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VdS 11. Oktober 2017

Datenschutz-Grundverordnung richtig umsetzen

Der VdS unterstützt speziell Mittelständler mit praktikablen Vorgaben zur konkreten Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Jedes Unternehmen in der EU muss die neue Grundverordnung zum 25. Mai 2018 erfüllen.

Die DSGVO der EU stellt an KMU gravierende, aber in einigen Fällen schwer verständliche Anforderungen.
Die DSGVO der EU stellt an KMU gravierende, aber in einigen Fällen schwer verständliche Anforderungen.

Die nötige Praktikabilität und die präzise Ausrichtung an der unternehmerischen Realität sichert die aktuelle VdS-Publikation durch die Beteiligung zahlreicher Organisationsexperten und Datenschutzverantwortlicher direkt aus mittelständischen Firmen. Mit den kompakten Richtlinien stellen Verantwortliche die Einhaltung der DSGVO in ihrem Unternehmen sicher – und dies auditierungs- und zertifizierungsfähig. Die Richtlinien VdS 10010 zum Datenschutz-Management sind eng verzahnt mit den prämierten VdS 3473 zur Informationssicherheit.

Die Hilfestellungen zur praxisnahen Umsetzung der EU-Vorgaben präsentierte VdS auf der IT-Security-Messe it-sa in Nürnberg (10. bis 12. Oktober) erstmals der Öffentlichkeit. „Die Auswirkungen dieser Verordnung auf Organisation, Kundenmanagement und auch IT gerade von Mittelständlern sind teils so tiefgreifend, dass wir definitiv sagen müssen: Es bleibt nicht mehr viel Zeit“, betont Dr. Robert Reinermann, Sprecher der Geschäftsführung bei VdS.

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