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Securitas 1. März 2018

Was Sicherheitsdienstleister im öffentlichen Raum leisten können

Für die Innere Sicherheit und den sozialen Frieden ist der Schutz des öffentlichen Raumes vor kriminellen und terroristischen Angriffen von großer Bedeutung, ebenso wie die Wohlfühlatmosphäre für die Menschen, die sich dort aufhalten und bewegen.

Schneller als eine „City-Streife“ zu Fuß – die im Stadtviertel rotierenden Einsatzfahrzeuge eines Sicherheitsdienstleisters.
Schneller als eine „City-Streife“ zu Fuß – die im Stadtviertel rotierenden Einsatzfahrzeuge eines Sicherheitsdienstleisters.

Umso erschreckender ist die hohe Kriminalitätsbelastung des öffentlichen Raumes. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 registriert über 1,3 Millionen Verdachtsfälle der Straßenkriminalität. Das sind mehr als 150 Fälle durchschnittlich in jeder Stunde.

Auch wenn die ermittelte Straßenkriminalität seit 2002 insgesamt um 26,7 Prozent zurückgegangen ist, bedeutet die Vielzahl der Raub-, Diebstahls-, Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsfälle eine hohe Belastung für die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen, die den öffentlichen Raum nutzen und auf ihn angewiesen sind.

Hinzu kommt das Unsicherheitsgefühl, das die Bedrohung des islamistischen Terrorismus hervorruft, der sich besonders auf „weiche“ Ziele der Personenströme und Personenansammlungen richtet. Dieses Unsicherheitsgefühl ist besonders durch den terroristischen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche im Dezember 2016 massiv gewachsen.

Staatliche Aufgaben

Es versteht sich von selbst, dass die Kriminalitäts- und Terrorismusprävention im öffentlichen Raum für den Staat und die Kommunen eine Daueraufgabe ist. Zuständig für die Prävention sind in erster Linie die Bundesländer, ihre Sicherheitsbehörden und vor allem ihre Polizeien. Zuständig sind aber im Rahmen ihrer Pflicht zur Daseinsfürsorge und Daseinsvorsorge auch die Kommunen.

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Die kommunale Sicherheit sollte in den Aufgabenkatalogen der Städte einen hohen Rang einnehmen. Das Feld notwen- diger kommunaler Präventionsmaßnahmen ist weit. Es umfasst die städtebauliche Planung, die Umwandlung verwahrloster Zonen, zerstört durch Vandalismus und Graffiti, unbeleuchtete „Angsträume“, die Ausrüstung kriminalitätsbelasteter öffentlicher Räume wie der Bahnhöfe und Fahrzeuge des ÖPNV mit Videoüberwachungsanlagen mit ihrer Aufschaltung bei einer ständig besetzten Notruf- und Sicherheitsleitzentrale, aber auch Förderprogramme für die Jugendarbeit, Einwirkung auf sozial auffällige Jugendgruppen und vielfältige weitere soziale Maßnahmen. Es umfasst auch die Kontrolle des öffentlichen Raumes, Aufsicht und Einschreiten unterhalb der Schwelle des polizeilichen Eingreifens durch Kräfte des Ordnungsamtes.

Um diese Kräfte ist es in vielen Städten nicht zum Besten bestellt. Nach einer Online-Umfrage in NRW, an der sich 184 Gemeinden beteiligt haben, sehen sich 70 Prozent nicht in der Lage, die Aufgaben des Ordnungsdienstes ohne polizeiliche Vollzugshilfe durchzuführen. Die Personalkapazitäten reichen nicht dazu aus, die Einsatzzeiten auf 24 Stunden auszuweiten.

Eine effiziente Aufgabenwahrnehmung wäre nach der Überzeugung des Autors nur möglich, wenn die Ordnungsbehörden über entsprechende Personalkapazitäten sowie eine qualifizierte Ausbildung und Ausrüstung verfügen würden. Das führt zu der Frage, ob zuverlässige und kompetente Sicherheitsdienstleister die Ordnungsämter unterstützen können.

Externe Unterstützung

Schon jetzt tragen Sicherheitsunternehmen in erheblichem Maße zur Sicherheit des öffentlichen Raumes bei: Sie bestreifen öffentlich zugängliche Hausrechtsbereiche von Einzelhandelsunternehmen und des öffentlichen Personenverkehrs und unterstützen die Polizei beim Schutz von Massenveranstaltungen und Ligaspielen in Fußballstadien. Allein zum Schutz des Münchner Oktoberfestes 2017 waren 1.500 Einsatzkräfte privater Sicherheitsdienstleister tätig.

Im Auftrag von Wohnungsgesellschaften sorgen Sicherheitsdienstleister für Sicherheit und Ordnung im Wohnquartier, nicht nur durch Kontrollen in Hausrechtsbereichen, sondern auch durch Bestreifung des öffentlichen Raumes im Wohnareal (ohne hoheitliche Eingriffsbefugnisse). Auch zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften bestreifen beauftragte Sicherheitsdienstleister den öffentlichen Raum im Umkreis der Quartiere.

