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Drohnen 9. März 2017

Vielseitig einsetzbar

Bundesminister Dobrindt hat vor Kurzem dem Kabinett eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Welche Aufgaben Drohnen in der Unternehmenssicherheit übernehmen können, wollte PROTECTOR & WIK von Christian Kaiser, Referent der TÜV Nord Akademie zum Thema Drohnen, erfahren.

Es gibt keine verlässlichen Zahlen zur Drohnenanzahl in Deutschland.
Es gibt keine verlässlichen Zahlen zur Drohnenanzahl in Deutschland.

PROTECTOR & WIK: Damit wir eine Größenvorstellung haben: Wie viele Drohnen – gewerbliche und private – gibt es derzeit in Deutschland?

Christian Kaiser: Es gibt keine verlässlichen Zahlen zur Drohnenanzahl in Deutschland. Da es keine Registrierung privater oder gewerblicher Drohnen gibt, wird die Zahl nur vage geschätzt. Diese reicht von 400.000 bis 500.000. Noch weniger lässt sich die Anzahl verlässlich in privat und gewerblich differenzieren. Die Schätzungen beziehen sich sehr wahrscheinlich auch nur auf Verkäufe im Handel. Alle Selbstbauten sind kaum zu beziffern.

Wir wollen jetzt nicht von den privat genutzten Drohnen sprechen, obwohl es hier auch große Sicherheitsprobleme geben kann. Welche Funktionen können Drohnen in der Unternehmenssicherheit wahrnehmen?

Beim Thema Unternehmenssicherheit lässt sich zwischen Security und Safety unterscheiden. Security-Maßnahmen beziehen sich auf den Schutz vor Eindringlingen, Werksspionage, et cetera. Mit Safety sind alle unterstützenden Maßnahmen gemeint, welche die Sicherheit von Mitarbeitern, Anlagen und Einrichtungen sicherstellen sollen, wie die Inspektion und Schadensprävention. Unter Verwendung unterschiedlicher Sensorik wie Thermografie und hochauflösenden Kameras können zum Beispiel Verrohrungen, Kamine oder komplexe Leitungsanlagen regelmäßig beflogen und Veränderungen erkannt werden. Auch können Drohnen von Werkfeuerwehren bei Großschadeslagen genutzt werden, um Einsätze sicherer zu machen und vermisste Personen zu finden. Bei „Security“ unterstützen Drohnen beispielsweise mit Befliegung von Außengeländen, des Perimeters oder anderen exponierten und weitläufigen Geländen. Ausgerüstet mit unterschiedlicher Sensorik (Thermal-, Restlicht- oder IR- Kameras) bieten sie eine überragende Sicht von oben. Eine Bildübertragung in eine Leitstelle kann Personal vor Ort ideal leiten, warnen und somit auch deren Sicherheit erhöhen. Die Einbindung automatisiert fliegender Drohnen in eine Sicherheitsarchitektur als weiterer Sensor zu Festkameras oder Bewegungsmeldern schließt eine Lücke in der Überwachung sensibler Areale.

Wie wird ein solcher Einsatz – um Einbrecher aufzuspüren oder die Feuerwehr zu unterstützen – gesteuert? Womit muss eine Sicherheitszentrale ausgestattet sein, um eine Drohne optimal einsetzen zu können?

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Gehen wir davon aus, dass eine Drohne im Sichtkontakt zum Steuerer betrieben wird, reicht eine Kommunikationsverbindung von der Drohne in die Leitstelle. Dies kann eine analoge oder digitale Funkverbindung sein, Nutzung bestehender WLAN-Netze oder LTE. Mit dieser Kommunikationsstrecke erhält eine Leitstelle alle Live-Bilder der Kameras wie auch die relevanten Telemetrieinformationen zu Lage und Zustand der Drohne. Diese Informationen werden bequem auf einer Karte an einem Monitor visualisiert. Die Kommunikation mit dem Steuerer zur Änderung der Position beispielsweise kann per Funk oder Mobiltelefon erfolgen. Der automatische Betrieb erfordert etwas mehr Infrastruktur, da neben der Kommunikation zur Drohne auch Software, Hardware und Kommunikationsstrecken zur sicheren Flugführung, im Falle von technischen Fehlern, notwendig werden – Stichwort Safety. Ein Workflow zur Einbindung von Drohnen in die möglichen Einsatzszenarien ist individuell zu gestalten.

Wenn ich bisher noch keine Drohnen im Einsatz habe – wie gehe ich als Unternehmen vor, um ein geeignetes System zu finden?

