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Klare Ansage

Sprachalarmierung als Bestandteil einer Brandmeldeanlage ist ein noch vergleichsweise neues Thema bei der Evakuierung von Gebäuden. Dabei müssen sich Fachplaner und Facherrichter zwingend an Normen und Regelwerke halten.

In Gefahrensituationen müssen Gebäude in kürzester Zeit geräumt werden. Eine schnelle, geordnete und sichere Evakuierung stellt hohe Anforderungen an Planer und Betreiber.
In Gefahrensituationen müssen Gebäude in kürzester Zeit geräumt werden. Eine schnelle, geordnete und sichere Evakuierung stellt hohe Anforderungen an Planer und Betreiber.

Um in Gefahren-situationen Menschenleben zu schützen, müssen Gebäude in kürzester Zeit geräumt werden. Die Gewährleistung einer schnellen, geordneten und sicheren Evakuierung stellt hohe Anforderungen an Planer und Betreiber dieser Objekte. Die Nutzer eines Gebäudes verlassen sich da rauf, dass sie im Gefahrenfall unverletzt und ungefährdet ins Freie kommen. Dieser rechtlich geschützte Anspruch verlangt eine hohe Qualität des Sicherheits-konzeptes. Was bei klar strukturierten Gebäuden keine Schwierigkeiten macht, stellt die Planer und Betreiber von komplexen und ausgedehnten Gebäudestrukturen, wie beispielsweise Verkehrsbauten, Einkaufszentren oder Hotels, vor große Herausforderungen.

Sprachansagen im Vorteil

Kommt es in unübersichtlichen Gebäuden und Infrastrukturen, die für die Nutzung durch große Menschenmengen ausgelegt sind, zu einem Brand oder gefährlichen Situationen, zeigt die Erfahrung: Ein konventionelles Alarmsignal wird oft nicht beachtet oder als Täuschungsalarm, Übung oder ähnliches falsch interpretiert. Personen, die eigentlich gewarnt werden sollen, reagieren deshalb nicht oder erst verspätet darauf. Anders verhält es sich bei der Sprachalarmierung, die besonders sinnvoll ist, wenn große und möglicherweise ortsunkundige Menschenmengen rasch zu evakuieren sind.

Gelingt es, die benötigte Evakuierungszeit wesentlich kürzer als die verfügbare Evakuierungszeit zu halten, ist das Risiko für Personenschäden minimiert. Sprachalarmsysteme unterstützen und reduzieren die Evakuierungszeit: Sie informieren eindeutig über die Gefahr und geben gesprochene und klare Verhaltensanweisungen, die sofort verstanden werden. Sprachdurchsagen können Fluchtwege aufzeigen oder zum Verbleiben in einem Bereich auffordern, wobei die Durchsagen auch mehrsprachig erfolgen können. Im Gegensatz zu einem konventionellen Alarmton trägt diese Form der Information und Fluchtweglenkung zur Beruhigung gefährdeter Personen bei. Das verhindert von Anfang an das Aufkommen von Panik.

Anwendungsmöglichkeiten von SAA

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Sprachalarmanlagen (SAA) werden gemäß der DIN VDE 0833-4 immer zusammen mit einer Brandmeldeanlage betrieben und durch diese ausgelöst. Eine SAA lässt sich wegen ihrer exzellenten Tonqualität aber auch darüber hinaus sinnvoll nutzen: In Einkaufszentren kann sie beispielsweise zur Wiedergabe von Hintergrundmusik oder von Werbeeinblendungen verwendet werden. In Verkehrsbauwerken, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Sportstätten kann die SAA für Informationsdurchsagen genutzt werden. Doch wie funktioniert eine Sprachalarmanlage?

