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Ersthelferalarmierung 30. Oktober 2017

Jede Minute zählt!

Ob in der Fertigung, im Handel, in der Verwaltung oder im Gewerbe: Bei lebensbedrohlichen Notfällen liegen zwischen Leben und Tod oft nur sechs Minuten. Daher muss die Alarmierung sofort und nach einem genau definierten Protokoll erfolgen. Wer über ein zeitgemäßes Kommunikationssystem verfügt, kann damit also nicht nur seine Arbeitsprozesse effektiver machen – sondern auch Leben retten.

180 Sekunden zwischen Leben und Tod: Nach spätestens drei Minuten muss Hilfe einsetzen, schreibt das DGUV vor.
180 Sekunden zwischen Leben und Tod: Nach spätestens drei Minuten muss Hilfe einsetzen, schreibt das DGUV vor.

Ein wenig blass sah er schon den ganzen Vormittag lang aus. Über Atemnot beim Treppensteigen hatte er geklagt und einen dumpfen Druck auf der Brust. Doch plötzlich wird der Druck zur eisernen Klammer. Der Kollege sinkt zusammen und zeigt keinerlei Reaktionen mehr. Dieser Alptraum wird in Deutschland nur allzu oft Realität: Etwa 75.000 Personen erleiden hierzulande jährlich einen außerklinischen Herz-Kreislauf-Stillstand, davon rund 10.000 im betrieblichen Umfeld. Dann beginnt die Uhr unerbittlich zu ticken. Die Sauerstoffversorgung im Gehirn ist unterbrochen. Bereits nach drei Minuten sinken statistisch die Überlebenschancen auf 50 Prozent; nach sechs Minuten liegen sie praktisch bei null. Bis der Rettungsdienst vor Ort ist, vergehen aber in der Regel acht bis zwölf Minuten – und das auch nur, wenn mindestens einer der Umstehenden seine aufkommende Panik sofort überwindet und die 112 wählt. Internistische Notfälle sind schon erschreckend genug, Arbeitsunfälle, von denen es in Deutschland pro Jahr rund 1,2 Millionen gibt, bieten aber oft noch ein subjektiv viel schlimmeres Szenario.

Ausgebildete Ersthelfer

Die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu überbrücken, das ist die Aufgabe von Ersthelfern. Sie auszubilden und bereitzustellen, ist Aufgabe des Arbeitgebers, dabei gibt es branchenspezifische Regelungen, zum Beispiel in der DGUV Vorschrift 1:

  1. 1. Bei zwei bis zu 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer vorgeschrieben.
  2. 2. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten prozentuale Anteile, und zwar: a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: fünf Prozent,
    b) in sonstigen Betrieben: zehn Prozent,
    c) in Hochschulen: zehn Prozent der Versicherten.
  3. 3. Bei Kindertageseinrichtungen gilt: ein Ersthelfer je Kindergruppe.
Nach spätestens drei Minuten muss qualifizierte Hilfe vor Ort sein, sonst reißt die Rettungskette – und alle weiteren Bemühungen des Notarztes bleiben häufig erfolglos. Doch gerade bei der Ersthelferalarmierung verrinnen oft wertvolle Minuten: Hektisch wird in Telefonlisten gesucht – und manchmal klingelt der Notruf schlicht ins Leere, weil die Pforte gerade nicht besetzt ist. Nicht selten mit gravierenden Folgen, für die der Arbeitgeber haftet.

Automatisierte Kommunikation rettet Leben

Neben dem reibungslosen und ortsunabhängigen Informationsaustausch ist denn auch das Alarmmanagement eines der Hauptargumente für ein mobiles Kommunikationssystem im Unternehmen. Solche Systeme, aufbauend auf einsatzoptimierter IP-DECT- Hardware sowie einer zentralen Kommunikations-Software wie Ascom Unite, bilden die Basis für ein automatisches Alarm-Handling, das dem Notruf per Haustelefon in vieler Hinsicht überlegen ist. Das beginnt bereits bei der Alarmauslösung: Zeitgemäße Endgeräte, zum Beispiel „Ascom d63“, verfügen an der Geräteoberseite über einen Alarmknopf. Dieser kann so programmiert werden, dass er unverzüglich eine vordefinierte Meldungseskalation auslöst. Augenblicklich erscheint ein Alarm auf dem Endgerät des Ersthelfers – auch wenn dieses gerade stumm geschaltet ist. Der Alarmierte muss seine Einsatzbereitschaft per Knopfdruck quittieren. Geschieht dies nicht, wird die Meldung an hierarchisch nachgeordnete Empfänger weitergeleitet, so lange, bis die Meldung: „Helfer auf dem Weg“ von der zentralen Software registriert wird.

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Lagealarm und Lokalisierung

Zusätzliche Features erhöhen noch weiter das Sicherheitsniveau. Zum Beispiel gibt es Endgeräte mit Lagealarm. Werden sie zu lange gekippt, ertönt zunächst ein Warnsignal. Reagiert der Gerätenutzer nicht, wird Alarm ausgelöst. Der Lagealarm ist besonders für allein tätige Mitarbeiter in Gefahrenbereichen gedacht. Denn eine simple Ohnmacht kann in einem Kühlraum schon nach wenigen Minuten zu Kälteschäden oder Tod durch Erfrieren führen. Oft lebensrettend: Moderne Anlagen erlauben auch die genaue Lokalisierung des alarmauslösenden Endgerätes und damit ein zielgerichtetes Eingreifen und die präzise Einweisung der eintreffenden Rettungskräfte. Menschen machen Fehler – besonders wenn sie unter plötzlichem Stress stehen, wie dies bei internistischen Notfällen oder Arbeitsunfällen unvermeidbar ist. Daher sollte das Alarmmanagement mit modernem Equipment gezielt automatisiert und nach vordefinierten Protokollen geregelt werden – nicht nur zur Vermeidung von Haftungsrisiken.

Guido Gloy, Solution Market Manager Industry & Security für D-A-CH, Ascom Deutschland GmbH

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