Die Tariflöhne für die Beschäftigten in der untersten Lohngruppe seien um bis zu 4,8 Prozent gestiegen. Die durchschnittlichen Erhöhungen lägen bei 3,17 Prozent. Die Erhöhungen zum 1. Januar 2018 wurden bereits in der letzten Tarifrunde beschlossen und erstrecken sich in den Bundesländern über eine Bandbreite von 1,6 bis 4,8 Prozent. Im letzten Jahr stiegen die Stundengrundlöhne in der untersten Lohngruppe für Sicherheitstätigkeiten bereits durchschnittlich um 3,86 Prozent an. „Vor allem für diese Lohngruppe und die Zeitzuschläge benötigen wir die Allgemeinverbindlichkeit unserer Tarifverträge“, so Olschok.
Es werde zunehmend wichtiger, dass die Tariflöhne auch für nicht im Verband organisierte Sicherheitsfirmen gelten. „Die rund 6.000 Sicherheitsunternehmen, die nicht bei uns Mitglied sind, müssen ohne Allgemeinverbindlichkeit lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro bezahlen“, so Olschok weiter. Zuschläge, die prozentual einen nicht unerheblichen Anteil des monatlichen Einkommens der Beschäftigten ausmachen, müssten ebenfalls nicht bezahlt werden.
In der momentanen Lage der Sicherheitswirtschaft stellt zudem das Finden geeigneten Personals trotz kontinuierlich steigender Löhne ein großes Problem dar. Immer mehr Unternehmen werben um die zur Verfügung stehenden Beschäftigten. Die Bundesagentur geht in ihrer aktuell vorgelegten Arbeitsmarktstatistik von 11.302 offenen Stellen bei den privaten Sicherheitsdiensten auf.