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Travel Risk Management 6. Dezember 2016

Sicheres Reisen

Jeder Geschäftsreisende bereitet sich fachlich und auf kritische Gesprächssituationen vor. Aber an die persönliche Sicherheit, das richtige Einschätzen von gefährlichen Situationen und das daraus resultierende kompetente Handeln, wird in der Regel eher selten gedacht.
Unternehmen haben ihren Mitarbeitern gegenüber eine „Fürsorgepflicht“, gerade bei Reisen in unsichere Länder.
Unternehmen haben ihren Mitarbeitern gegenüber eine „Fürsorgepflicht“, gerade bei Reisen in unsichere Länder.

Die Geschehnisse im Ankara, Istanbul, Paris und Brüssel haben aber gezeigt, dass daran zu denken ist. Es stellen sich dabei viele Fragen: Kann ein Unternehmer seinen Mitarbeiter noch sicher reisen lassen? Wie muss man die Reise planen und gestalten? Was können das Unternehmen und der Geschäftsreisende im Falle des Worst Case tun? Gibt es Empfehlungen, mit denen die Risiken für Geschäftsreisende gesenkt werden können? Als Unternehmer hat man „Fürsorgepflichten“, die sich zumindest aus dem BGB und dem ArbSchG ergeben. Der reisende Mitarbeiter hat eine Mitwirkungspflicht gemäß dem ArbSchG.

Demzufolge sind vor, während und nach der Geschäftsreise/Entsendung die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers sind umso größer, je größer die Unterschiede in politischer oder gesellschaftlicher Natur und je gefährlicher die Lage und die Lebensumstände im Reiseland sind.

Die Fürsorgepflichten werden in vielen Unternehmen noch ziemlich stiefkindlich behandelt, da hierzu noch nicht allzu viele Urteile gesprochen wurden. Zum sicheren Reisen gehört ein im Unternehmen implementiertes Reisesicherheits-Management, ein „Travel Risk Management“. Dieses sollte verschiedene Elemente beinhalten. Zu diesen gehört die Vorbereitung der Reisenden auf sicherheitsrelevante und gesundheitliche Gefahren sowie eine 24/7 Hotline, an die sich die Reisenden wenden können.

Ferner sind Länder- und Städteinformationen in Bezug auf Sicherheit und gesundheitliche Gefahren sowie entsprechende Briefings kurz vor der Geschäftsreise/Entsendung wichtig. Auch sollten Live-Meldungen über Veränderung im Reiseland während der Reise herangezogen und über ein optionales Tracking der Reisenden nachgedacht werden. Schließlich sind operative Maßnahmen vor Ort wie die Nutzung von Fahrdiensten, Streckenaufklärung, Safe Houses, professionelle Schutzmaßnahmen, sowie mögliche Evakuierungsmaßnahmen im Ernstfall zu überdenken.

Je nach Gefährdungslage und der allgemeinen Situation im Reiseland ist hier ein abgestuftes Vorgehen angeraten. Zur Umsetzung eines auf das Unternehmen abgestimmten Travel Risk Managements sollten professionelle Berater herangezogen werden. Die Beratung beginnt mit der Ausschreibung von geeigneten Assistance-Unternehmen, geht über die Begleitung der Umsetzung im Unternehmen und endet mit Tests des Assistance-Unternehmens. Auch ein professionelles Controlling ist hier angesagt.

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