Direkt zum Inhalt

Vorsicht, Vergiftungsgefahr!

Mit der steigenden Anzahl an Pkws nimmt auch der Bedarf an Tiefgaragen zu. Werden diese öffentlich genutzt, schreibt der Gesetzgeber die Einhaltung bestimmter Sicherheitsbestimmungen vor. Etwa den notstromgepufferten Weiterbetrieb der CO-Warnanlagen bei einem Netzausfall.

Bei Stromausfall garantiert die DC-USV den reibungslosen Weiterbetrieb von Kohlenmonoxid-Warnanlagen und Signalgebern in Tiefgaragen für mindestens eine Stunde.
Bei Stromausfall garantiert die DC-USV den reibungslosen Weiterbetrieb von Kohlenmonoxid-Warnanlagen und Signalgebern in Tiefgaragen für mindestens eine Stunde.

Die Zahl der in Deutschland gemeldeten PKWs steigt seit Jahren: von 41,7 Millionen Anfang 2010 auf 45 Millionen im Jahr 2016. Fast zwei Drittel der erwachsenen Bevölkerung besitzt hierzulande einen PKW. Und immer mehr Menschen zieht es in die urbanen Ballungsräume. Die Folge davon ist, dass die Bevölkerungsdichte in diesen Gebieten stetig zunimmt und damit auch die PKW-Dichte. Wie viele verfügbare Parkplätze es in unserem Land tatsächlich gibt, ist nicht bekannt. Im „Bundesverband Parken“ sind die Betreiber von über 2.500 Garagen und Parkhäusern mit rund einer Million so genannten „Off-Street“-Stellplätzen organisiert. Ein guter Teil davon befindet sich in Tiefgaragen. Diese haben den Vorteil, dass sie sich im Untergrund befinden und keine wertvollen Wohn und Gewerbeflächen in Anspruch nehmen. Dafür rücken die Anforderungen in puncto Sicherheit und Komfort umso mehr ins Zentrum. Heutige Tiefgaragennutzer wollen keine lästigen Suchzeiten mehr auf sich nehmen und die freien Plätze sofort über digitale Anzeigen ansteuern können. Und sie wollen eines nicht: ein abgasbelastetes, gesundheitsschädigendes Umfeld.

Gefährliches Kohlenmonoxid

Um dies zu gewährleisten und zu verhindern, dass die zulässigen CO-Grenzwerte von 30 ppm (parts per million) überschritten werden, hat der Gesetzgeber sicherheitstechnische Auflagen für öffentlich genutzte Tiefgaragen vorgeschrieben. Gemäß Garagenverordnung der Länder und der VDI 2053 (basierend auf DIN EN 50545-1) müssen maschinelle Lüftungssysteme an notstromgepufferte CO- Warnanlagen zur ständigen Überwachung und rechtzeitigen Warnung vor toxischen Gasen angeschlossen sein. Eine sichere und zuverlässige Lösung bietet die Firma Bieler + Lang mit ihrer CO-Warnanlage 8022/CO, bestehend aus Messfühlern und einer Auswertzentrale mit eingebauter Safe-DC-USV zur Pufferung. Die Warnanlage steuert Lüfter und Signalanlagen (optische und akustische Melder) an und überwacht per Messfühler die CO-Konzentration in der Tiefgarage. Pro 400 Quadratmeter ist an der Garagenwand oder einem Pfosten ein Messfühler installiert. Wird an einer Stelle der Schwellenwert gemessen, setzt sofort die maschinelle Be- und Entlüftung ein.

Warnung trotz Stromausfalls

Bei Stromausfall garantiert eine DC- USV der Reihe SDC-M von Slat mit stabiler Ausgangsspannung den reibungslosen Weiterbetrieb von Warnanlage und Signalgebern für mindestens eine Stunde. So will es die Gesetzesvorgabe. Damit haben die SDC-M ihr Poten zial jedoch längst nicht ausgeschöpft. Entscheidende Vorteile ergeben sich aus ihrer kompakten Bauweise und Plug-in- Technik, was eine einfache Installation auch in kleinsten Technikräumen ermöglicht, sowie durch die integrierte Long life-Batterie aus „LiFePO4“ (eine der sichersten Lithium-Batterievarianten), welche das turnusmäßige Batteriewechseln hinfällig macht, da dieser Batterietyp eine Lebensdauer von über zehn Jahre aufweist. Für den Hersteller von Gasmess- und Warnsystemen Bieler + Lang waren dies Gründe genug, die Mikro-USV von Slat ins Boot beziehungsweise in die CO- Warnanlage zu holen: „Die Montage ist wesentlich leichter geworden, und wir haben keinen zusätzlichen Wartungsaufwand mehr durch das Batteriewechseln“, so Jochen Hartwig, stellvertretender Vertriebsleiter von Bieler + Lang.

Anzeige

Frauke Petzold, Leiterin Marketing/Kommunikation, Slat GmbH

Passend zu diesem Artikel