Fachartikel aus W&S 2/2010, S. 36
Neue Leitstellennorm DIN EN 50518
Anforderungen auf höchstem Niveau
Fast im Verborgenen wird zur Zeit auf europäischer Ebene die neue Norm EN 50518 für Leitstellen und Sicherheitszentralen vom europäischen Komitee für elektrotechnische Normung Cenelec erarbeitet. Noch befindet sich die Richtlinie im Entwurf.
Sollte, wie erwartet, die Norm im Laufe des Jahres noch verabschiedet werden, sind erhebliche Auswirkungen für Betreiber von unternehmerischen Zentralen und für das Wach- und Sicherheitsgewerbe vorprogrammiert. Der dreiteilige Richtlinienentwurf reglementiert bauliche, technische und betriebliche Anforderungen für Leitstellen in einer für den deutschsprachigen Raum bislang unbekannten Härte. So werden Sicherungsqualitäten verlangt, die die schon anspruchsvollen Anforderungen für VdS-anerkannte Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) gemäß VdS 2153 noch einmal übertreffen.
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| Die neue Leitstellennorm betrifft auch Aufzugsnotrufsysteme. (Bild: Pixelio.de/Gabi Schoenemann) |
Von der VdS-Richtlinie sind zu allererst Leitstellen und Zentralen von Wach- und Sicherheits-unternehmen betroffen, die VdS-anerkannte Gefahrenmelde-technik aufschalten und betreuen. Die Mehrzahl der betrieblichen Sicherheitszentralen in Unternehmen brauchte in der Regel keine VdS-Zertifizierung. Die neue Norm EN 50518 macht keine Unterscheidungen bei den Leitstellen. Als anerkannte Regel der Technik macht sie keine Ausnahmen und betrifft alle Leitstellen, die in den Anwendungsbereich fallen.
Norm gilt für alle Alarmanlagen
Sie „ist anwendbar auf alle Notruf- und Serviceleitstellen, welche solche Signale überwachen, empfangen und verarbeiten, die eine umgehende Reaktion erfordern.“ In der Norm wird konkretisiert, dass sich solche Signale nicht nur auf Einbruch- und Überfallmeldeanlagen begrenzen, sondern schließt die gesamte Normenreihe CLC/TC 79 „Alarmanlagen“ mit Videoüberwachungssystemen, Personen-Hilferufanlagen, Zutrittskontrollanlagen und Audio-/Video-Hauskommunikationssysteme mit ein. Das heißt, dass die Norm auf alle Systeme und Einrichtungen Anwendung findet, bei denen sicherheitsrelevante Meldungen, Alarme und Informationen übertragen und verarbeitet werden. Auch wenn nicht explizit angesprochen, sind Aufzugsnotrufe genauso betroffen.
Diese Anwendbarkeit wird auch durch eine neue Begrifflichkeit dokumentiert. Die Norm nutzt den Begriff Alarmempfangsstelle (AES) und setzt diesen mit Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) gleich. Die Brisanz dieser neuen Norm ergibt sich zum einen aus diesem umfassenden Anwendungsbereich, der so gut wie alle Leitstellen, Sicherheitszentralen, Service-, Empfangs- und Bereitschaftsstellen einschließt. Zum anderen aus den unerwartet hohen Anforderungen, die in der Norm formuliert sind:
- eine Risikobeurteilung mit Risikoanalyse und Risikoabschätzung wird Pflicht
- Einhaltung von Mindestwand- und Deckenstärken
- mechanische Festigkeit für Türen, Fenster: RC4 gem. EN 1627
- Durchschusshemmung für Türen, Fenster: FB3 gem. EN 1522
- Widerstandswerte für Glas: körperliche Angriffe: P6B gem. EN 356, Geschosssangriffe: BR4-S gem. EN 1063
- Toilette und Waschgelegenheit innerhalb der AES
- Eingangsschleuse mit interdependent verriegelten Türen
- technisches Lüftungssystem mit definierten Filter- und Luftqualitäten
- Gasdetektion
- Überfallmeldeanlage
- Aufschaltung der Eigen- und Funktionsüberwachungen über eine Zweiwegeanlage auf eine andere AES
- Notstromversorgung mit USV und Netzersatzanlage
- Festlegung von Bearbeitungszeiten innerhalb der AES, die kontinuierlich erfasst und ausgewertet werden müssen
- Aufzeichnung, Protokollierung und Speicherung aller Bedienermaßnahmen, Aktionen, Kommunikation
- umfangreiche tägliche, wöchentliche und monatliche Kontrollen für Abläufe und Technik verbunden mit Notfallplanungen
- ständige Besetzung mit zwei Bedienern
- jährliche Auditierung
Die Anforderungen sind in den drei Normenteilen fast ausnahmslos als „Muss-Forderung“ aufgeführt und sind damit normative Vorgaben. Die Norm selbst beschreibt die Wertigkeit: Die Norm „... legt die Mindestanforderungen an die Planung, Ausführung und die erforderlichen Einrichtungen für Örtlichkeiten fest, in denen im Rahmen eines einheitlichen Sicherheits- und Securitykonzeptes (Alarm-) Signale überwacht, empfangen und verarbeitet werden...“ Das heißt: weniger geht nicht. Die Angemessenheit und Notwendigkeit von Maßnahmen ist im Rahmen der Risikobeurteilung zu manifestieren, die im Teil eins gleich zu Beginn zur Standortauswahl gefordert wird.
