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Spionage im Kinderzimmer 17. Februar 2017

Cayla - eine falsche Freundin?

Eine vernetzte Puppe könnte nicht nur zur Gefahr für das Kinderzimmer werden, sondern auch die Eltern in Konflikt mit dem Gesetz bringen. Die mit Mikrofon und Lautsprecher ausgestattete „Cayla“ kann offenbar ausspioniert und über Smartphone via Bluetooth angesteuert werden.

Stefan Hessel, ein studentischer Mitarbeiter der Juris-Stiftungsprofessur für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes, hat mit seiner Veröffentlichung "My friend Cayla" - eine nach § 90 TKG verbotene Sendeanlage? die Frage aufgeworfen, ob Cayla als verbotene Sendeanlage einzuordnen sei. Nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) könnte somit nicht nur der Vertrieb, sondern auch der Besitz der Puppe per Gesetz in Deutschland verboten werden.

Kinder sollen sich mit Cayla unterhalten und ihr Fragen stellen können. Die Firma Vivid Deutschland GmbH, die diese Puppe hierzulande anbietet, schreibt zu Cayla auf ihrer Internetseite: „Es gibt verschiedene Sicherheitsstufen um den Zugriff aufs Internet kindersicher zu machen. Durch die aktuellste speech-to-text technology versteht Cayla fast alles was man sagt.“

Über die Bluetooth-Verbindung von Smartphones soll der Zugriff auf Caylas Lautsprecher und Mikrofon möglich sein, so dass die mit ihr oder neben ihr geführten Gespräche abgehört werden können. Auch ein aktiver Eingriff in das Gespräch sei auf die gleiche Weise möglich.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, hatte bereits beim Neujahrsempfang „Perspektiven für die Gigabitgesellschaft“ im Januar 2017 vor einer zunehmenden Spionage im Alltag, Sicherheitslücken und mangelndem Datenschutz gewarnt:

„Grundsätzlich profitieren Verbraucher derzeit von einer Vielzahl an innovativen Internet-basierten Diensten. Gleichzeitig erlaubt die massenhafte Erfassung, Verknüpfung und Auswertung von personenbezogenen Daten aber auch immer detailliertere Einblicke in das Verhalten und die Gewohnheiten der Verbraucher. Smarte Fernseher oder digitale Assistenten, die über ihre Sprachsteuerungsfunktion Gespräche mithören und an Dritte weitergeben, sind hier sicher extreme Beispiele für die neuen Möglichkeiten der Datenerfassung. Wer die sprechende Puppe Cayla kennt, weiß, dass diese Form der Alltagsspionage schon in die Kinderzimmer vorgedrungen ist. Sie werden sich erinnern: Die Bundesnetzagentur hat kürzlich vor der zunehmenden Verbreitung von Mini-Kameras etwa in Rauchmeldern, Weckern oder Kugelschreibern gewarnt, mit denen heimlich Filmaufnahmen gemacht werden können. Dies ist nicht erlaubt und ruft uns deshalb als Verbraucherschützer auf den Plan. Cayla ziehen wir aus dem Verkehr, wo immer wir dies können.“

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