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Personenschutz 5. Juni 2018

Zur Diskretion verpflichtet

Dunkle Sonnenbrille, schwarzer Anzug, Funk-Knopf im Ohr und ständig in der Nähe des Schützlings – so oder so ähnlich sieht das typische Bild des Bodyguards aus. Mit einem professionellen Schutzbegleiter hat das wenig zu tun. Doch wie sieht der Berufsalltag eines professionellen Personenschützers wirklich aus? Und welche Anforderungen müssen an diesem Job Interessierte mitbringen?

Dunkler Anzug, Funk-Knopf im Ohr: das typische Bild des Bodyguards. Aber wie funktioniert professioneller Personenschutz wirklich?
Dunkler Anzug, Funk-Knopf im Ohr: das typische Bild des Bodyguards. Aber wie funktioniert professioneller Personenschutz wirklich?

Sonnenbrille und Knopf im Ohr haben eigentlich nur Agenten in Filmen oder solche, die C-Prominente auf den allseits bekannten roten Teppichen begleiten. Letztere werden eher aufgrund ihrer Wirkung eingesetzt und nicht aufgrund ihrer Expertise in Sicherheitsfragen. Und trotzdem hält sich das sehr klischeebehaftete Bild des breitschultrigen Zwei-Meter- Riesen hartnäckig.

Sicherheit aus dem Hintergrund

In der Regel findet der Berufsalltag eines professionellen Personenschützers weder auf dem roten Teppich oder bei Luxuspartys statt noch gestaltet er sich besonders abenteuerlich. Im Gegenteil: Die Basisarbeit beruht auf der Umsetzung von ausgefeilten, sensitiven Konzepten, die auf die zu beschützende Person zugeschnitten sind und je nach Gefährdung höhere oder geringere Schutzmaßnahmen beinhalten. Daher steht zu Beginn der Arbeit eine umfassende Gefährdungsanalyse, die Risiken im Umfeld, in der Lebensführung oder aufgrund der Position bewertet. Gerade am Anfang eines Schutzauftrages ist die Liste der zu klärenden Fragen lang. Begleitet werden die Analysen von Sensibilisierungsmaßnahmen für die Familie und Angestellte, wobei das Hauptaugenmerk auf dem Verhalten im Alltag liegt. Gleichzeitig wird allen Beteiligten vor Augen geführt, wie wichtig es ist, über häusliche Details verschwiegen zu sein oder verdächtige Beobachtungen direkt mitzuteilen. Dabei soll diese Grundlagenberatung vor allem ein realistisches Gefahrenbewusstsein schaffen und irrationale Ängste vermeiden. Eine detaillierte Notfall- und Krisenplanung, ein Objektschutzkonzept für die Gebäudeabsicherung des Wohn- und Arbeitsumfelds sowie die Aufklärung von verdächtigen Wahrnehmungen durch in aller Regel konspiratives Sammeln und Bewerten von Informationen sorgen unauffällig für Sicherheit aus dem Hintergrund. Grundsätzlich gilt: Prävention soll den Lebenskomfort erhöhen und möglichst nicht einschränken. Greifen diese Maßnahmen optimal ineinander, kann der Ernstfall zwar nie ganz ausgeschlossen werden, doch das Risiko ist deutlich reduziert.

Aller Anfang ist schwer

In diesem facettenreichen Tätigkeitsfeld sind die Anforderungen besonders mannigfaltig. Daher gestaltet sich auch der Weg, den ein Experte für präventive und operative Gefahrenabwehr beschreiten muss, um sogar im Ernstfall ohne Zögern korrekt handeln zu können, weder als kurz noch als besonders einfach. Dennoch sind gerade in Deutschland die Einstiegsvoraussetzungen für professionelle Personenschützer im privaten Bereich sehr niedrig. So kann prinzipiell jeder, der laut Gesetz „zuverlässig“ ist, Sachwerte und Leben fremder Personen schützen. Zuvor muss derjenige eine 40-stündige Unterrichtung bei einer IHK absolvieren. Alle weiteren Fortbildungsmaßnahmen – mit zum Teil fragwürdigen Titeln und Inhalten – erfolgen danach größtenteils durch private Bildungsträger und Einzelanbieter. Doch in einem zwei- oder auch fünftägigen Seminar können nicht die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden – von Erfahrungswerten ganz zu schweigen. Daher rekrutieren sich viele private Personenschützer in Deutschland noch immer aus Polizeibehörden des Bundes und der Länder oder ihrem militärischen Äquivalent, der Feldjägertruppe. Das garantiert nicht nur eine fundierte Ausbildung, der Staatsdienst ermöglicht Interessierten und geeigneten Bewerbern auch eine Spezialisierung im Bereich Personenschutz. Im Auswahlverfahren muss sich der Bewerber zunächst einem psychologischen Eignungsverfahren sowie einem Sporttest unterziehen. In der anschließenden Ausbildung werden Fertigkeiten im Schießen, im einsatztaktischen Bewegen von Kraftfahrzeugen sowie in Personenschutzstrategien und Selbstverteidigung geübt und vertieft.

