Direkt zum Inhalt
Flucht- und Rettungswege 28. August 2017

Rauchfrei durch Überdruck

Kommt es zu einem Gebäudebrand, ist die elementare Aufgabe eindeutig: Leben retten – und zwar bereits im brennenden Gebäude selbst. Rauchschutzdruckanlagen (RDA) sichern Fluchtwege in Treppenhäusern und Feuerwehraufzügen, indem sie die Ausbreitung von Rauch umgehend zuverlässig verhindern.

Selbst wenn der Brandherd außerhalb des Fluchtweges liegt, kann ohne RDA giftiger Rauch eindringen und das Sehen und Atmen erschweren.
Selbst wenn der Brandherd außerhalb des Fluchtweges liegt, kann ohne RDA giftiger Rauch eindringen und das Sehen und Atmen erschweren.

RDA-Anlagen sind ein Luxus, auf den man nicht verzichten möchte und unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht verzichten darf: Der Einbau ist als Vorschrift in den deutschen Landesbauordnungen verankert. Zu baurechtlich vorgesehenen Fluchtwegen mit RDA-Ausstattung gehören etwa innenliegende Treppenräume mit oder ohne Vorraum, Sicherheitstreppenräume einschließlich Schleusen, Korridore und Flure, Rettungstunnel, Feuerwehraufzüge oder behindertengerechte Aufzüge mit Funktionserhalt. Insbesondere bei notwendigen Treppenräumen in Hochhäusern ist die Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen eine wesentliche Voraussetzung, um eine Evakuierung von Menschen, Schutz von Sachwerten und einen Löschangriff der Feuerwehr auch über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen.

Beispiel Hochhaus

In Hochhäusern sind innenliegende Treppenhäuser oft der einzige Fluchtweg. Selbst wenn der Brandherd außerhalb des Fluchtweges liegt, dringt giftiger Rauch durch das Gebäude, erschwert Sehen und Atmen und kann langfristig zu verheerenden Gesundheitsschäden führen. Aus diesem Grund ist es für die uneingeschränkte Nutzung dieser Treppenräume essenziell, den Raucheintritt aus anderen benachbarten Räumen zu verhindern. Eine wichtige Rolle spielen hier selbstschließende Türen. Wenn es in Gebäuden oberhalb der Hochhausgrenze von 22 Metern nur einen Treppenraum gibt, der als Fluchtweg genutzt werden kann, ist dieser als Sicherheitstreppenraum auszuführen. Dieser muss immer eine Sicherheitsschleuse zu den Nutzungseinheiten besitzen und ist mit einer Rauchschutzdruckanlage auszuführen, wenn es sich um einen innenliegenden Sicherheitstreppenraum handelt. Sicherheitstreppenräume müssen so beschaffen sein, dass Feuer und Rauch nicht in sie eindringen können. Um dies zu erreichen, wird zwischen dem Sicherheitstreppenraum und den umgebenen Nutzungseinheiten eine kontrollierte positive Druckdifferenz erzeugt, die zu einer Durchströmung von Leckageflächen (etwa Spalte um die geschlossene Tür herum) oder von geöffneten Türen führt. Diese Durchströmung verhindert sicher, dass es zu einem Raucheintritt von den Nutzungseinheiten in den zu schützenden Bereich kommt.

Konzept nach Maß

Bei der Projektplanung und Integration von RDA-Anlagen liegt größtes Augenmerk auf Sicherheit. Zuluftvolumenstrom und Totaldruckerhöhung müssen zur passgenauen Konzeption der Anlagen objektbezogen errechnet werden. Eine netzunabhängige Versorgung mit Sicherheitsstrom und Verkabelung zum Funktionserhalt der RDA garantieren im Ernstfall die Unabhängigkeit der Anlagen-Funktion von der Gefahrensituation selbst. Der Funktionserhalt der Anlage muss mindestens 90 Minuten betragen. Die Luftansaugung mittels Ventilator bringt über einen Schacht rauchfreie Außenluft in das zu entrauchende Treppenhaus. Es entsteht ein Überdruck, der das Eindringen von Rauch in den Fluchtbereich verhindert. Die RDA-Anlage muss über Rauchmelder automatisch ausgelöst werden können. Diese müssen sich mindestens vor jeder Treppenhauszugangstür befinden. Üblich ist ein weiterer Rauchmelder im Treppenraumkopf. Ferner ist es auch möglich, die RDA-Anlage durch eine flächendeckende zentrale Brandmeldeanlage (BMA) anzusteuern. In der DIN EN 12101 Teil 6 und Musterhochhaus-Richtlinie 2008 sind die Anforderungen an Planung, Ausführung und Prüfung von Rauchschutzdruckanlagen RDA weitgehend beschrieben. Spezifische Details müssen jeweils mit dem Brandschutzgutachter oder der Baubehörde abgestimmt werden.

Anzeige

Katharina Meedt, Technische Sachbearbeiterin Abteilung Gebäudesteuerungen/Photovoltaik, Lamilux Heinrich Strunz GmbH

Passend zu diesem Artikel