Fachartikel aus W&S 1/2010, S. 12 bis 13
Körperscanner
Kein Striptease am Flughafen
Die Kontrolltechnik für Flughäfen, bei denen die Kleidung der Reisenden sozusagen durchleuchtet wird, und das Ergebnis auf einem Monitor zu sehen ist, wirft Fragen bezüglich der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes auf. Professor René Beigang von der TU Kaiserslautern empfiehlt, die Diskussion auf eine sachliche Ebene zurückzuführen.
W&S: In Russland werden Körperscanner seit 2005 ohne jedwede Hinweise eingesetzt. Die Sicherheitskraft hat Blickkontakt zum Passagier, Dritte gucken von hinten zu. Ist so etwas hier zu Lande überhaupt denkbar?
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| René Beigang, Professor für Experimentalphysik und Leiter der Abteilung „Terahertz-Messtechnik und Systeme“ des Fraunhofer IPM. (Bild: Fraunhofer IPM) |
René Beigang: So etwas ist bei der momentanen Gesetzeslage in Deutschland undenkbar. Zum einen handelt es sich bei den in Russland eingesetzten Körperscannern um sogenannte Röntgenrückstreu-Anlagen, die niederenergetische Röntgenstrahlung verwenden. Der Einsatz von Röntgenstrahlung bei Personen ist in Deutschland aber per Gesetz nur für medizinische Anwendungen erlaubt. Zum anderen ist es in Deutschland undenkbar, dass die kontrollierende Sicherheitskraft die kontrollierte Person gleichzeitig real und auf dem Monitor ohne Kleidung sehen darf. Ganz zu schweigen von Dritten, die der Sicherheitskraft bei der Arbeit über die Schulter sehen können. Hier werden die Persönlichkeitsrechte in einer Art und Weise verletzt, die in Deutschland nicht möglich ist.
Schon der Terminus "Nacktscanner" wirkt abschreckend. Gibt die öffentliche Debatte überhaupt ein zutreffendes Bild vom aktuellen Forschungsstand wieder?
Der Begriff Nacktscanner hat die Diskussion um Körperscanner im Sicherheitsbereich von Anfang an stark negativ belastet und eine auf Fakten basierende Diskussion erheblich behindert. Da die technischen Details der verwendeten Geräte und damit auch die erreichbaren Ergebnisse weitgehend unbekannt sind, hat sich die Diskussion in der Öffentlichkeit auf einen einzelnen Aspekt beschränkt. Dabei ist der aktuelle Forschungsstand auf diesem Gebiet völlig an den Rand gedrängt und der derzeitige Stand der Technik nicht deutlich genug herausgestellt worden. Die Fragen bezüglich Persönlichkeitsrechten, Intimsphäre und Datenschutz müssen natürlich mit diskutiert werden.
Derzeit herrscht Angst vor einem „Striptease“ auf deutschen Airports.
Diese Sorge kann ich nicht teilen. Wenn es zu einem flächendeckenden Einsatz von Körperscannern auf Flughäfen kommen sollte, dann wird das in einer Art und Weise geschehen, die die Persönlichkeitsrechte der Passagiere respektiert. Dazu gehört zum Beispiel, dass die kontrollierende Sicherheitskraft, die in direktem Kontakt zur kontrollierten Person steht, keinen Zugriff auf die Bilder des Körperscanners hat. Diese Bilder werden von einer zusätzlichen Sicherheitskraft ausgewertet, die räumlich von der Kontrollstelle entfernt ist und keinen Einblick darauf hat. Damit ist es unmöglich, eine Verbindung zwischen dem gescannten Bild und der realen Person herzustellen. Die Bilder sollten auch nicht Personen zugeordnet und gespeichert werden, sondern unmittelbar nach der negativen Analyse gelöscht werden. Eine Speicherung der Daten würde bei der hohen Anzahl von Kontrollen auch nur wenig Sinn machen.
An dieser Stelle sollte man sich auch fragen, wie sehr das heute übliche Abtasten einer Person bei einem Alarm des Metalldetektors die Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen kann.
Die verwendeten Terahertz- oder Millimeterhertz-Wellen werden von Nicht-Physikern oft mit Röntgenstrahlen verglichen - eine Gefahr für Vielflieger?
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| Scanner können auch potentielle Briefbomben am Körper entdecken. Eine Spektroskopie könnte die beiden Pulverbeutel in der Mitte identifizieren. (Bild: Fraunhofer IPM) |
Bei den Körperscannern, die sich zurzeit auf dem Markt befinden, werden so genannte Millimeter- oder Zentimeterwellen eingesetzt, die auch im Mikrowellenherd Verwendung finden. Mit diesen Wellen wird die abgescannte Person bestrahlt und die von der Körperoberfläche reflektierten Wellen werden zu einem Bild zusammengefügt. Im Gegensatz zum Mikrowellenherd, bei dem die absorbierte Mikrowellenleistung (einige 100 Watt) zu einer Erwärmung des im Mikrowellenofen befindlichen Gegenstandes führt, rufen die Millimeterwellen im Körperscanner keinerlei Wärmeentwicklung hervor, da die Leistung der verwendeten Quellen etwa 10 bis 100.000-mal geringer ist. Diese Wellen werden von der Hautoberfläche absorbiert und dringen – anders als Röntgenstrahlen – nicht in das menschliche Gewebe ein. Damit ist es auch unmöglich mit diesen Scannern in das Körperinnere zu schauen. Nach allen bisherigen Untersuchungen kann man davon ausgehen, dass diese Millimeterwellen in den Leistungsklassen wie sie heute verwendet werden, für den Menschen unbedenklich sind. Trotzdem wurden vom Bundesamt für Strahlungsschutz neue Untersuchungen in Auftrag gegeben, die diese Frage noch einmal beleuchten sollen. Mit Ergebnissen ist Ende des Jahres zu rechnen.
Jeder Fluggast sollte sich aber auch darüber im Klaren sein, dass jeder Flug eine deutliche Strahlenbelastung durch Höhenstrahlung mit sich bringt. Im Verhältnis dazu ist eine Gefährdung durch Körperscanner nahezu vollständig auszuschließen.
Interview: Klaus Henning Glitza
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