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Wichtig und lohnend

Bereits 2011 wurde die DIN 14677 herausgegeben, die für den Austausch von Rauchschaltern in Feststellanlagen einen eindeutigen Tauschzyklus festlegt. Die Norm beschreibt die allgemein anerkannten Regeln der Technik – wer nicht nach ihr handelt, trägt ein erhöhtes Haftungsrisiko. Dennoch findet der geforderte Austausch nach wie vor bei den meisten Feststellanlagen gar nicht oder nur selten statt.

Gemäß DIN 14677 muss jeder, der die Instandhaltung einer Feststellanlage vornimmt, eine zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen sein.
Gemäß DIN 14677 muss jeder, der die Instandhaltung einer Feststellanlage vornimmt, eine zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen sein.

Damit im Brandfall Menschenleben gerettet und Sachwerte geschützt werden, ist die regelmäßige Inspektion der Anlagentechnik unerlässlich. Dies betrifft auch die in Feststellanlagen zum Einsatz kommenden Rauchschalter. Wie alle elektronischen Geräte unterliegen auch sie einem natürlichen Alterungsprozess der Materialien, aus denen sie gefertigt sind. Dieser Prozess kann durch äußere Einflüsse noch beschleunigt werden, so dass schließlich die Funktionsfähigkeit des Melders beeinträchtigt ist. Extreme Umgebungsbedingungen wie Wärme oder Feuchtigkeit beispielsweise forcieren den Alterungsprozess insbesondere der elektronischen Bauteile. Dies hat vor allem Auswirkungen auf die Detektionseigenschaften der Melder.

Zudem baut das Detektionsprinzip von Rauchschaltern darauf auf, dass im Brandfall Rauch in die Messkammer gelangt und dort detektiert wird. Auf dem gleichen Wege können aber systembedingt auch Schmutzpartikel oder Staub in den Melder geraten und die Messkammer verschmutzen. Vor allem, wenn der Melder nicht über eine Verschmutzungskompensation verfügt, führt dies dazu, dass seine Sensorik mit zunehmender Verschmutzung empfindlicher reagiert: Er interpretiert bereits kleinere Abweichungen vom Ist-Zustand als Rauch, als dies ein fabrikneuer Melder tun würde – und dies kann in der Folge zu Fehlalarmen führen. Entsprechend wichtig ist es, für Melder eine an diesen Alterungserscheinungen orientierte Austauschfrist festzulegen und gewissenhaft darauf zu achten, dass sie auch eingehalten wird.

DIN 14677 ergänzt Vorgaben des DIBt

An dieser Stelle kommt die DIN 14677 ins Spiel: Sie regelt im Bereich der Feststellanlagen unter anderem den Meldertausch und ergänzt damit die bereits vorher gültigen Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für den Betrieb und die Wartung von Feststellanlagen. Die im März 2011 herausgegebene Norm sollte von der Branche als ein wichtiger Meilenstein begriffen werden: Vor ihrem Inkrafttreten gab es nur unzureichende normative Vorgaben für die korrekte Instandhaltung einer Feststellanlage und damit auch für den Meldertausch. Dies machte für die Instandhalter nicht nur die Kontrolle, sondern auch die Aufrechterhaltung der Qualität und Sicherheit zu einem Problem. Da es zudem in der Praxis nicht selten vorkommt, dass Feststellanlagen 20 Jahre und mehr in Betrieb sind, waren häufig weder der Stand der Technik noch die volle Funktionsfähigkeit der Feststellanlage sichergestellt.

