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Für die Praxis optimiert

In Deutschland haben sich auf dem Gebiet des anlagentechnischen Brandschutzes im Wesentlichen drei Anwendungsnormen etabliert, die in den letzten zwei Jahren im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) überarbeitet wurden: DIN 14675, DIN 14676 und DIN 14677. Notwendig machten die Anpassungen dieser Normen deren Anwendung in der Praxis sowie die Dienstleistungsnorm DIN EN 16763.

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Die Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 hat unter anderem Auswirkungen auf die Anwendungsnorm DIN 14676, die Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung reglementiert.
Die Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 hat unter anderem Auswirkungen auf die Anwendungsnorm DIN 14676, die Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung reglementiert.

Die Anwendungs-normen, die sich im anlagentechnischen Brandschutz etabliert haben, sind im Einzelnen die DIN 14675 für Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, die Rauchwarn-melder-Norm DIN 14676 für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung sowie die DIN 14677, welche die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse regelt. Diese Normen wurden in den letzten zwei Jahren in unterschiedlichen Arbeitsausschüssen im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) überarbeitet. Neben der Berücksichtigung von vielfältigen Erfahrungen aus der praktischen Anwendung der Normen lag eine weitere Notwendigkeit für die Überarbeitung der Normen auch in der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie für Sicherheitsanlagen DIN EN 16763. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006 (Richtlinie 2006/123/EG, auch Europäische Dienstleistungsrichtlinie genannt) ist eine EG-Richtlinie zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarkts im Bereich der Dienstleistungen.

Nachweis der Kompetenz von Dienstleistern

In Artikel 26 (Maßnahmen zur Qualitätssicherung) der Richtlinie sind verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, durch welche die Qualität der Dienstleistungen sichergestellt werden und einem Dienstleistungsempfänger ermöglichen zu erkennen, über welche Kompetenz der Dienstleistungserbringer verfügt. Sinn und Zweck des Artikels 26 dieser Richtlinie ist es, dass die Marktteilnehmer ein Kompetenznachweissystem für Dienstleistungserbringer schaffen. Somit kann ein Dienstleistungsempfänger erkennen, über welche Kompetenz der Dienstleistungserbringer verfügt. Damit soll die Qualität der angebotenen Dienstleistung gestärkt werden. Sicherheitsanlagen im Sinne dieser Norm sind Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen, einschließlich der Alarmübertragung, für die der Dienstleister den Auftrag hat, sowie ortsfeste Feuerlöschanlagen und Kombination der vorgenannten Anlagen. Diese Europäische Norm legt für Dienstleistungen wie Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Übergabe und Instandhaltung von Sicherheitsanlagen ein Mindestqualitätsniveau fest. Dies erfolgt durch grundlegende Anforderungen an Dienstleistungsunternehmen selbst und an die Kompetenz der involvierten Mitarbeiter. Die Anforderungen gelten unabhängig davon, ob die Dienstleistungen vor Ort oder aus der Ferne erbracht werden. Der deutsche Rat für Konformitätsbewertung im DIN (DIN KonRat) veröffentlichte bereits im Mai 2013 Festlegungen für die Konformitätsbewertung in Normen. In diesem Beschluss heißt es: „Mit Ausnahme von Festlegungen zum Ablauf und Inhalt der Prüfungen sind keinerlei Anforderungen an Konformitätsbewertungen in Normen aufzunehmen.“ Dies betrifft insbesondere Festlegungen zu Bestätigungsverfahren im Sinne der ISO/IEC 17000 (Konformitätsbewertung. Begriffe und allgemeine Grundlagen). Für die Umsetzung dieses Beschlusses werden die oben genannten Normen in der neuen Ausgabe jeweils in einen „Teil 1“ (Aufbau, Planung und Betrieb) und einen „Teil 2“ (Kompetenznachweis) aufgeteilt.

Die Änderungen im Überblick

Im Jahr 2018 steht nun die Veröffentlichung dieser drei Anwendungsnormen an. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen in den einzelnen Normen beschrieben, zunächst diejenigen der DIN 14675-Teil 1: Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb und Teil 2: Brandmel- deanlagen- Anforderungen an Fachfirmen: Gegenüber der DIN 14675:2012-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: • Die ehemalige DIN 14675:2012-04 wurde in zwei Teile aufgeteilt. Alle Hinweise und Abschnitte mit einem Bezug zu einer „Bewertung der Konformität“wurden, soweit sie inhalt- Auch bei dieser Anwendungsnorm wurden alle Hinweise zum Kompetenznachweis in den Teil 2 der Norm überführt. Darüber hinaus wurde die Definition der Fachkraft für Rauchwarnmelder angepasst und eine Mindestqualifikation für die Ausführung der Dienstleistung definiert.

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DIN 14677

Bei der DIN 14677 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen, wurden gegenüber DIN 14677:2011-03 folgende Änderungen vorgenommen: Auch hier wurde eine Unterteilung der ehemaligen Norm in zwei Teile vorgenommen. Die Abschnitte bezüglich der Bewertung der Konformität wurden aus dem Teil 1 gestrichen, der Anhang C wurde direkt in den Teil 2 der Anwendungsnorm überführt. In den relevanten Textpassagen wurden Anforderungen um Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen ergänzt. Darüber hinaus wurde im Zuge der Überarbeitung eine Anzahl von redaktio nellen Änderungen vorgenommen. Für alle der jeweils oben genannten Anwendungsnormen gilt für den Teil 2, dass durch die Einführung des europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) ein Maßstab eingeführt wurde, um nationale berufliche Qualifikationen und Kompetenzen in Europa vergleichbar zu machen. Durch diese Definition eines Rasters soll der EQR als „Übersetzungshilfe“ zwischen den Qualifikationssystemen der Mitgliedstaaten dienen. Der Kompetenznachweis für Fachfirmen nach DIN 14675-2 erfolgt entsprechend der DIN EN ISO/IEC 17065 in einem akkreditierten System durch Prüfung durch eine unabhängige akkreditierte Prüfstelle und die Ausstellung des Zertifikates durch eine unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstelle. Für die Dienstleister der Normen DIN 14676-2 und DIN 14677-2 wurde für den Kompetenznachweis ein einfacheres und kostengünstigeres Nachweissystem außerhalb des akkreditierten Systems in der jeweiligen Norm festgelegt.

Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass durch die Überarbeitung der Anwendungsnormen auf Bewährtes gesetzt wurde und die Erfahrungen der Experten mit der Anwendung der Norm in die Überarbeitung mit übernommen wurden. Es ist zu wünschen, dass dadurch die Anwendbarkeit der Normen in der Praxis weiter verbessert wird. Für die zukünftige Ausschreibungspraxis von technischen Einrichtungen, welche unter diese Anwendungsnormen fallen, ist es wichtig, dass jeweils beide Teile der Normen für die Ausschreibungen der Planung, den Betrieb und die Wartung gefordert werden. Dadurch ist auch zukünftig sichergestellt, dass das hohe Maß an der Verfügbarkeit der Anlagen und die Betriebssicherheit unterstützt werden.

Thomas Litterst, Leiter Normen und Richtlinien der Hekatron Vertriebs GmbH

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