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Sicherheit in der Zukunft

Beim 7. Bayerischen Sicherheitstag von BDSW und BVSW in München standen die großen Fragen der Sicherheitswelt auf der Agenda: Wie entwickelt sich die Branche? Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Wo liegen die Sicherheitsrisiken von morgen? Und warum sehen wir Donald Trump nie lachen?

Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion (von links): Wolfgang Fürst, Heinrich Weiss, Florian Kaiser, Katrin Degenhardt, Ernst Steuger, Dr. Harald Olschok.
Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion (von links): Wolfgang Fürst, Heinrich Weiss, Florian Kaiser, Katrin Degenhardt, Ernst Steuger, Dr. Harald Olschok.

Unter dem Motto „Sicherheit in der Zukunft – Vertrauen, Verantwortung, Verlässlichkeit“ fand am 9. Juli 2018 der 7. Gemeinsame Bayerische Sicherheitstag vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW und dem Bayerischen Verband für Sicherheit in der Wirtschaft BVSW statt. Über 100 Sicherheitsexperten aus Industrie, Wirtschaft, Politik und Polizei trafen sich im Audi Training Center am Flughafen München, um dort mehr über den aktuellen Stand der Sicherheit, die Herausforderungen der Zukunft – auch hinsichtlich des Fachkräftemangels in der Sicherheitsbranche – , um mehr über die politischen Stellschrauben zu erfahren, und um mit Kollegen zu diskutieren und zu netzwerken.

Auf der Höhe der Zeit und vor der Lage bleiben

Zur Begrüßung gab Gastgeberin Andrea Gebbeken, Geschäftsführerin Commercial Activities und Security der Flughafen München GmbH, den Teilnehmern den Tipp, nicht nur auf der Höhe der Zeit, sondern stets vor der Lage zu bleiben. Risikomanagement und Geheimhaltung sind Themen, die Peter Zieten, Leiter des Audi Training Centers der Audi AG, immer im Blick hat, wenn beispielsweise 120 „e-tron“-Fahrzeuge zu Schulungszwecken angeliefert werden, die es vor den Blicken und Linsen der Journalisten zu verbergen gilt.

In den Blickpunkt der Öffentlichkeit wollte hingegen Alexander Borgschulze (Vorstandsvorsitzender des BVSW und Leiter Konzernsicherheit am Flughafen München) die Themen des Tages wie Digitalisierung, europäische Datenschutz-Grundverordnung und gesetzliche Regulierung rücken, die die Sicherheitsbranche nachhaltig verändern werden. Nicht zu vergessen seien das Sicherheitsgesetz, der Mindestlohn, die Praxis der Auftragsvergabe und die hohe Ausbildungsabbrecherquote, kündigte Gerhard Ameis (Vizepräsident BDSW und Geschäftsführer der NWS GmbH) weitere Punkte der Veranstaltungsagenda an.

Warum Donald Trump nie lacht

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Moderatorin Katrin Degenhardt bat anschließend Dr. Gunter Schmid, ehemaliger Professor für internationale Politik und Sicherheit beim Bundesnachrichtendienst, ans Mikrofon. Der nicht nur den Teilnehmern der jährlichen BVSW-Wintertagung wohl bekannte Referent kündigte nichts Geringeres als eine bevorstehende Zeitenwende in der internationalen Politik an. „Uns stehen drei Stresstests der globalen Architektur mit unmittelbaren Auswirkungen bevor“, fasste Dr. Schmid zusammen.

„Erstens: Donald Trump testet das demokratische System in den USA, er nimmt Abschied von der globalen demokratischen Führungsrolle der USA und den gemeinsamen westlichen Werten.“ Er setze den Wettbewerb in einer Kampfarena über die Gemeinschaft. Aktuelle Biografien gäben überdies einen interessanten Einblick in die Persönlichkeit des amerikanischen Präsidenten. Dass Donald Trump auf Fotos niemals lacht, werde beispielsweise als Ausdruck der fehlenden eigenen Souveränität gesehen. Auch lesen oder sein Weltbild zu verändern gehöre den Biografen zufolge nicht zu seinen Stärken.

