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Automatischer PKW-Notruf 29. März 2018

eCall wird Pflicht für neue Autos

Das Europäische Parlament teilt mit, dass ab dem 31. März 2018 Notrufgeräte (eCall - emergency call), die automatisch den Rettungsdienst über Autounfälle informieren, in allen neuen PKW-Modellen eingesetzt werden müssen. Der PKW-Notruf ruft bei einem schweren Verkehrsunfall autonom über die 112 Hilfe und informiert die Rettungskräfte über die Unfall-Details.

Das automatische eCall-Notrufsystem im Fahrzeug wählt nach schwerem Verkehrsunfall automatisch die Notrufnummer 112.
Das automatische eCall-Notrufsystem im Fahrzeug wählt nach schwerem Verkehrsunfall automatisch die Notrufnummer 112.

Todesfälle und Schwerverletzte im Straßenverkehr zu reduzieren, ist seit langem ein wichtiges Ziel des Europäischen Parlaments. Die Abgeordneten haben am 28. April 2015 das eCall-Einsatzgesetz verabschiedet. Ab dem 31. März 2018 müssen nun alle neuen Modelle von PKW und leichten Nutzfahrzeugen mit diesen lebensrettenden Notrufsendern ausgestattet werden.

Die Berichterstatterin Olga Sehnalová (S&D, CZ) erläutert: „Das eCall-System wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöhen, weil Rettungskräfte nach einem schweren Unfall wesentlich schneller eintreffen. Leider ist die Zahl der Todesopfer auf europäischen Straßen immer noch inakzeptabel hoch.“

Schnellere Reaktion der Notfalldienste rettet Leben

Durch eCall soll die Reaktionszeit der Notfalldienste in ländlichen Gebieten um 50 Prozent und in städtischen Gebieten um 40 Prozent reduziert werden. Das könnte pro Jahr schätzungsweise rund 1.500 Leben retten. Das Gesetz sieht vor, dass das System auf der europäischen Notrufnummer 112 basiert und grenzübergreifend funktioniert.

„Sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Herstellern wurde genug Zeit gegeben, um Infrastruktur und Technologien vorzubereiten, so dass der eCall unverzüglich eingesetzt werden kann, um die Sicherheit der in Europa reisenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen“, so Olga Sehnalová weiter.

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Unfälle im Straßenverkehr

Laut Statistiken der EU-Kommission starben in der EU im Jahr 2016 rund 25.500 Menschen im Straßenverkehr, weitere 135.000 wurden schwer verletzt. Damit lag die Anzahl der tödlichen Verkehrsumfälle 2016 rund 19 Prozent unter dem Wert von 2010. Dieser Rückgang genügt jedoch nicht, um die Zahl der Verkehrstoten EU-weit wie geplant zwischen 2010 und 2020 zu halbieren. In Deutschland sank die Zahl der Todesfälle nach Verkehrsunfällen zwischen 2010 und 2016 um zwölf Prozent.

Im Jahr 2016 ereigneten sich die meisten Verkehrsunfälle mit Todesfolge (55 Prozent) auf Landstraßen. Im Durschnitt fanden nur etwa acht Prozent der tödlichen Unfälle auf Autobahnen und 37 Prozent in städtischen Gebieten statt.

Der größte Anteil der Verkehrsopfer entfällt auf Autoinsassen (46 Prozent) und entspricht den addierten Opferzahlen von Fußgängern, Radfahrern und Motorradfahrern, die besonders häufig in städtischen Gebieten von Unfällen betroffen sind.

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