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Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2017

Teil 2

<b>Frage 3: Die Deutsche Bahn-Sicherheit plant die flächendeckende Einführung von sogen. „Body-Cams“ bei ihrem Personal. Welche Rechtsgrundlagen für den flächendeckenden Einsatz von Body-Cams durch private Sicherheitsdienste würden Sie gesetzlich formulieren?</b>

SPD Niedersachsen

Wir bedanken uns für diese interessanten Fragen, verweisen jedoch darauf, dass es sich hier um rein bundesgesetzliche beziehungsweise bundespolitische Themen handelt. Daher haben wir Ihre Fragen an den SPD-Bundesverband in Berlin weitergeleitet.

CDU Bremen

Als CDU Bremen sind wir grundsätzlich für den Einsatz von „BodyCams“ bei der Polizei und haben ihre Einführung im Rahmen einer einjährigen Testphase in Bremen bereits 2016 gefordert. Sinn und Zweck der mobilen Aufzeichnungsgeräte ist in erster Linie der Schutz der Polizisten vor gewalttätigen Übergriffen.

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Zudem soll die offene Bildbeobachtung eine präventiv abschreckende Wirkung auf potenzielle Gewalttäter erzielen. Gleichzeitig dienen die Aufnahmen der Beweismittelsicherung. All diese Zwecke können selbstverständlich auch für die Sicherheit der Deutschen Bahn eine Rolle spielen. Diese will laut Presseberichten vom Juni den Einsatz von Body Cams bei ihrem Sicherheitspersonal nach einer erfolgreich verlaufenen Testphase auf ausgewählten Bahnhöfen und Zügen noch dieses Jahr bundesweit einführen.

Dabei muss die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sichergestellt sein. Gefilmt werden darf daher bei der Bahn nur in brenzligen Situationen und nach Ankündigung. Die Videoaufnahmen sind verschlüsselt und können nur von Ermittlungsbehörden ausgewertet werden. Nach 48 Stunden werden die Aufnahmen gelöscht, sofern es nicht zu einer Straftat kam. Ähnliche Auflagen müssen nach meinem Dafürhalten auch für alle anderen privaten Sicherheitsdienste gelten, die den Einsatz von Body Cams erwägen. Inwiefern dazu gesetzliche Grundlagen anzupassen sind, wird nach der Bundestagswahl von den Innen- und Rechtsexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu diskutieren sein.

DIE LINKE Bremen

Wir planen keine solche gesetzliche Grundlage. Private Sicherheitsdienste sind zu keinerlei hoheitlichen Grundrechtseingriffen befugt, daher sehen wir keinerlei Grundlage für einen Einsatz von Body-Cams gegeben. Ihr Einsatz ließe sich sonst uferlos auch für Kassiererinnen im Supermarkt oder Zugbegleiter begründen, die ebenfalls regelmäßig mit übergriffigem Verhalten bis hin zu Körperverletzungen konfrontiert sind.

Welche Wirkungen vom Einsatz von Body-Cams für die Sicherheit von Beschäftigten von Polizei und Bahn-Sicherheit tatsächlich ausgehen, wird noch wissenschaftlich zu evaluieren sein. Bislang liegen keine tragfähigen Studien hierzu vor.

Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern

Für die Maßnahme gibt es bis heute keine Rechtsgrundlage. Ob wir diese befürworten, hängt davon ab, ob Evaluationen entsprechende Ergebnisse zeigen. Wenn Body-Cams in erster Linie der Eigensicherung dienen, sollten diese auch nur dann zum Einsatz kommen, wenn es Gründe gibt, die darauf schließen lassen, dass eine Eigensicherung erforderlich werden könnte.

Der Einsatz muss außerdem für die Betroffenen erkennbar sein. Diese sollten auch erfahren können, was genau aufgezeichnet und wie lange gespeichert wird. Aufzeichnungen müssen später allen Beteiligten (in voller Länge) zur Verfügung stehen. Und natürlich müssen Aufzeichnung, Übertragung und Speicherung der Daten den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Auch Verschlüsselung ist wichtig, damit verlorene Geräte nicht von Unbefugten ausgelesen werden können.

FDP

Bevor ein flächendeckender Einsatz von Body-Cams im privaten Sektor angedacht wird, sollten die Erfahrungen der Polizei ausgewertet werden, die in den Pilotprojekten entstanden sind.