Deutschland ist Reaktionsweltmeister

Als zweiten Stresstest definierte Dr. Schmid, dass Russland, China und die USA die Belastbarkeit der politischen Weltordnung austesten. „Jeder versucht, die Spielregeln zu seinen eigenen Gunsten zu verändern.“ Der dritte Stresstest komme im globalen Macht- und Gestaltungsanspruch Chinas daher, erkennbar nicht nur in der technikbasierten Gesellschaftskontrolle, sondern darüber hinaus im Seidenstraßenprojekt und Großinvestitionen in Europa, wie beispielsweise in Griechenland, Tschechien, Ungarn und Bosnien. „Indirekt wird damit die Willensbildung in der Europäischen Union und der Nato beeinflusst, denn diese Länder werden keine Abstimmungen gegen chinesische Interessen vornehmen“, so die Bedenken von Dr. Schmid.

Während der Migrationsdruck zunehme, und Polen und Ungarn einen Weg zur Abschaffung des Rechtsstaats eingeschlagen hätten, ohne Angst haben zu müssen, aus der EU ausgeschlossen zu werden, sei Deutschland inzwischen zum „Reaktionsweltmeister“ aufgestiegen, der viel bewegen aber wenig verändern wolle.

Bayern als sicherer Standort

Das vor Ort noch kein Anlass für Katastrophenstimmung gegeben sei, stellte Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern und für Integration, fest. Die Kriminalitätsbelastung in Bayern sei nicht nur die niedrigste in Deutschland, sondern sie sinke sogar. „Bayern hat ein stabiles Sicherheitsniveau. München und Augsburg sind die Großstädte mit der niedrigsten Kriminalitätsrate“, fasste Herrmann zusammen. Er lobte die gute und wichtige Zusammenarbeit von Polizei und privaten Sicherheitsdienstleistern, und wünschte sich einen ähnlich intensiven Informationsaustausch für die europaweiten Sicherheitsbehörden. Er begrüßte, dass in Bayern nun im Bedarfsfall ein Einsatz der Bundeswehr im Innern möglich sei, um die Polizei unterstützen zu können, merke jedoch an, dass dies zuvor geübt werden müsse, um reibungslos zu funktionieren. Für eine weitere Entlastung der Polizei sorgten zudem die privaten Sicherheitsdienstleister, die für den Schutz von Asylunterkünften sorgen, selbst wenn dort weiterhin noch ein bis zwei Polizeieinsätze am Tag notwendig seien.

Die Polizei – beliebt und bedroht

Herrmann betonte, dass der Schutz von Einsatzkräften, die nur aufgrund ihrer Funktion attackiert werden – dies betreffe inzwischen nicht nur Polizisten, sondern immer öfter auch Feuerwehr und Rettungsdienste – Priorität haben müsse. Er sprach das neue Polizeiaufgabengesetz an, und stellte vor, wie neue Dienstwaffen, Multicopter, Taser, Bodycams und der Ausbau der Videoüberwachung die Sicherheit erhöhen sollen. Der Bayerische Innenminister bezifferte 500 neue Stellen, die bei der bayerischen Polizei bis 2020 jährlich besetzt werden dürfen, wobei er sich besonders über die vielen Bewerber freue, die ein Beweis für die Wertschätzung des Berufes in der Gesellschaft seien.

Viele Sicherheits-Azubis springen ab

Einen Überschuss qualifizierter Bewerber und ein positives Image in der Öffentlichkeit sind Ziele, an denen die privaten Sicherheitsdienstleister mitunter noch zu arbeiten haben. Das wurde ebenfalls in der Podiumsdiskussion zur Verantwortung gegenüber Auszubildenden in der Sicherheit deutlich. Wie PROTECTOR & WIK bereits berichtete, gibt es bei der Ausbildung zur Fachkraft sowie zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit überdurchschnittlich hohe Absprungraten, die ihre Ursachen unter anderem in Doppelschichten, Nachtschichten vor dem Berufsschulunterricht oder unqualifizierten Ausbildern haben.

Florian Kaiser von der IHK München/Oberbayern beschrieb den bundesweit einheitlichen Standard, dass ausbildende Firmen anfangs von der IHK beispielsweise auf geeignetes Ausbildungspersonal hin überprüft werden. So konnten bisher rund 10.000 Azubis ihre Ausbildung im Sicherheitssektor erfolgreich abschließen.

