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Flucht ins Freie

Jeder hat schon einmal in einer Tiefgarage geparkt und sich gefragt: Wo und wie komme ich auf dem schnellstem Wege raus, wenn es brennt? Dabei ist die benutzte Einfahrt nicht unbedingt die kürzeste oder sicherste Möglichkeit.

Der erste Rettungsweg beziehungsweise Notausgang befindet sich meist in der Nähe der Ein- und Ausfahrttore und reicht allein nicht aus. Ein zweiter Notausgang ist darum vorgeschrieben. Die Praxis zeigt aber, dass dieser häufig zweckentfremdend genutzt wird, etwa für Diebstahl, Einbruch oder aber einfach zum unbefugten Betreten eines gesonderten Treppenhauses. Diese angrenzenden Treppenhäuser dürfen in der Regel nur von berechtigten Personen genutzt werden und machen den Mietern und Bewohnern oft große Sorgen. Wer möchte schon ständig fremde Menschen in seiner privaten Wohn- und Lebenssituation haben?

Panik an der Brandschutztür verhindern

Die konventionelle Lösung sieht häufig so aus: Die Tür wird bauseits mit einem mechanischen Türschließer, einem Klinke-/ Klinke-Beschlag und einem konventionellen Türschloss mit Blindzylinder, ohne Antipanikfunktion, ausgerüstet. Oft werden elektrische Verriegelungen eingesetzt, die sich jedoch aufgrund hoher Anschaffungs und Wartungskosten sowie mangelnder nachträglicher Montagefähigkeit an Brandschutztüren als nachteilig erwiesen haben. Außerdem bauen elektrische Verriegelungen eine hohe Hemmschelle auf. Möglicherweise kann der Nutzer im Notfall den Öffnungsmechanismus über den Notschalter nicht schnell genug erfassen. Panik und Zeitverzug sind die Folge.

Hemmschwelle gegen unbefugte Nutzung

GfS geht neue Wege und hat eine Lösung, die einfach und kostengünstig nachrüstbar ist: Als Kernkomponente kommt der GfS Einhand-Türwächter zum Einsatz. Dieser wird mit einem selbstverriegelnden Antipanikschloss in der Ausführung Wechselfunktion E und einem Klinke-/Knaufbeschlag kombiniert. Das Schloss hat den Vorteil, dass es immer, wenn die Tür geschlossen ist, über die Schlossfalle und den Schließriegel verriegelt ist. So ist eine Sabotage mittels Scheckkarte oder ähnlichen Hilfsmitteln unmöglich.

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Eine Begehung im Notfall ist dank des GfS Einhand-Türwächters über die Türklinke jederzeit möglich. Der Türwächter wird auf der Seite der Tiefgarage unterhalb der Türklinke montiert und baut hier eine wirksame Hemmschwelle gegen unbefugte Nutzung auf. Wird die Klinke gedrückt, löst dies einen Alarm (95 Dezibel/1 Meter) aus, welcher optional per Funk oder Kabel auf weitere Alarmgeber oder auch Telefonzentralen aufgeschaltet werden kann. Nur berechtigte Personen können den Alarm mittels Geräteschlüssel quittieren. Außerdem können nur sie mittels Schlüssel über das Türschloss, ohne Klinkenbenutzung, die Tür von beiden Seiten alarmfrei begehen.

Bestehende Türen nachrüsten

Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass sie kostengünstig mit wenigen Handgriffen an bestehenden Türen nachgerüstet werden kann. Die Folgekosten und der Wartungsaufwand sind gering, denn die Funktionsüberprüfung und ein eventueller Batteriewechsel am GfS Einhand-Türwächter sind einfach und kostengünstig.

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