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Keine Helden gesucht

Neben dieser breiten Palette an Fähigkeiten sind auch Menschenkenntnis, Lebens und Berufserfahrung sowie vor allem ausgeprägte soziale Kompetenzen gefragt. Gerade das kann jedoch selbst für gut ausgebildete Ex-Polizisten und Ex-Militärs zu einer besonderen Herausforderung avancieren. Denn mehr noch als beispielsweise beim staatlichen Schutz eines hochrangigen Generals in Kabul ist beim privaten Personenschutz ein spezieller Dienstleistungscharakter gefragt. Hier befindet sich der Schutzbegleiter oft in einem Spannungsfeld zwischen dem Schutzauftrag und der Erwartungshaltung des Auftraggebers. Psychologisch geschickt vermitteln zu können, ist dann in vielen Fällen gefragt. Daher stehen soziale Kompetenzen und Fingerspitzengefühl ganz oben auf der Liste der Qualitäten, die Interessenten mitbringen sollten. Für große Egos oder Helden im Feld ist kein Platz. Im Gegenteil: „Low Profile“ lautet die Devise. Das ist beispielsweise von Vorteil, um sich möglichst unauffällig in den Alltag der Schutzperson zu integrieren und ihr mit einer Legende als Sekretär, Hausmeister oder Chauffeur zur Seite zu stehen. Außerdem entschärft diskretes und sozial umsichtiges Verhalten des Schutzbegleiters auch angespannte Situationen sowohl im Alltagsleben als auch in Ausnahmesituationen. Darüber hinaus gehört auch eine positive Ausstrahlung zu den wesentlichen Aspekten eines Personenschützers. Als operative Spitze des Sicherheitskonzepts sollte dieser vor allem Selbstsicherheit und Selbstbewusstsein verkörpern. Dabei geht es vor allem darum, mit der Schutzperson auf Augenhöhe zu kommunizieren und im Ernstfall das Kommando zu übernehmen. Denn hier gibt es keinen Spielraum für Kompromisse, und die unmittelbare Gefahrenabwehr hat oberste Priorität.

Neue Anforderungen

Dabei haben sowohl Berufsbild als auch Anforderungsprofil seriöser Personenschützer in den letzten Jahren mehrere Wandlungen durchlaufen. So sind Teams in Kommandostärke, die beispielsweise den milliardenschweren deutsch-österreichischen Großunternehmer Friedrich Karl Flick bis zu seinem Tod 2006 bewachten, selten geworden. In der Regel kümmern sich heute ein oder maximal zwei qualifizierte Schutzbegleiter darum, je nach Gefährdung und Bekanntheitsgrad ein individuelles wohldosiertes Sicherheitsnetz zu spannen. Dabei geht es nicht mehr nur darum, Risiken realistisch zu beurteilen oder beim „Screening“ verhaltensauffällige Menschen aus Gruppen zu filtern. Gerade durch die immer komplexer werdende Bedrohungslage durch neue Medien fallen zunehmend sogar Aufgaben wie Social-Media-Monitoring in den Zuständigkeitsbereich der Personenschützer. Dazu sind entsprechende Trainings unerlässlich. Nur so können sie bei Gefahr angemessen reagieren. Auch der Erwerb fundierter notfallmedizinischer Kompetenzen ist essenziell. Denn heutzutage schützen Experten nicht nur vor äußeren Gefahren für Leib und Leben, auch bei medizinischen Notfällen wie beispielsweise Myokardinfarkt oder Hypoglykämie müssen sie qualifizierte Hilfe leisten können. Dafür absolvieren viele Personenschützer eine zusätzliche Weiterbildung im Bereich taktischer Notfallmedizin oder sogar eine Ausbildung zum Rettungssanitäter.

Problem Fachkräftemangel

Wie andere Branchen leidet auch das private Sicherheitsgewerbe unter Fachkräftemangel. Denn immer häufiger steht bei geeigneten Kandidaten aus Polizei und Militär der Faktor Jobsicherheit an oberster Stelle. Zwar gibt es mittlerweile qualifizierte Personenschützer, die im Ausland, beispielsweise in Israel, trainiert wurden, doch deren Ausbildung geht nicht immer mit der Rechtslage und den Anforderungen der Wirtschaft in Deutschland konform. Dabei steigt der Bedarf an professionellem Schutz vor Übergriffen, Entführungen oder Anschlägen stetig. Hier ist der Gesetzgeber gefordert: Für hochsensible Aufgaben wie den Schutz von Personen müssen höhere Anforderungen im Sinne der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) an Personenschützer gestellt werden. Darüber hinaus sollten verbindliche Ausbildungsmaßstäbe und wirksame Qualitätskontrollen für Ausbildungseinrichtungen und Ausbilder geschaffen werden.

Markus Weidenauer, geschäftsführender Gesellschafter der SecCon Group

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