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VSWN 11. April 2016

Urteil rechtskräftig

Der VSW Norddeutschland (VSWN) informiert, dass die Verurteilung eines Berliners unter anderem wegen versuchten Mordes an einem Sicherheitsmitarbeiter durch das Landgericht Frankfurt (Oder) zu lebenslanger Freiheitsstrafe durch Urteil des BGH nun rechtskräftig ist.

Sicherheitsdienstleister werden immer wieder zu Opfern von Staftaten. Bild: BDSW
Sicherheitsdienstleister werden immer wieder zu Opfern von Staftaten. Bild: BDSW

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte 2015 einen Dachdecker aus Berlin im Fall des „Maskenmanns“ unter anderem wegen versuchten Mordes und wegen erpresserischen Menschenraubes schuldig gesprochen, ihn zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und einem Geschädigten Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 € zugesprochen.

Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer hatte sich der Angeklagte entschlossen, durch die Entführung wohlhabender Opfer Lösegeld in Millionenhöhe zu erpressen. Im Gebiet um den Scharmützelsee hatte der Angeklagte zunächst die Bewohnerin einer Villa in Bad Saarow niedergeschlagen und schwer verletzt.

Einige Wochen später hatte er bei dem Versuch, deren Tochter zu entführen, einen Sicherheitsmitarbeiter niedergeschossen, der infolge seiner lebensgefährlichen Verletzungen seitdem querschnittsgelähmt ist. Schließlich hatte der Angeklagte in Storkow einen Manager eines Finanzinvestment-Unternehmens zum Zwecke der Lösegelderpressung entführt und ihn auf einer kaum zugänglichen Insel in einem Sumpfgebiet gefesselt festgehalten. Das Opfer hatte sich nach eineinhalb Tagen befreien und fliehen können.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 5 StR 18/16) hat die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und zweier Nebenklägerinnen entsprechend den Anträgen des Generalbundesanwalts am 5. April als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist damit rechtskräftig.

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