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News vom 08/04/2009

Vorratsdatenspeicherung

Zugriffsprotokolle gegen Datenmissbrauch

Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Daten soll die EU-Richtlinie 2006/24/EG umgesetzt werden. Doch eine Garantie dafür, dass die Daten nur legitim verwendet werden, gibt es bisher nicht.

Gegen das im Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, wurde bereits damals eine Verfassungsbeschwerde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eingereicht, einem bundesweiten Zusammenschluss von Bürgerrechtlern und Datenschützern.

Ingo Wachter ist Vorstand der PGP Deutschland AG, die Verschlüsselung zum Schutz von Unternehmensdaten anbietet. Er kommentiert die Kritik an der Sicherheit der Vorratsdatenspeicherung: „Die Einschätzung der Risiken eines Datenmissbrauchs bei der Vorratsdatenspeicherung durch die Experten zeigt auf, dass Daten sich zwar vor illegitimen Zugriffen durchgängig schützen lassen. Aber wenn Berechtigte auf Daten zugreifen und diese illegitim verwenden, bleibt nur eine Lösung:sämtliche Zugriffe müssen protokolliert werden, damit jederzeit ersichtlich ist, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat.“

Einfach zu realisieren sei dies beispielsweise über eine durchgängige Verschlüsselungsinfrastruktur mit zentralem Policy-Management, über das gewährleistet werde, dass Datenzugriffe und Datenmanipulationen lückenlos in Protokolldateien festgehalten werden.

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