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BHE 17. Juli 2018

Alarm-Richtlinie für Kitas und Heime

Auf Basis der existierenden und im Markt etablierten „BHE-Richtlinie Hausalarmanlagen Typ B (HAA-B)“ ist eine „schutzzielorientierte“ Richtlinie für Kindertagesstätten, Heime und Beherbergungsstätten entwickeln worden.

Kinder sind weniger resistent gegenüber Kohlenmonoxid und andere Rauchgasbestandteile.
Kinder sind weniger resistent gegenüber Kohlenmonoxid und andere Rauchgasbestandteile.

Die Anforderungen beinhalten unter anderem die frühzeitige Warnung anwesender Personen, eine klar verständliche Information an zentraler Anzeige und geringere Anforderungen an die Notstromversorgung.

Der BHE hat auf Grundlage der HAA-B bei der DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik) einen Normenantrag gestellt. Der DKE Arbeitskreis 713.1.16 wurde daraufhin mit der Ausarbeitung der DIN VDE V 0826-2 „Überwachungsanlagen - Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen - Projektierung, Aufbau und Betrieb“ beauftragt.

Diese Vornorm legt die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Systemen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen, sogenannten Brandwarnanlagen (BWA), fest. Die örtliche Warnung erfolgt durch Signalisierungseinrichtungen. Die Auslösung der Warnsignale kann durch automatische Melder oder Handfeuermelder erfolgen. In der Vornorm wird eine Anlagenkonfiguration mit ausgesuchten DIN EN 54-Komponenten beschrieben.

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