Entsteht eine Gefahrensituation, etwa wenn ein Feuer ausbricht, wird der Brandherd vom Brandmelder erkannt. Dieser setzt eine Meldung an die Brandmelderzentrale ab. Die Brandmelderzentrale löst dann automatisch die SAA aus. Dabei wird die Anlage vom Alltagsbetrieb (zum Beispiel Hintergrundmusik) auf den Ernstfallbetrieb umgeschaltet. Die Evakuierung kann dabei durch ein Stufenkonzept optimiert werden. Denn nicht immer muss das gesamte Gebäude auf einmal geräumt werden. Das Stufenkonzept sorgt dafür, dass der vom Brandherd am stärksten betroffene Bereich zuerst evakuiert wird. Mittels einer an die Brandmelderzentrale gekoppelten SAA können die Fluchtwege abhängig von der Lage des Brandherds optimiert und die betroffenen Personen entsprechend gelenkt werden.

Anschließend folgen stufenweise die weniger akut gefährdeten Bereiche – das zeitgleiche Personenaufkommen auf Fluchtwegen wird damit verringert. Um eine stufenweise Evakuierung zu ermöglichen, muss eine SAA in der Lage sein, in verschiedenen Gebäudebereichen zeitgleich oder auch zeitversetzt unterschiedliche Sprachmeldungen auszugeben. Diese basieren entweder auf Textkonserven, die auf mögliche Brandszenarien abgestimmt sind, oder werden live von den Verantwortlichen für die Evakuierung durchgesagt.

Erreichen gesetzlicher Schutzziele

Zum Schutz der Öffentlichkeit kann die Installation einer SAA auf der Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung baurechtlich vorgeschrieben sein, zum Beispiel gemäß der Verkaufs und der Versammlungsstättenverordnung sowie der Hochhaus und Schulbaurichtlinien. Die Vorschriften gelten demnach in Waren- und Geschäftshäusern mit mehr als 2.000 Quadratmetern Fläche, in Gast- und Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten für mehr als 200 Besucher, aber auch in Krankenhäusern, Heimen, Hochhäusern, Industriebauten, Schulen und Justizvollzugseinrichtungen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Gebäudeerrichter die baulichen, anlagentechnischen und betrieblich-organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um im Fall eines Brandes oder einer anderen Risikosituation (zum Beispiel technische Störung, Bombendrohung) das Schutzziel zu erreichen: Alle Personen, die sich bei einer Gefahrenlage im Gebäude aufhalten, müssen dieses unverletzt verlassen und sich ohne fremdes Zutun ins Freie oder in einen sicheren Gebäudeteil retten können.

Normen müssen eingehalten werden

Während der Einbau, der Betrieb und die Instandhaltung von Brandmeldesystemen und elektroakustischen Lautsprecheranlagen in den Normenwerken der Bauvorschriften enthalten sind, gelten für die Alarmorganisation mit modernen Sprachalarmsystemen erweiterte, neue Normen. Der Hintergrund: Sprachalarmierung als Teil der Brandmeldeanlage ist ein vergleichsweise neues Thema im Bereich Gebäudeevakuierung – die vernetzte Kommunikation auf der Grundlage fortschreitender Digitalisierung macht neuartige intelligente Dienste und umfassende Connectivity möglich. Deshalb wurden erst im Jahr 2011 die ersten Produktnormen für Sprachalarmanlagen in das Bauproduktengesetz über führt: DIN EN 54-16 Brand-meldeanlagen Teil 16: Sprachalarmzentralen sowie die DIN EN 54-24 Brandmeldeanlagen Teil 24: Komponenten für Sprachalarmierungssysteme-Lautsprecher. Seither müssen sich Planer und Errichter zwingend an die DIN EN 54 und weitere Normen halten.

Geltende Produktnormen

Die wichtigsten in Deutschland gültigen Regelwerke für die Sprachalarmierung beziehen sich auf Produktnormen und An wendungsnormen. Für Sprachalarmanlagen gelten folgende Produktnormen für Brand meldeanlagen, weil sie Teil der Brandmeldeanlage sind:

  • DIN EN 54-4, BMA-Energieversorgungseinrichtungen. Regelt die Anforderungen an die Leistungseigenschaften und Qualität der Stromversorgung der Sprachalarmanlage.
  • DIN EN 54-16, BMA-Sprachalarmzentralen. Regelt die Anforderungen an die Leistungseigenschaften und Qualität der Zentrale an sich.
  • DIN EN 54-24, BMA-Lautsprecher. Regelt die Anforderungen an die Leistungseigenschaften und Qualität der Lautsprecher.

