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Vernetzte Rauchwarnmelder 5. September 2017

Barrierefrei gegen Brände

Die Nachfrage nach vernetzten Rauchwarnmeldern hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Gründe dafür liegen im Bedürfnis nach mehr Sicherheit und mehr barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum. Auch die Integration von Rauchwarnmeldern in Smart-Home-Systeme lässt sich nur mit funkvernetzten Meldern sinnvoll umsetzen.

Mit der Funkfernbedienung Ei450 lassen sich Warnmelder auch vom Rollstuhl aus barrierefrei bedienen.
Mit der Funkfernbedienung Ei450 lassen sich Warnmelder auch vom Rollstuhl aus barrierefrei bedienen.

Ein funkvernetztes Rauchwarnmelder- system leitet den Alarm eines Melders an alle mit ihm verbundenen Warnmelder weiter, sodass eine Gefahrenwarnung sofort in der ganzen Nutzungseinheit wahrnehmbar ist. Menschen mit Mobilitäts- einschränkungen beispielsweise können dann ohne Zeitverzug bei der Selbstrettung unterstützt werden. Vernetzte Warnmelder werden bevorzugt in großen oder weitverzweigten Wohnungen und Wohnhäusern sowie in Mehrgenerationen-Haushalten mit Kindern oder Senioren eingesetzt. Voraussetzung für einen sicheren Betrieb ist eine zuverlässige Funkübertragung zwischen den Meldern (siehe Kasten).

Wirtschaftlich und ergonomisch

Der demographische Wandel lässt die Nachfrage nach barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum deutlich ansteigen. Damit ist nach der maßgeblichen Norm DIN 18040-2 jedoch nicht nur ein barrierefreier Zugang gemeint, sondern auch die uneingeschränkte Bedienbarkeit von Warn und Kommunikationseinrichtungen, wozu auch Rauchwarnmelder zählen. Wirtschaftlich und ergonomisch sinnvoll lässt sich das nur durch eine Funkvernetzung realisieren. Mit einer Funkfernbedienung können die vernetzten Melder aus jeder Position getestet und stummgeschaltet werden. Für Hörgeschädigte gibt es spezielle Funklösungen mit Blitzleuchte und Rüttelkissen.

Smart-Home-Anschluss

Die Anschaltung von Rauchwarnmeldern an Smart-Home- und Gebäudeautomationssysteme erlaubt die Information von Personen im Alarmfall und die Ausführung zusätzlicher Maßnahmen, wie zum Beispiel. das Hochfahren der Rollläden und das Anschalten der Beleuchtung. Dabei sollten aus Sicherheitsgründen nur autarke Rauchwarnmeldersysteme verwendet werden. Die Aufschaltung selber erfolgt je nach Hersteller über unterschiedliche Wege. Besonders stabil und universell einsetzbar ist die rückwirkungsfreie Kopplung über potenzialfreie Kontakte.

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Abschalten von Stromkreisen

Funkvernetzte Rauchwarnmelder ermöglichen auch das Abschalten von Stromkreisen im Brandfall. Durch entsprechende Koppelelemente wie das Ei414 lassen sich beispielsweise die nach DIN VDE 100-420 zukünftig in barrierefreien Wohnungen vorgeschriebenen Brandschutzschalter über Arbeitsstromauslöser ansteuern. Dadurch werden Sekundärschäden durch Kurzschlüsse zuverlässig verhindert.

Barrierefreiheit gesetzlich verankert

Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklungen reagiert und die für die Barrierefreiheit in Wohnungen maßgebliche Norm DIN 18040-2 in allen Bundesländern in der Liste der Technischen Baubestimmungen (TB) oder in der Landesbauordnung sowie im Entwurf der Musterverwaltungsvorschrift TB im Baurecht verankert. Nach Ende der Übergangsfrist muss ab 19. Dezember 2017 bei Neubauten ein bestimmter Anteil der Wohnungen barrierefrei ausgeführt und gemäß DIN 18040-2 ausgestattet sein. Die barrierefreie Bedienung funkvernetzter Rauchwarnmelder stellt eine zuverlässige und kostengünstige Lösung dar, entsprechendes Zubehör vorausgesetzt.

Thorsten Teichert, Business Development Manager der Ei Electronics GmbH und Mitglied im DIN-Normenausschuss Rauchwarnmelder NA 031-02-05 AA sowie im Arbeitskreis Gefahrenwarnanlagen DKE/ AK 713.1.16.

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