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Rechtsextremismus 24. Mai 2017

Was tun?

Ausgelöst durch politische Diskussionen um die Flüchtlingsdebatte und nicht erst seit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) wird deutlich, dass Rechtsextreme weiterhin aktiv sind und Zuspruch erfahren. Insbesondere in Arbeitsverhältnissen können dadurch Probleme entstehen, und der Arbeitgeber weiß nicht, wie er reagieren soll.

Rechtsextreme Gewalt - plötzlich wieder im Fokus der öffentlichen Diskussion.
Rechtsextreme Gewalt - plötzlich wieder im Fokus der öffentlichen Diskussion.

Rechtsextremistisch motivierte Gewalt steigt. Nach Angaben des Verfassungsschutzes belief sich das Personenpotenzial Ende 2015 auf rund 22.600 Personen, die meist in Bewegungen oder Parteien organisiert sind. Damit ist es deutlich höher als in den Jahren zuvor, in denen eine leicht abnehmende Zahl zu beobachten war. Die Anzahl gewaltorientierter Rechtsextreme macht ungefähr 11.800 Personen aus. Als Teilmenge der oben genannten ist die „subkulturell geprägte rechtsextreme Szene“ von rund 7.400 auf 8.200 deutschlandweit gestiegen. Diese Gruppe ist nicht institutionell organisiert und tritt heterogen auf, was eine genaue Zuordnung oder Charakterisierung schwierig macht. Auch im Internet lose zusammenkommende Gruppen zählen in diese Kategorie.

Körperverletzung verbreitetes Delikt

Rechtsextremistisch motivierte Gewalt ist 2015 auf einen Höchstwert von knapp 22.000 Straftaten gestiegen. Gewalttaten, die sich überwiegend in Delikten der Körperverletzungen äußern, sind im Jahresverlauf von 2014 auf 2015 von 908 auf 1.408 angestiegen. Die Akzeptanz von Gewalt ist ein Merkmal von Rechtsextremismus. In einem Interview mit der „Zeit“ 2016 sagte Bundesjustizminister Heiko Maas: „Im rechten Spektrum kommt es zu immer intensiveren organisatorischen Zusammenschlüssen. Gewaltbereite Gruppen verabreden sich gezielt, Verbrechen zu begehen – mit klaren rechtsextremistischen Motiven. Das ist sehr ernst zu nehmen“. Der Verfassungsschutz definiert Rechtsextreme als Menschen, die die grundgesetzliche Gleichheit der Menschen und die Geltung von Menschenrechten ablehnen. Sie positionieren sich als Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und favorisieren zumeist eine autoritäre Staatsform. Ethnische Zuordnungen und Begrifflichkeiten wie „Nation“ und „Rasse“ führen zu Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. In den Jahren 1990 bis 2016 hat das Bundesministerium des Inneren 14 rechtsextremistische Organisationen verboten. Fast allen dieser Verbote liegt zugrunde, dass sich der Zweck dieser Organisation gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet.

Wie kann man Radikalität erkennen?

Als Radikaler wird man nicht geboren. Meist entwickeln sich radikale Einstellungen, Ansichten und Denkweisen in einem Zeitverlauf. Der Prozess kann sehr schnell gehen und sich auf wenige Monate beschränken. Sonst eher aufgeschlossene Personen verschließen sich zunehmend und ziehen sich aus ihrem bisherigen sozialen Umfeld zurück. Sie fangen an, sich den Kreisen zuzuwenden, von denen der Anreiz zur Radikalisierung ausgeht. Dies können Gemeinschaften, Informationsgruppen, Internetforen oder andere Kommunikations- und Informationsplattformen sein. Oft identifizieren sich Extreme als Opfer der gesellschaftlichen „schlechten“ Umstände, ein Gefühl der Unzufriedenheit wird sehr realistisch und kann zum Beispiel durch Außen- und Einwanderungspolitik, soziale oder ökonomische Bedingungen sowie Ausgrenzung begründet sein. In einem Team fallen solche Wesensveränderungen meist auf. Der Arbeitgeber wird darüber informiert und muss reagieren. Hier sind Unternehmen, gerade aus der Sicherheitswirtschaft, gut beraten, ihre Mitarbeiter vorzubereiten und zu sensibilisieren. Die Mitarbeiter lassen sich schulen, und die Sensibilität für Radikalisierungstendenzen wird gesteigert. Durch Fallbeispiele werden konkrete Situationen nachvollzogen und den Mitarbeitern Hilfestellungen gegeben, wie sie vorgehen, wenn sie eine Radikalisierung eines Kollegen oder Schutzbefohlenen zu erkennen scheinen.

