Die Anforderungen an die eingesetzten Kräfte sind auf der einen Seite personenbezogen und auf der anderen Seite qualifikationsbezogen. Die nachfolgend aufgeführten Punkte stellen eine Richtschnur für diese Anforderungen beziehungsweise Qualifizierung dar. Entsprechend der jeweiligen Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien ist darauf zu achten, dass die geforderten Kriterien auch überprüfbar sind.

Persönliche Anforderungen

  • Mindestens zwei Jahre, während der letzten fünf Jahre, ununterbrochen in der Sicherheitsbranche (ohne Veranstaltungsdienst) und/oder im Rettungsdienst, bei der Polizei oder einer artverwandten Organisation tätig
  • Zuverlässigkeit und Eignung gemäß der nationalen Bestimmungen sowie eine regelmäßig wiederkehrende Überprüfung der selbigen
  • Führerschein Klasse B
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Grundkenntnisse der englischen (Umgangs)-Sprache
  • uneingeschränkte Diensttauglichkeit (psychisch und physisch)
  • gepflegtes Auftreten und gute Umgangsformen
  • hohes Konflikt- und Deeskalationspotenzial
  • ausgeprägte Sozialkompetenz und humanitäres Denken

Fachliche Grundanforderungen

  • theoretische Basis-/Grundausbildung (in Österreich entsprechend dem ÖZS-Basistraining Bewachungsdienst oder einer vergleichbaren Ausbildung)
  • vertiefte rechts- und dienstkundliche Kenntnisse
  • Kenntnisse im Umgang mit technischen Hilfsmitteln und Kommunikationstechnik
  • Kenntnisse im Umgang mit Videoüberwachungs-, Gefahren- und Einbruchmeldetechnik

Erweiterte fachliche Grundanforderungen

  • Empfangs- und Portierdienstausbildung inklusive Bedrohungsmanagement
  • Revierdienst- und Alarmverfolgungsausbildung inklusive Umgang mit besonderen Personengruppen

Zusätzliche Sonderqualifikationen

  • Grundkenntnisse spezifischer Rechtsgrundlagen für Krankenanstalten
  • trans-/interkulturelles Verhaltens- und Kommunikationstraining
  • Umgang mit Patienten insbesondere mit Risikogruppen und -situationen
  • Kenntnis wichtiger medizinischer Fachbegriffe
  • Grundlagen der Kriminalistik und innerbetrieblichen Ermittlungstätigkeit

In Österreich wurde vor einigen Monaten, auf Initiative einiger Security-Verantwortlicher aus dem Bereich der Landeskrankenanstalten, ein spezielles Weiterbildungsprogramm entwickelt. In einem Pilotprojekt, an dem rund 40 Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens mit verschiedenen Einsatzorten teilgenommen haben, wurde das Programm erprobt und zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen. Diese Weiterbildungsprogramm wird interessierten Unternehmen von etablierten österreichischen Bildungsträgern ab 2016 angeboten.

Jürgen Schreiber

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