Dies könnte sich mit der mittlerweile nicht mehr ganz neuen Norm ändern. Aber leider gilt nach wie vor, dass rund 70 Prozent aller Feststellanlagen im Markt keiner regelmäßigen Funktionsprüfung, Wartung und Instandhaltung unterzogen werden. Mit der DIN 14677 wurde erstmalig ein Tauschzyklus für die Rauchschalter, die im Brandfall automatisch die Schließung auslösen, festgesetzt. Die Fristen entsprechen dabei exakt den auch für die punktförmigen Rauchmelder einer Brandmeldeanlage geltenden Bedingungen: Rauchmelder ohne Verschmutzungskompensation müssen nach fünf Jahren ausgetauscht werden, solche mit Verschmutzungskompensation, wie der ORS 142 von Hekatron, erst nach acht Jahren. Bei diesem Rauchschalter signalisiert zudem die integrierte Revisions- und Serviceanzeige nach acht Jahren, dass ein Austausch fällig ist, und erinnert Betreiber so an die Einhaltung der Norm.

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Norm beschreibt die allgemein anerkannten Regeln der Technik

Wenn ein Hersteller selbst Angaben zu den Fristen für den Austausch von Meldern macht, so gelten diese. Hekatron verweist in seinen Herstellerangaben auf die DIN 14677 und bestätigt damit deren Vorgabe. Die DIBt-Zulassung hingegen, die beispielsweise für die Funktionsprüfung und Wartung im Rahmen einer Instandhaltung auf die DIN 14677 verweist, macht zum Austausch von Meldern nach wie vor keine Angaben. Es ist aber in jedem Fall empfehlenswert, die Austauschregelung der DIN 14677 zu beachten, da diese Norm die allgemein anerkannten Regeln der Technik beschreibt. Im Schadensfall kann der Richter diese als Grundlage für seine Entscheidung verwenden. Entsprechend betont zum Beispiel Christian Maier, Produktmanager Gebäudetechnik und Bauwesen bei der TÜV SÜD Akademie: „Durch die Regelung des Meldertauschs in der DIN 14677 hat man dem Markt eine deutliche Entscheidungshilfe geliefert. So können Gerichte in Verfahren des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikt- und Produkthaftungsrechts zukünftig die DIN 14677 heranziehen.

Wer sein Risiko vermindern will, kann und sollte sich an diese Norm halten. Wer nicht nach ihr handelt, hat ein erhöhtes Haftungsrisiko, da die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht befolgt wurden.“ Ebenso wie bei Brandmeldeanlagen liegt auch bei Feststellanlagen die Verantwortung für die Sicherheit der Anlage beim Betreiber. Der Instandhalter aber sollte ihn dauerhaft auf die Austauschfrist hinweisen. Wenn der Betreiber über den fälligen Austausch von Meldern informiert wird, diesem aber nicht zustimmt, sollte ihn der Instandhalter klar und deutlich nochmals auf die Austauschpflicht und auf die Risiken hinweisen, die mit deren Missachtung verbunden sind. Dem Betreiber muss die Tragweite seiner Entscheidung gegen den Austausch bewusst werden. Wichtig ist auch, dass der Instandhalter nachvollziehbar und nachweisbar dokumentiert, dass er seiner Informationspflicht nachgekommen ist.

Austausch-Rauchschalter eröffnet neue Möglichkeiten

Gerade weil aktuell der Anteil der regelmäßig instandgehaltenen Feststellanlagen noch gering ist, tut der Errichter nicht nur etwas für die Sicherheit seiner Kunden, wenn er sie auf die Notwendigkeit zur Instandhaltung und zum Meldertausch nach DIN 14677 hinweist – er generiert darüber hinaus für sich selbst ein zusätzliches Geschäft. Mit dem seit Anfang 2014 erhältlichen Austausch- Rauchschalter ORS 142 A eröffnet Hekatron den Instandhaltern zudem völlig neue Möglichkeiten und großes Umsatzpotenzial. Hekatron-Kunden erhalten diesen zu speziellen, sehr günstigen Austauschkonditionen, wenn sie innerhalb von vier Wochen die ausgetauschten Altgeräte an Hekatron zurücksenden. Weitere Informationen und Tipps zum Meldertausch und zur Norm bietet das Hekatron-Whitepaper DIN 14677. Es steht zum Download auf der Hekatron-Homepage bereit.

Oliver Eckerle, Produktmanager Feststellanlagen, Raumlufttechnische Anlagen und Systeme von Hekatron, Hekatron Vertriebs GmbH

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