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BMVI 26. Januar 2017

Klare Regeln für Betrieb von Drohnen

Der Betrieb von Drohnen wird neu geregelt. Bundesminister Dobrindt hat dazu vor Kurzem dem Kabinett eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Anschließend erfolgt die Zuleitung an den Bundesrat.

Alexander Dobrindt.
Alexander Dobrindt.

Laut Dobrindt böten Drohnen ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzten sie. Je mehr Drohnen aufstiegen, desto größer würden aber auch die Gefahren von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen, so der Minister weiter.

Für die Nutzung von Drohnen seien deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe er eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbesserte man damit auch den Schutz der Privatsphäre.

Wesentliche Regelungen der Verordnung:

  • Kennzeichnungspflicht ab 0,25 Kilogramm, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.
  • Kenntnisnachweis ab zwei Kilogramm (außer auf Modellflugplätzen) durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder Bescheinigung über eine Einweisung eines Luftsportvereins.
  • Erlaubnispflicht ab fünf Kilogramm. Die Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
  • Betriebsverbot, zum Beispiel außerhalb der Sichtweite oder in Flughöhen über 100 Metern (gilt nicht auf Modellfluggeländen), über Wohngrundstücken ab 0,25 Kilogramm oder wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzuzeichnen kann.
  • Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert, und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.

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