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Die Opfergruppen

Alles, was nicht in den National- oder Rassengedanken von Rechtsextremen passt, wird angefeindet oder bekämpft. Die Bundeszentrale für politische Bildung unterscheidet drei Opfergruppen. Die erste Gruppe widerspricht dem nationalen Kollektivgedanken der Rechtsextremen und ist aus der Sicht der Radikalen minderwertig im Vergleich zu reinen „Rassenangehörigen“. Zu dieser Gruppe der Opfer gehören Ausländer, Menschen mit schwarzer Hautfarbe, Juden, Muslime, Homosexuelle oder Menschen am Rand der Gesellschaft wie zum Beispiel Obdachlose. Die zweite Gruppe sind Menschen, die durch ihre Einstellungen und (politische) Aktivitäten gegen rechte Gewalt vorgehen. Zu dieser Gruppe werden zum Beispiel auch Jugendgruppen oder Bewegungen gezählt, die sich zwar politisch nicht engagieren, aber durch ihre Kreativität und Offenheit eher einer linken Gedankenrichtung zugeordnet werden. Die dritte Gruppe setzt sich im engen Sinn aus den institutionalisierten Gegnern rechter Gewalt zusammen. Hiermit sind staatliche Einrichtungen, die Polizei, Kirche und Weltanschauungsgemeinschaften gemeint. Ebenso können Schulen, Vereine oder Medien in diese Gruppe der Opfer von rechtem Extremismus gezählt werden. Befinden sich Zugehörige einer oder mehrerer Opfergruppe im Arbeitsumfeld eines Rechtsextremen, kann die Arbeitssituation kritisch werden. Die anfängliche gegenseitige Zurückhaltung kann in Aggression und offenkundiger Anfeindung enden.

Die Täter

Rechtsextreme schaffen sich gemeinsame Feindbilder und vereinen sich in der Vorgehensweise gegen diese. Dabei werden komplexe Zusammenhänge sehr stark vereinfacht und auf leicht nachvollziehbare, jedoch in der komplexen Betrachtungsweise falsche, Argumente reduziert. Oft wird versucht, eine große, hinter allem stehende Macht zu identifizieren und seine Aktionen und Taten gegen diese Macht zu richten. Rechtsextreme sind leicht zugängig für Verschwörungstheorien. „Das Schaffen von Feindbildern, die konkrete Identifizierung sowie das System und die Arten ihrer Bekämpfung sind in der Bindung, Bildung und in der mentalen Prägung von erstrangiger Bedeutung. Die Feindbilder sind Kategorien, die gebildet werden, um das Böse zu bezeichnen und die dahinter Stehenden bekämpfbar zu machen, den Kampf zu legitimieren und dazu grundsätzlich und in Situationen automatisiert anzustacheln.“ (Christoph Sorge in: Journal Exit-Deutschland. Nr. 1/2015). Mitarbeiter äußern sich im Verlauf einer Radikalisierung zunächst zurückhaltend, dann zunehmend offener. Das Verhalten und die Einstellung ändern sich und Schwierigkeiten können im Umgang mit der Arbeitsauffassung entstehen, der sonst völlig selbständig agierende Mitarbeiter bedarf auf einmal mehr Aufsicht.

Hilfestellung leisten

Zunächst gilt es, in dem sozialen Umfeld, in dem man sich bewegt, eine kommunikativ offene Umgebung zu schaffen. Wenn Meinungen zugelassen werden und kontrovers und argumentativ über gesellschaftliche Zusammenhänge diskutiert wird, wird eine Vereinfachung und Reduzierung von komplexen sozialen Strukturen erschwert. Besteht der Verdacht, dass eine Person sich radikalisiert, hilft der Kontakt und Austausch zu dem Umfeld der Person auch über den Arbeitsplatz hinaus, um die oben beschriebenen Merkmale zu verifizieren. Wenn sich eine Person radikalisiert, können viele aus dem sozialen oder familiären Umkreis mit dieser Situation nicht umgehen. Hilfestellung geben hier Organisationen, die sich auf die Erkennung, Betreuung und auch die Ausstiegsprozesse aus rechtsextremen Strukturen spezialisiert haben. Die wohl bekannteste ist Exit-Deutschland (www. exit-deutschland.de). Ist konkret ein Arbeitgeber betroffen, besteht als letzte Wahl der Mittel die Möglichkeit einer personenbedingten Kündigung (§626 BGB). Dazu muss der Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen oder diese stark beeinträchtigt sein. Es bedarf unbedingt der Einzelfallprüfung der Umstände, da die Hürden für eine personenbedingte Kündigung sehr hoch sind. Es empfiehlt sich, die Fallschilderung mit einem Arbeitsrechtsanwalt vorzubereiten.

Nils Retkowski, Chief Operating Officer, Result Group

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