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Unverzichtbarer Schutz für Betriebe

Unfälle mit giftigen Substanzen stören das empfindliche Gleichgewicht der Natur. Treten nachhaltige Schäden ein, werden bald auch Umweltverbände oder das Umweltamt aktiv und die Verursacher werden vor Gericht zur Verantwortung gezogen.

Ein Liter Öl kann eine Million Liter Grundwasser verschmutzen.
Ein Liter Öl kann eine Million Liter Grundwasser verschmutzen.

Ob Industrie-unternehmen, Handwerksbetrieb oder Kfz-Werkstatt – alle Betriebe, die mit Chemikalien, Ölen, Farben und Lacken oder anderen Giftstoffen arbeiten, sollten das Problem Umwelt-verschmutzung nicht unterschätzen. „Schadenersatz, Sanierungs-maßnahmen – die Kosten gehen schnell in die Zehntausende und stellen damit gerade für kleine Betriebe eine echte Existenzbedrohung dar“, warnt Michael Staschik, Prokurist Haftpflicht-Gewerbe bei der Nürnberger Versicherung. Wirksame Absicherung bietet die Kombination einer Umwelthaftpflicht- und einer Umweltschadenversicherung.

Umweltverschmutzung ist ein allgegenwärtiges Thema. „In Deutschland herrschen daher hohe Umweltstandards, die – vollkommen zu Recht – auch hohe Anforderungen an Firmen stellen, die mit giftigen Stoffen arbeiten“, erklärt Staschik. Doch brauchen tatsächlich auch Kleinbetriebe wie eine Schreinerei oder eine Kfz-Werkstatt eine Umwelthaftpflicht- oder Umweltschadenversicherung?

Gefährliches Geschäft?

Insbesondere im produzierenden Gewerbe, der Landwirtschaft, aber auch im Handwerk oder in Kfz-Werkstätten kann aus einem Betriebsunfall schnell ein Umweltunglück entstehen, das die Rechte Dritter beeinträchtigt oder die Natur nachhaltig schädigt. „Wie hoch das Gefahrenpotenzial tatsächlich ist, hängt in erster Linie natürlich von der Art der ausgeübten Tätigkeit ab“, erläutert der Versicherungsexperte. So zählen Kfz-Betriebe zu den häufigsten Verursachern sanierungsbedürftiger Altlastenflächen. Leckt der Altöltank einer Werkstatt, können die Umweltschäden dramatisch sein – wie auch die finanziellen Folgen.

Schon ein Liter Öl kann eine Million Liter Grundwasser verschmutzen. Kontaminierte Erde muss ausgebaggert, abtransportiert und als Sondermüll entsorgt werden. Sickert das Öl womöglich noch in einen nahegelegenen Bach und verursacht in der benachbarten Forellenzucht ein Fischsterben, treten noch Schadenersatzansprüche hinzu. Liegt dann noch ein Naturschutzgebiet in der Nähe, in dem nur eine der 131 geschützten Tier- und Pflanzenarten lebt, sind Schadensumfang und Sanierungskosten unabsehbar.

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Keine Frage der Schuld

Bei Umweltschäden gilt das Verursacherprinzip. Gelangen durch die betriebliche Tätigkeit giftige Stoffe in die Umwelt, werden Unternehmen für mögliche Schäden – verschuldensunabhängig – haftbar gemacht; das gilt sogar bei Fremdeinwirkung und Manipulation durch Dritte. Für besonders umweltgefährdende Anlagen ist eine Gefährdungshaftung vorgesehen.

Das Umwelthaftungsgesetz reguliert jedoch nur sogenannte Drittschäden. Durch das 2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz haften Gewerbetreibende auch für Schäden an ökologischen Gütern. Der Verursacher von Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern ist dadurch zu einer entsprechenden Sanierung verpflichtet und muss die Kosten für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes tragen. „Zur Sanierung von Erdreich, der Reinigung des Bachlaufs und Schadenersatz kann dann auch noch die Wiederansiedlung geschützter Tier- und Pflanzenarten kommen“, erläutert Michael Staschik. „Eine äußerst aufwändige und kostspielige Angelegenheit. Viele Kleinbetriebe, die mit Gefahrengut umgehen, können diese hohen Kosten nicht tragen und wären im Ernstfall von der Insolvenz bedroht“, so Staschik weiter. Sie sind deswegen auf eine umfangreiche Absicherung angewiesen.

Sicherer Umweltschutz

Wer also mit gefährlichen Substanzen wie Chemikalien, Farben und Lacken oder Altöl arbeitet, die durch Einwirkung auf Boden, Luft oder Wasser Umweltschäden auslösen können, sollte seinen Versicherungsschutz überprüfen. „Nicht immer sind Umweltschäden im Rahmen der grundlegenden Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt“, weiß Staschik. „Das gilt vor allem für ältere Policen. Eine spezielle Umwelthaftpflichtversicherung fängt in diesem Fall Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch negative Umwelteinwirkungen aus der betrieblichen Tätigkeit resultieren, auf.“

Eine unbedingt notwendige Ergänzung ist die sogenannte Umweltschadensversicherung, die öffentlich-rechtliche Ansprüche aus Schäden an Böden, Gewässern und geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen außerhalb des eigenen Betriebsgeländes abdeckt. „Wichtig sind hier ausreichend hohe Deckungssummen, die im Minimum drei Millionen Euro für einen Schadensfall gewährleisten sollten“, rät der Versicherungsexperte. Mit Paketlösungen wie dem Umweltschutz der Nürnberger Versicherung können über weitere Bausteine wie dem Zusatzschutz Umwelt zudem Schäden auf dem eigenen Grundstück und am Grundwasser versichert werden.

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