Wahrscheinlich wird man aber bei den privaten Sicherheitsdiensten viel über das Hausrecht abdecken können. In jedem Fall müssen, wie auch bei der Polizei, die datenschutzrechtlichen Richtlinien eingehalten werden.

<b>Frage 4: Der Wirtschaftsschutz gewinnt durch massive Cyberangriffe und IT-Bedrohungslagen erheblich an Bedeutung. Unter welchen Bedingungen würden Sie sich unserer Forderung nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftsschutzbeauftragten in Unternehmen und staatlichen Stellen anschließen und welche Kompetenzen würden Sie ihm/ihr übertragen?</b>

SPD Niedersachsen

Wir stehen Ihrer Forderung offen gegenüber. Das Thema Wirtschaftsschutz in Unternehmen wird zunehmend komplexer und macht – so wie beim Datenschutz – kompetente Ansprechpartner und klare Zuständigkeiten für beispielsweise Sicherheitsniveau oder Planung und Umsetzung des Sicherheits-Managements im Unternehmen erforderlich. Genauso wie es beim Landesverfassungsschutz beispielsweise Abteilungen gibt, die sich mit der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Wirtschaftsschutz in Unternehmen befassen und Unternehmen auch dahingehend beraten und unterstützen, ist es zu begrüßen dieselbe Verantwortung dezentral auch auf die Unternehmen zu verlagern.

Die konkreten gesetzlichen Bestimmungen für eine von Ihnen geforderte Verpflichtung der Unternehmen könnten an die bereits existierenden für Datenschutzbeauftragte angelehnt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Initiative von Seiten der Unternehmen selbst und sich anschließende, ausgiebige Abstimmungen mit denselben. Dies ist wichtig, da wir die unternehmerische Freiheit in diesem Bereich nicht unnötig einschränken wollen.

CDU Bremen

Aus Sicht von CDU und CSU ist die vom Bundesministerium des Innern koordinierte „Initiative Wirtschaftsschutz“ ist ein tragfähiges Fundament für eine effektive partnerschaftliche Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft zum Schutz deutscher Unternehmen. Sicherheitsbehörden und Wirtschaft arbeiten darin Hand in Hand und an maßgeschneiderten Beratungs- und Hilfsangeboten für alle Unternehmen.

Auf übergeordneter Ebene nimmt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit seinem Nationalen IT-Lagezentrum eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität in Deutschland ein. Zur besseren Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bundesbehörden wurde 2011 das Nationale Cyber-Abwehrzentrum gegründet. Aufgabe des Nationalen Cyber-Sicherheitsrates, der sich aus Vertretern der zuständigen Bundesministerien, der Länder sowie der Wirtschaft zusammensetzt, ist es, auf einer politisch-strategischen Ebene die präventiven Instrumente und die übergreifenden Politikansätze für Cybersicherheit zu erarbeiten und koordinieren.

In einem Antrag für die Bremische Bürgerschaft (Drs. 18/1005) hatte die CDU-Bürgerschaftsfraktion bereits 2013 gefordert, gemeinsam mit den Kammern, dem Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e.V. (VSWN) und den anderen norddeutschen Küstenländern eine Sicherheitspartnerschaft gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität ins Leben zu rufen, die Unternehmen und Behörden als kompetenter Ansprechpartner bei der Aufdeckung und Bekämpfung von Wirtschafts- und Cyberkriminalität dient und die Vernetzung fördert. Dieser Antrag wurde von der rot-grünen Parlamentsmehrheit am 13.11.2013 abgelehnt.

Um den vielfältigen Herausforderungen zukünftig noch besser begegnen zu können, treten wir als Union dafür ein, den institutionalisierten Dialog zwischen Wirtschaft und Staat weiter auszubauen. Cybersicherheit und Wirtschaftsschutz müssen noch enger miteinander verzahnt und die internationale Zusammenarbeit weiter gestärkt werden. Welchen Mehrwert ein gesetzlich vorgeschriebener Wirtschaftsschutzbeauftragter in Unternehmen und staatlichen Stellen abhängig von der konkreten Ausgestaltung haben könnte, wird im Rahmen der „Initiative Wirtschaftsschutz“ zu diskutieren sein.

Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern

Die IT-Sicherheit der Unternehmen ist von immenser Bedeutung. Insbesondere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sehen wir bereits jetzt als zentralen Ansprechpartner und de facto Beauftragten für Fragen des Wirtschaftsschutzes. Gerade um diese Funktion zu stärken, fordern wir eine, zumindest im Rahmen der Ausübung der Beratungsaufgaben für Wirtschaft und Zivilgesellschaft, gesetzlich abgesicherte institutionelle Unabhängigkeit des BSI.

Wir fordern ein dezentrales IT-Beratungsnetzwerk. Beraterinnen und Beratern sollen in Unternehmen die IT-Sicherheit überprüfen und anbieterunabhängige Verbesserungsvorschläge geben. Das IT-Sicherheitsgesetz enthält bisher nur passive Meldepflichten für Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Wir wollen das IT-Sicherheitsgesetz ausweiten und durch positive Anreize die IT-Sicherheit deutlich erhöhen.

FDP

Der Bereich Wirtschaftsschutz spielt bereits heute bei den Sicherheitsbehörden eine wichtige Rolle. Insbesondere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wollen wir Freie Demokraten stärken, indem wir es als eigenständige und unabhängige Bundesbehörde aufstellen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene benötigen sehen wir die Notwendigkeit einer abgestimmten Strategie zum Schutz von privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gleichermaßen, um neuen Bedrohungen im Bereich der Cybersicherheit zu begegnen.

In Anbetracht der Partner der bereits bestehenden „Initiative Wirtschaftsschutz“ wäre eine stärkere Koordinierungsverantwortung beim Bundesinnenministerium zu prüfen. Aufgrund der Erfahrung des Bundeswirtschaftsministeriums mit und seiner Zuständigkeit für Geheim- und Sabotageschutz könnte auch hier ein zentraler Ansprechpartner in Wirtschaftsschutzfragen angesiedelt werden, soweit eine Prüfung eine entsprechenden Bedarf ergäbe.

Wir Freie Demokraten empfehlen jedem Unternehmen die laufende Befassung mit den jeweils aktuellen Themen des Daten- und Wirtschaftsschutzes. Dies gilt insbesondere für hochinnovative Start-Ups, aber natürlich auch für große Betreiber kritischer Infrastrukturen. Letztlich soll und darf aber jedes Unternehmen selbst entscheiden, mit welchen konkreten (Personal-)Strukturen es sich den Herausforderungen auf seinem Weg stellen möchte.

SPD Bundespartei (aus Antwort an ASW Bund)

Dies werden wir sorgfältig prüfen. Ob die Unternehmen einen Verantwortlichen für Wirtschaftsschutz einrichten sollen, richtet sich nach der betreffenden Branche und dem Gefahrenpotenzial. Hilfreich bei der Entscheidung über diese Frage können die Empfehlungen der entsprechenden Wirtschaftsverbände sein.

CDU Bundespartei (aus Antwort an ASW Bund)

Für CDU und CSU ist der Wirtschaftsschutz Chefsache! Folglich ist für wirtschaftsschutzrelevante Fragen der Bundesinnenminister der richtige Ansprechpartner. Darüber hinaus wird den wirtschaftsschutzrelevanten Themen auch über die am 26. April 2016 ins Leben gerufene „Initiative Wirtschaftsschutz“ ein ganz besonderer Stellenwert beigemessen.

Damit haben CDU und CSU erreicht, dass unter Federführung des Bundesinnenministers erstmals institutionalisierte Informations- und Kooperationsstrukturen der obersten deutschen Sicherheitsbehörden (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendient und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), der beiden Spitzenwirtschaftsverbände Bundesverband der Deutschen Industrie und Deutscher Industrie- und Handelskammertag sowie der Sicherheitsfachverbänden, Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. (ASW Bundesverband) und Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, geschaffen wurden. Auch für die Strukturen in Unternehmen und Verbänden muss gelten, dass Wirtschaftsschutz Chefsache ist.

Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern (aus Antwort an ASW Bund)

Die staatliche Pflicht zur Gewährleistung der IT-Sicherheit wurde bisher vernachlässigt. Die Bundesregierung hat mit den passiven Meldepflichten des IT-Sicherheitsgesetzes weder Anreize noch ein regulatorisches Instrumentarium zur Stärkung der IT-Sicherheit geschaffen. Aber auch der Mittelstand muss für die steigende Bedeutung der IT-Sicherheit stärker sensibilisiert werden. Denn nur, wenn die Unternehmen diese selbst ernst nehmen, ist auch ein effektiver Schutz möglich.

Fragen der IT-Sicherheit sollten als ein selbstverständlicher Teil verantwortlicher Unternehmensführung wahrgenommen werden, denn die gewachsenen Risiken erlauben auch in KMU praktisch keine Nachlässigkeiten mehr. Auf Regierungsseite zählt es allerdings ebenso zu den integralen Pflichten und Verantwortlichkeiten von Innenministerium, BSI sowie auch der Sicherheitsbehörden wie BKA und BfV, den Schutz der bundesdeutschen Wirtschaft mit zu gewährleisten. Insbesondere das BSI sehen wir bereits jetzt als zentralen Ansprechpartner und de facto Beauftragten für Fragen des Wirtschaftsschutzes aufgestellt.

Gerade um diese Funktion zu stärken, fordern wir schon lange eine, zumindest im Rahmen der Ausübung der Beratungsaufgaben für Wirtschaft und Zivilgesellschaft gesetzlich abgesicherte institutionelle Unabhängigkeit des BSI. Damit könnte das Vertrauen in diese Behörde weiter gestärkt werden. Unternehmen selbst verfügen bereits heute mit ihren IT-Abteilungen und IT-Verantwortlichen im Vorstand zumeist über relevante Strukturen. Soweit der Schutz personenbezogener Daten im Vordergrund steht, sind auch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten über die Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes bereits seit langem Verantwortliche für IT-Sicherheit.

FDP Bundespartei (aus Antwort an ASW Bund)

Der Bereich Wirtschaftsschutz spielt bereits heute bei den Sicherheitsbehörden eine wichtige Rolle. Insbesondere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wollen wir Freie Demokraten stärken, indem wir es als eigenständige und unabhängige Bundesbehörde aufstellen. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sehen wir die Notwendigkeit einer abgestimmten Strategie zum Schutz von privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gleichermaßen, um neuen Bedrohungen im Bereich der Cybersicherheit zu begegnen.

In Anbetracht der Partner der bereits bestehenden „Initiative Wirtschaftsschutz“ wäre eine stärkere Koordinierungsverantwortung beim Bundesinnenministerium zu prüfen. Aufgrund der Erfahrung des Bundeswirtschaftsministeriums mit und seiner Zuständigkeit für Geheim- und Sabotageschutz könnte auch hier ein zentraler Ansprechpartner in Wirtschaftsschutzfragen angesiedelt werden, soweit eine Prüfung eine entsprechenden Bedarf ergäbe. Mit Blick auf die Erarbeitung der oben genannten nationalen und europäischen Strategie zur Cybersicherheit halten wir Freie Demokraten eine Beteiligung der Staatssekretäre an Tagungen des „Ressortkreises Wirtschaftsschutz“ für sinnvoll.

Aus unserer Sicht ist jedem Unternehmen die laufende Befassung mit den jeweils aktuellen Themen des Daten- und Wirtschaftsschutzes zu empfehlen. Dies gilt insbesondere für hochinnovative Start-Ups, aber natürlich auch für große Betreiber kritischer Infrastrukturen. Wir Freie Demokraten meinen jedoch, dass letztlich jedes Unternehmen selbst entscheiden soll, mit welchen konkreten Personal-strukturen es sich den Herausforderungen auf seinem Weg stellen möchte.

DIE LINKE Bremen

Im Bereich der IT-Sicherheit braucht es nach unserer Ansicht in erster Linie klarere Berichtspflichten über Sicherheitsvorfälle gegenüber den zuständigen Behörden und eine Stärkung der zivilen Fähigkeiten, IT-Bedrohungslagen rechtzeitig und umfassend zu erkennen und die Systeme entsprechend zu härten. Auch Behörden haben hier einen großen Nachholbedarf, wie generell im Bereich eigener IT-Fachkräfte. Es ist im Übrigen Aufgabe der Unternehmen selbst eine Abwägung zu treffen, wieviel sie in die Sicherheit ihrer IT-Infrastrukturen investieren wollen.

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