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Kötter 17. Januar 2017

Deutsche Sicherheitswirtschaft wächst

Kötter Security baut gemäß einer neuen Studie seine Position als größtes Familienunternehmen und Nummer zwei der Branche deutlich aus. Die gestiegene Mitarbeiterzahl unterstreicht die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer
Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer

Gemäß der neuen Lünendonk-Studie „Führende Sicherheitsdienstleister in Deutschland“ nahm die Beschäftigtenzahl der 25 führenden Sicherheitsdienstleister 2015 im Inland um durchschnittlich rund sechs Prozent zu. Kötter Security verzeichnete hingegen allein ein Plus von zwölf Prozent auf 11.200 Mitarbeiter. Wesentlicher Aspekt für diesen Unterschied: „Bis auf punktuelle Ausnahmen beim Veranstaltungsschutz verzichten wir völlig auf den Einsatz von Subunternehmern und unterscheiden uns so ganz maßgeblich vom Wettbewerb“, sagt Friedrich P. Kötter, unter anderem Verwaltungsrat der Kötter SE & Co. KG Security, Düsseldorf.

Denn Erfahrungen zeigen die Sicherheitsrisiken von Subunternehmer-Einsätzen. So nimmt die Intransparenz zu, während die Verantwortlichkeiten parallel abnehmen. Am Schluss ist für den Auftraggeber kaum noch nachvollziehbar, wer tatsächlich an seinem Objekt tätig ist und ob die Anforderungen mit Blick auf Zugangsvoraussetzungen, Mitarbeiterqualifikationen sowie gesetzliche und tarifliche Vorschriften überhaupt noch erfüllt werden. Gleichzeitig hat die damit einhergehende Abwärtsspirale beim Preis massive negative Konsequenzen für die Bezahlung, Ausbildung und Motivation der eingesetzten Beschäftigten.

Kötter Security spricht sich daher für nachhaltige Maßnahmen gegen den in der Branche immer weiter um sich greifenden Subunternehmer-Einsatz aus. Im Fokus steht hierbei die Vergabepraxis für öffentliche Aufträge, bei der viel zu häufig der billigste Preis das allein ausschlaggebende Kriterium ist. Zudem fordert das Familienunternehmen eine weitere Verschärfung der in § 34a Gewerbeordnung (GewO) verankerten Vorschriften für das Sicherheitsgewerbe. „Nötig wäre nach wie vor eine umfassende Reform des Bewachungsrechtes, insbesondere deutlich höhere Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung des gesamten Sicherheitspersonals“, hebt Friedrich P. Kötter hervor.

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