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ASW 2. März 2016

Nachbesserungsbedarf bei IT-Sicherheitsgesetz

Der Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz muss nach Auffassung des ASW Bundesverbandes an einigen Stellen deutlich nachgebessert werden. So seien die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Kriterien und Schwellenwerte nur bedingt geeignet, kritische Infrastrukturen zu definieren.

Jan Wolter, Geschäftsführer ASW e.V.
Jan Wolter, Geschäftsführer ASW e.V.

Für den Sektor Wasser kritisiert ASW-Geschäftsführer Jan Wolter: „Würde die Verordnung so umgesetzt, würden 50 Prozent der Bevölkerung mit Trinkwasser versorgt, die aus Anlagen stammen, die keine kritische Infrastruktur sind.“ Doch nicht nur beim Sektor Wasser müsse nachgebessert werden. Den Versorgungsgrad als Kriterium für die Branche Strom sieht man als ungeeignet, da das Grundprinzip der Stromversorgung die Netzstabilität sei. Dies sollte daher auch als Kriterium für die Identifizierung der kritischen Infrastrukturen im Bereich Strom verwendet werden.

Für den Sektor Informationstechnik & Telekommunikation regt der Verband an, genauer auf die letztlich für den Netzzugang relevanten Anlagenteile Bezug zu nehmen. Die Beschreibung der Anlagenteile für den Bereich Zugang mit dem „öffentlichen Telefonnetz“ und dem „öffentlichen Telekommunikationsnetz“ sei hingegen zu unspezifisch und letztlich zu umfangreich.

Die Anhörung zu dem Verordnungsentwurf zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz für die Sektoren Energie, Wasser, Informationstechnik und Kommunikation sowie Ernährung findet im Bundesministerium des Innern statt. Der ASW Bundesverband hat seine Punkte in einem Positionspapier zusammengefasst, die er in der Anhörung einbringen wird.

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