Im Rahmen von Sicherheitspartnerschaften zwischen Innenministerien beziehungsweise Polizeien der Bundesländer und dem BDSW oder einzelnen Sicherheitsunternehmen sind die Beschäftigten dieser Unternehmen gehalten, bei Tätigkeiten und auf Fahrten im öffentlichen Raum auf polizeirelevante Vorkommnisse zu achten und solche Vorfälle auf vordefinierten Kommunikationswegen unverzüglich der Polizei zu melden. Im Gegenzug werden diese Sicherheitsunternehmen in die Öffentlichkeitsfahndung einbezogen.

Die Möglichkeiten des Sicherheitsgewerbes, Beiträge zum Schutz des öffentlichen Raumes zu leisten, sind damit nicht erschöpft:

  • Private Sicherheitsunternehmen könnten von Kommunen beauftragt werden, im Rahmen der Aufgabenstellung des Ordnungsamtes Streifendienste zu verrichten oder zusammen mit Bediensteten des Ordnungsamtes „gemischte Streifen“ zu bilden. Beschäftigte privater Unternehmen sind aufgrund der geltenden Tarife kostengünstiger und in der Arbeitszeitgestaltung flexibler als städtische Angestellte. So könnten gerade abends und nachts, wenn die Dunkelheit kriminelle Angriffe begünstigt und das Sicherheitsgefühl der Passanten beeinträchtigt, vom Ordnungsamt mehr Streifen eingesetzt werden. Da den Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister nur die Befugnisse des Bürgerlichen Rechts zur Verfügung stehen, würde ihr Einsatz wesentlich effizienter sein, wenn der Gesetzgeber sie entsprechend einer Forderung des BDSW mit der hoheitlichen Befugnis zur Anhaltung, Personalienfeststellung und Platzverweis von Personen beleiht, deren Verhalten den geltenden Vorschriften widerspricht oder die Gefahr bevorstehender Straftaten zum Ausdruck bringt. Eine solche Beleihung beeinträchtigt wegen der niedrigschwelligen Befugnisse noch nicht das staatliche Gewaltmonopol.
  • Sicherheitsdienstleister könnten von Einzelhandelsgeschäften in städtischen Geschäftsvierteln mit der Unterstützung in kritischen Situationen beauftragt werden. Im Falle der Alarmierung über ein Funknotrufsystem würde das in nächster Entfernung befindliche Einsatzfahrzeug der in dem Stadtviertel rotierenden Taskforce innerhalb der vereinbarten Artikel als PDF für Abonnenten von Sicherheit.info Premium www.sicherheit.info Webcode: 2109190 Zeitspanne am Ort des Geschehens eintreffen, Unterstützung leisten oder die Polizei alarmieren. In der Mobilität und Einsatzgeschwindigkeit ist eine solche Lösung der „City-Streife“ zu Fuß, wie sie zum Beispiel seit 1993 in Osnabrück zur Unterstützung des Einzelhandels in Konfliktsituationen praktiziert wird, deutlich überlegen.
  • Die in den Bundesländern und ihren Großstädten bestehenden Sicherheitspartnerschaften müssen konsequenter als bisher vom Management der beteiligten Unternehmen umgesetzt und „mit Leben erfüllt“ werden. Sie könnten sich dadurch stärker auf die Sicherheit des öffentlichen Raumes auswirken.
  • Großstädte könnten zusammen mit der Polizei, dem Präventiven Rat der Kommune und besonders kompetenten Sicherheitsunternehmen ein Konzept zum umfassenden Schutz des öffentlichen Raumes und zur kommunalen Sicherheit erarbeiten. Ein solches Konzept würde, aufbauend auf einer Problemund Schwachstellenanalyse, eine Gesamtlösung beinhalten. Zu ihr gehören Maßnahmen zur präventiven Bekämpfung der Jugendgewalt und Jugendverwahrlosung, die Umgestaltung verwahrloster Örtlichkeiten zu sauberen, graffitifreien, transparenten und ausreichend beleuchteten Plätzen, die angemessene Ausstattung des öffentlichen Raumes mit Videoüberwachungsanlagen einschließlich der Möglichkeit der Sprachkommunikation mit Tatverdächtigen und Zeugen, und die Bestreifung besonders gefährdeter öffentlicher Räume durch Bedienstete des Ordnungsamtes zusammen mit Einsatzkräften privater Sicherheitsdienstleister. Grundvoraussetzungen für einen verstärkten Einsatz von Sicherheitsdienstleistern im öffentlichen Raum bleiben politische und gesellschaftliche Akzeptanz, Zuverlässigkeit und Professionalität des Managements der zu beauftragenden Unternehmen und eine der Aufgabenstellung entsprechende Qualifizierung der einzusetzenden Kräfte.

Manfred Buhl, CEO Securitas Deutschland

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