Direkt zum Inhalt
BHE 16. August 2017

Neue Bausteine für Wirtschaftsschutz ergänzt

Drei neue Bausteine des Wirtschaftsgrundschutzes wurden vom ASW Bundesverband zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) veröffentlicht.

Die ersten Bausteine wurden bereits im November 2016 von BSI, BfV und ASW Bundesverband veröffentlicht.
Die ersten Bausteine wurden bereits im November 2016 von BSI, BfV und ASW Bundesverband veröffentlicht.

Der Baustein „Objektsicherheit“ hilft den Verantwortlichen mit strukturierter Vorgehensweise, Einflussfaktoren zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, um zielgerichtete und individuelle Sicherheitsmaßnahmen für die Objektsicherheit festzulegen und umzusetzen. Der Baustein „Integritätsprüfung externer Parteien“ beschreibt, mit welchen Maßnahmen eine Integritätsprüfung externer Parteien (Integritäts-Due-Diligence) durchgeführt werden kann, um sicherzustellen, dass die Geschäftsaktivitäten nach geltendem Recht und nach Vorgabe der Institutionsrichtlinien erfolgen.

Der Bausteins „Bewerberprüfung“ zeigt, dass die Verifizierung von Angaben von Bewerbern als Teil des Risikomanagements relevant ist, um personelle, organisatorische und finanzielle Risiken zu minimieren. Die Aufgezeigten Maßnahmen unterliegen dabei dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Das Handbuch zum Wirtschaftsgrundschutz umfasst nun drei Standards und elf Bausteine und es werden kontinuierlich weitere Bausteine veröffentlicht. Der Wirtschaftsgrundschutz bietet Sicherheitsverantwortlichen in Firmen Handlungsempfehlungen und Orientierung für eine effektive Unternehmenssicherheit.

Passend zu diesem Artikel