Direkt zum Inhalt
BSI 11. Mai 2017

Mindeststandard für sichere Web-Browser veröffentlicht

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen neuen Mindeststandard nach § 8 BSI-Gesetz (BSIG) zum Thema Sichere Web-Browser veröffentlicht. Der Mindeststandard beschreibt Sicherheitsanforderungen an Web-Browser, die auf Arbeitsplatzrechnern der Bundesverwaltung eingesetzt werden.

Die Informationen zum Mindeststandard sind auf der Webseite des BSI abrufbar.
Die Informationen zum Mindeststandard sind auf der Webseite des BSI abrufbar.

Diese Anforderungen sind zum Erreichen eines Mindestmaßes an Informationssicherheit einzuhalten. Als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde nimmt das BSI mit diesem Mindeststandard seine gesetzliche Aufgabe nach § 8 Abs. 1 BSIG wahr, die Informationssicherheit der Informationstechnik des Bundes präventiv weiter zu stärken. Der Mindeststandard richtet sich hauptsächlich an IT-Verantwortliche, IT-Sicherheitsbeauftragte und IT-Fachkräfte in der Bundesverwaltung. Darüber hinaus können aber auch Wirtschaft und Gesellschaft, sowie Länder und Kommunen diese Empfehlungen heranziehen.

Web-Browser gehören heute zur Standardausstattung von Arbeitsplatzrechnern. Durch ihre Funktionsvielfalt erreichen sie oft die Mächtigkeit moderner Betriebssysteme. Diese Komplexität und das damit verbundene Potenzial für Schwachstellen sowie ihre weite Verbreitung macht Browser zu einem beliebten Ziel für Cyber-Angreifer.

Sind bereits bei der Entwicklung des Web-Browsers entsprechende Sicherheitsmechanismen implementiert worden, kann vielen dieser Risiken in der Betriebsphase zuverlässig begegnet werden. Der Mindeststandard umfasst daher sowohl funktionale Mindestanforderungen, die Anwender bei der Produktauswahl unterstützen, als auch darauf aufbauende Sicherheitsanforderungen, die den sicheren Betrieb des Web-Browsers regeln.

Passend zu diesem Artikel