Geltende Anwendungsnormen

Anwendungsnormenregeln die Anwendung einer Sprachalarmanlage als Teil der Brandmelderzentrale. Für sie gelten die nachstehenden Normen:

  • DIN VDE 0833-1 legt die allgemeinen Anforderungen an die Anwendung einer Gefahrenmeldeanlage fest.
  • DIN VDE 0833-4 GMA-Sprachalarmierung im Brandfall (die Version aus dem Jahr 2007 ist überarbeitet worden und im Oktober 2014 neu erschienen). Sie gilt in Verbindung mit DIN VDE 0833-1. Die Norm regelt unter anderem die Sprachverständlichkeit sowie das Sprachalarmkonzept: Abhängig von der Gebäudestruktur und -größe und der Anzahl der Personen im Gebäude mit und ohne Ortskenntnisse, müssen Lautsprecherlinie und Verstärker unter Umständen gedoppelt werden. Die Norm schreibt außerdem vor, dass die Sprachalarmzentrale über eine autonome Stromversorgung verfügen muss. Diese muss bei einem Stromausfall die Versorgung der meldebereiten Sprachalarmanlage bis zu 30 Stunden aufrecht erhalten und im Anschluss noch für mindestens 30 Minuten die Alarmierung sicher stellen.
  • DIN 14675-BMA Aufbau und Betrieb (die überarbeitete Version ist seit Oktober 2013 verbindlich in Anwendung).

Alle Produkte und Anwendungen zur Sprachalarmierung in Deutschland müssen aktuell diese Normen erfüllen. Zu beachten ist: Eine Sprachalarmzentrale darf nicht aus einzelnen Komponenten selbst zusammengebaut werden. Auch wenn die einzelnen Produkte zertifiziert sind, muss die komplette Zentrale für den Betrieb zertifiziert sein. Entsprechend den Bauvorschriften für Sprachalarmanlagen dient die Einhaltung der Normen (inklusive Instandhaltung, Inspektion und Wartung wie bei Brandmeldeanlagen) einer uneingeschränkten Verfügbarkeit der Sprachalarmsysteme im Ernstfall.

Sprachalarmsystem erfüllt die Normen

Siemens bietet mit dem energieoptimierten, voll digitalen Sprachalarmsystem DSM40 ein Produkt an, das alle relevanten Normen erfüllt. Das System ist zugleich flexibel ausgelegt: Es lässt sich modular erweitern, an neue Anforderungen anpassen und auf zusätzliche Alarmierungsbereiche ausdehnen. So kann die Sprachalarmzentrale mit bis zu 255 weiteren Zentralen vernetzt werden. Dank durchgängiger DSP (Digital Signal Processor)-Struktur lassen sich in nahezu jeder Baugruppe wichtige Parameter wie Lautstärke, Equalizing, Delay gemäß den Anforderungen des Gebäudeerrichters einstellen. Die Lautsprecher können bei DSM40 nicht nur im einzelnen oder doppelten Stich, sondern auch im ausfallsicheren Loop betrieben werden.

Die Lösung eröffnet neben der normenkonformen Verfügbarkeit im Störungsfall zusätzliche technische Vorteile wie Lautsprecher-einzelüberwachung, Adressierung und selektive Auswahl der Lautsprecher, Einspeisung zusätzlicher Audioinformationen und selektive Auswahl der hierfür benötigen Lautsprecher, Abhörsicherheit bei sensiblen Anwendungen, normenkonformer Einsatz von Lautstärkereglern sowie Leistungsanpassung der Lautsprecher mittels Programmierung am Systemcontoller. Die Einsatzmöglichkeiten der DSM40 sind beispielsweise Verkehrsinfrastrukturen, Bildungs-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Einkaufszentren, Industriegebäude, Hotels oder Krankenhäuser. Sprachalarmierung optimiert die Evakuierungszeit im Gefahrenfall und sie gewährleistet eine schnelle, sichere und geordnete Gebäuderäumung im Sinne gesetzlicher Auflagen.

Eugen Ludewig, Vertriebsreferent für Sprachalarmierung bei der Siemens AG

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