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen über die technischen Möglichkeiten, Risiken und Einsatzrahmenbedingungen Bescheid weiß. Auf dieser Basis können dann die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten skizziert, Bedarfe an technischer wie sensorischer Ausstattung definiert und ein Lastenheft erstellt werden. Nicht zu vergessen sind Themen wie Ausbildung, Übung und Training, Personalzuordnung und Wartung. Häufig werden aus einem Unternehmensbereich Anforderungen definiert, welcher eine Drohne zum Einsatz bringen möchte. Nicht nur aus budgettechnischen Gründen kann es sehr sinnvoll sein, bereichsübergreifend Bedarfe für den Drohneneinsatz zu ermitteln. Wenn sich zum Beispiel Unternehmenssicherheit, Werkfeuerwehr und Instandhaltung über den Einsatz von Drohnen verständigen und Bedarfe spezifizieren, lassen sich diese sehr kosteneffizient zu unterschiedlichen Zwecken einsetzen, erbringen unternehmerischen Nutzen für alle Bereiche und erreichen eine hohe Einsatzhäufigkeit. Dies dient nicht zuletzt auch der Einsatzerfahrung der Steuerer. Die Rentabilität eingesetzter Systeme steigt teilweise dramatisch an.

Nun haben wir bisher von den „guten“ Drohnen gesprochen. Es werden jedoch auch welche zur Industriespionage eingesetzt. Wie kann ich mich als Unternehmen vor dieser Ausspähung schützen?

Eigentlich gar nicht, zumindest nicht technisch. Alle Vorteile der Drohnen, schnell irgendwo zu sein, automatisch fliegen zu können und keine Bodeninfrastruktur nutzen zu müssen, sind im gleichen Maße auch als Gefahr anzusehen. Es muss nicht einmal über Unternehmensgelände geflogen werden, um mit guten Kameras Infrastruktur oder Gebäude auszuspähen. Einzige Möglichkeit, sich die möglichen Risiken des Ausspähens zu erschließen, sind eigene Tests. Mit den Erkenntnissen sind dann organisatorische Maßnahmen zu definieren, wie mögliche Gefahren minimiert werden können. Der Werkschutz, geschult und sensibilisiert auf die Möglichkeiten der Drohnen, kann bei „Auftauchen“ einer solchen bestimmte Kommunikationsketten auslösen, Prototypen abdecken lassen, die Polizei benachrichtigen und zum Beispiel den Standort des Steuerers ermitteln. Eine Drohnendetektion, wenngleich es am Markt unterschiedliche Ansätze gibt, reicht lediglich über einen sehr begrenzten Detektionsradius, militärische Systeme ausgenommen. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Detektion mit geringem Radius und die dafür notwendigen Investitionen gerechtfertigt sind. Hinzu kommt, was dann ein Werkschutz mit der Information über einfliegende Systeme anfangen kann. Es macht nur Sinn solche Detektion einzusetzen, wenn auch wirksame Folgemaßnahmen erfolgen können. Eine Beurteilung über Sinn und Nutzen kann auch Teil einer herstellerunabhängigen Gefahrenabschätzung sein.

Wie schätzen Sie – auch als Nichtjurist – die momentane rechtliche Situation ein? Ist die vorgelegte Verordnung für die Lösung der bisherigen Probleme ausreichend? Vermissen Sie etwas?

Die vorgelegte Verordnung wirft aktuell mehr Fragen auf als sie Antworten liefert. Letztlich ist diese ein Rahmenwerk, welches durch Umsetzungsverordnungen pro Bundesland „mit Leben gefüllt wird“. Insbesondere der Ansatz der Kenntnisnachweise für Drohnen zwischen zwei bis fünf Kilogramm und die Erlaubnisse für Drohnen über fünf Kilogramm sind inhaltlich nicht klar. Ob wir etwas vermissen werden, wird sich dann zeigen, wenn die Verordnung pro Bundesland umgesetzt wird. Wir erhoffen uns jedenfalls, dass wir als operativ Fliegende wie auch Unternehmen die Potenziale der Drohnen für zum Beispiel automatischen Flug, und Flug außer Sicht praktisch umsetzen und somit viele sinnvolle und nutzenbringende Anwendungen realisieren können. Mit TÜV Nord testen wir zum Beispiel Möglichkeiten für Inspektionsflüge in der Industrie.

Welche künftigen Einsatzmöglichkeiten sehen Sie im gewerblichen Bereich? Und umgekehrt: Mit welchen Gefahren müssen Unternehmen vielleicht rechnen?

Die Hoffnung ist, dass mit der neuen Verordnung die Einsatzmöglichkeiten deutlich erweitert werden. Dies führt hoffentlich gleichzeitig zur einer „Industrialisierung“ der Technik, sodass die aktuelle Drohnenwelt mit dann notwendiger robuster und geprüfter Technik noch mehr dem Modellbaustadium entwächst. Somit werden insbesondere die automatischen Anwendungen, zum Beispiel für Sicherheit, bei Großschadenslagen, Inspektionen großer, weitläufiger Anlagen et cetera, nachhaltig gefördert. Dies gleichzeitig mit Erhöhung der Sicherheit für die Öffentlichkeit und natürlich die bemannte Luftfahrt. Bei all diesem muss man sich jedoch im Klaren darüber sein, dass die resultierenden Vorteile auch eine Gefahr sein können. ASL

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