Auf- und Umrüstungen werden notwendig
Die hohe Brisanz der Norm ergibt sich daraus, dass so gut wie keine bestehende Leitstelle oder Notruf- und Serviceleitstelle diese Anforderungen bislang erfüllt und in vielen Teilen aufgrund der baulichen und technischen Gegebenheiten auch gar nicht erfüllen kann. Mehr oder weniger aufwändige Um- und Nachrüstungen werden zwangsweise die Folge sein. Bei Neuplanungen werden die neuen Anforderungen gleich von Beginn an Berücksichtigung finden müssen und so die Investitionskosten weit nach oben katapultieren.
Aber nicht nur Investitionen in Bau und Technik werden die Folge sein. Die erheblichen Anforderungen an Personal (zwei Mitarbeiter gleichzeitig rund um die Uhr) und Betriebsführung (Dokumentation, Auswertung, Prüfungen, regelmäßige Auditierungen etc.) werden die laufenden Kosten ebenfalls ganz erheblich steigern. Je nach Ausprägung der Leitstelle kann der Kostenansatz einer Leitstelle um mehrere 100.000 Euro pro Jahr nach oben getrieben werden.
Neuordnung der Leitstellenlandschaft
Hier muss den Wirtschaftsvertretern im Normengremium das zweifelhafte Lob ausgesprochen werden, gute Lobbyarbeit getan zu haben. Gegen viel Widerstand mussten sie dabei nicht kämpfen, wenn man sich ins Gedächtnis ruft, dass es sich bei allen Normungsgremien (international, europäisch, national) um privatwirtschaftliche Organisationen mit Vertretern und Unterstützung der Wirtschaft handelt. Betreiber, Nutzer oder Planer von Leitstellen oder auch Verbändevertreter des Wach- und Sicherheitsgewerbes sind so gut wie nicht vertreten.
Das Wach- und Sicherheitsgewerbe war und ist nicht auf Rosen gebettet. Es ist stark zu befürchten, dass die hohen Anforderungen, die von Industrie und Wirtschaft im Richtlinientext durchgesetzt werden konnten, von den Betreibern von Notruf- und Serviceleitstellen einfach aus wirtschaftlichen Gründen nicht erbracht werden können. Es ist eine starke Reduzierung und eine komplette Neuordnung der Leitstellenlandschaft zu befürchten.
Die Norm wird auf europäischer Ebene von Cenelec erarbeitet. Nachdem die europäische Norm verabschiedet ist, muss sie unmittelbar folgend von den nationalen Normungsgremien in eine nationale Norm überführt werden. In Deutschland ist hierfür das DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE) zuständig, das die Norm als neue DIN-Norm einführt.
Deutsche DIN-Norm gilt sofort
Da es in Deutschland keine Vorgänger-Norm gibt, die von der neuen DIN EN 50518 abgelöst werden müsste, gibt es auch keine sonst üblichen Übergangsvorschriften und Übergangsfristen. Die Norm wird sofortige Gültigkeit erlangen. Der erste Teil (bauliche Anforderungen) hat alle europäischen Hürden bereits so gut wie genommen. Mit der Einführung als deutsche DIN-Norm kann also in absehbarer Zeit gerechnet werden. Die Teile zwei und drei liegen als Entwurf vor. Auf europäischer Ebene ist der Werdeprozess noch nicht abgeschlossen. Insbesondere müssen die Kommentierungen der europäischen Mitgliedsländer noch eingearbeitet und das Ergebnis den europäischen Mitgliedsstaaten zur Zustimmung vorgelegt werden.
Zuletzt muss noch auf eine weitere Auswirkung der neuen DIN EN 50518 hingewiesen werden, die alle Wach- und Sicherheitsunternehmen betreffen wird, die VdS-zertifizierte und anerkannte Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) gemäß der VdS-Richtlinie 2153 betreiben. Der Verband der Schadenversicherer kündigte nämlich an, dass spätestens mit Einführung der neuen DIN EN 50518 auf nationaler Ebene alle aktuellen VdS-Anerkennungen für Notruf- und Serviceleitstellen zurückgezogen werden. Grund dafür ist, dass der VdS seine NSL-Richtlinie 2153 überarbeiten und die neuen Normenanforderungen aufnehmen wird. Damit steht fest, dass alle Wach- und Sicherheitsunternehmen, die künftig VdS-anerkannt und VdS-anerkannte NSL betreiben wollen oder müssen, die sehr hohen Standards der neuen europäischen Leitstellennorm erfüllen müssen.
Dipl. Ing. Peter Loibl, Geschäftsführer der von zur Mühlen'sche GmbH
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