Direkt zum Inhalt
VdS 4. April 2018

Quick-Check zur DSGVO-Erfüllung

Am 25. Mai 2018 müssen Unternehmen und Behörden in der EU die neue Datenschutzgrundverordnung umgesetzt haben. VdS unterstützt Wirtschaft wie Ämter jetzt auch mit einem kostenlosen Web-Quick-Check bei der schnellen Bestimmung des DSGVO-Erfüllungsgrades – inklusive, wo nötig, praktikabler Umsetzungshilfen.

Der Quick-Check soll eine schnelle Selbstanalyse des Erfüllungsgrades der DSGVO ermöglichen.
Der Quick-Check soll eine schnelle Selbstanalyse des Erfüllungsgrades der DSGVO ermöglichen.

Trotz gravierender Vorgaben muss die EU-Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 vollständig umgesetzt sein – von jedem personenbezogene Daten verarbeitenden Unternehmen sowie von jeder Behörde in den Unionsländern.

VdS unterstützt speziell Mittelständler und kleinere Behörden bereits erfolgreich mit kompakten Richtlinien sowie Lehrgängen im effizienten Managen der EU-Forderungen. Ergänzt wird die VdS-Angebotspalette zum Thema Datenschutz jetzt um einen frei verfügbaren Internet-Quick-Check. Anhand von 26 Fragen können Firmen wie öffentliche Stellen schnell ihren individuellen DSGVO-Erfüllungsgrad bestimmen. Das bewährte VdS-Ampelsystem zeigt sofort möglichen Handlungsbedarf auf. Inklusive sind bei der Auswertung auch konkrete Hilfestellungen für eventuell nötige Nachbesserungen.

Markus Edel, Leiter der VdS-Abteilung Cyber-Security, erklärt: „Die jungen VdS 10010 `Richtlinien zum Umsetzen der DSGVO´, werden von unseren Kunden für Kompaktheit auf 32 Seiten und für die klare Ausrichtung an den betrieblichen wie behördlichen Realitäten gelobt. Unsere Kernhilfestellungen haben wir jetzt zusätzlich im neuen Web-Quick-Check komprimiert – für eine schnelle Selbstanalyse des Erfüllungsgrades in allen relevanten Handlungsfeldern.“

Der neue Quick-Check ist unter vds-quick-check.de zu finden, die kompakten Richtlinien VdS 10010 zum effizienten Umsetzen der EU-Forderungen unter vds.de/dsgvo. Diese beiden Hilfsmittel stellt VdS kostenlos zur Verfügung.

Passend zu diesem Artikel