Zwischen Übermüdung und Monotonie

Dennoch gibt es Missstände und Gründe für die hohe Abbrecherquote von über 50 Prozent, die Dr. Harald Olschok (Hauptgeschäftsführer BDSW) bei der Podiumsdiskussion zur Sprache brachte: „Wir haben das Problem der Ausbeutung der Azubis. Sie werden als billige Arbeitskräfte missbraucht, müssen sich ihre Arbeitskleidung zu überhöhten Preisen selbst kaufen, oder werden als Schichtarbeiter eingesetzt, denen keine Zeit mehr für die Berufsschule bleibt.“ Eine Erfahrung, die Heinrich Weiss, Geschäftsführer des BVSW und langjähriger Berufsschullehrer, bestätigen konnte: „Einige Auszubildende kommen zwar in die Berufsschule, schlafen dort aber schlichtweg ein, weil sie aufgrund von Nachtschichten völlig übermüdet sind.“

Unrealistische oder unklare Vorstellungen vom Berufsbild – hier wären Kampagnen wie Werbefilme auf Social-Media-Plattformen ein denkbarer Lösungsweg – tragen ebenfalls dazu bei, dass einige Mitarbeiter ihre Sicherheits-Ausbildung abbrechen. „Azubis werden oft in schlechten und langweiligen Positionen eingesetzt. Das tägliche Bedienen einer Schranke entspricht nicht dem Ausbildungsniveau, dass sich die jungen Leute von diesem Beruf erhofft haben“, beschrieb Ernst Steuger, Geschäftsführer des Ausbildungsbetriebs NWS. Obwohl klar sein müsse, dass nicht jeder nach der Ausbildung direkt zur Führungskraft werden könne. Zudem steige mit der höheren Anzahl schwächer qualifizierter Bewerber der individuelle Betreuungsaufwand, wie Wolfgang Fürst von der Berufsschule Neuburg an der Donau bestätigen konnte.

Dass es keine kontrollierbare Qualitätskennzeichnung der Ausbildungsbetriebe gebe, erschwere die Situation. „Die Azubis wissen oft nicht, wo sie hingehen sollen. Manch einer hat mir von einem Ausbildungsbetrieb erzählt, von dem ich zuvor noch nie gehört hatte“, so Weiss.

Masse statt Klasse bei Sicherheitsunternehmen

Immerhin gibt es rund 6.500 Sicherheitsunternehmen in Deutschland, die das gesamte Qualitätsspektrum abdecken dürften. Die Zugangsvoraussetzungen sind niedrig, und dies schlägt sich häufig nicht nur negativ auf die Ausbildung, sondern auch auf die beim Kunden erbrachte Sicherheitsdienstleistung aus. Durch § 127 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), der bei Ausschreibungen besagt, dass qualitative Aspekte berücksichtigt werden können (aber nicht müssen), würden Billiganbietern Tür und Tor geöffnet, so Andreas Paulick. Der Rechtsanwalt und Geschäftsführer des BDSW nahm im Rahmen des 7. Bayerischen Sicherheitstages die Auftragsvergabe und Qualitätskriterien nach DIN 77200 und dem Bestbieterprinzip unter die Lupe.

„Der Status Quo ist immer noch, dass der billigste Anbieter oft den Zuschlag erhält, und Qualität zu wenig berücksichtig wird. Sicherheit und Qualität sind jedoch nicht zum billigsten Preis erhältlich“, gab Paulick zu bedenken. Er beschrieb, wie einzelne, konkrete Elemente aus der neuen DIN 77200 in Leistungsbeschreibungen enthalten sein können, wenn sie sich auf die Eignung (Leistungsfähigkeit, Fachkunde) beziehen, ohne damit vergaberechtswidrig zu werden oder gegen EU-Recht zu verstoßen. Der Rechtsanwalt schlüsselte das Bestbieterprinzip auf, nach dem der Preis mit 40 Prozent und die Qualität mit 60 Prozent zur Entscheidungsfindung beitragen sollten. A propos Qualität: Eine Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017 fordert vom Sicherheitsdienstleister neben der jährlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, der Berücksichtigung von Datenschutz, Risiko- und Beschwerdemanagement darüber hinaus einen erweiterten Haftpflichtversicherungsschutz. Hürden, die die „schwarzen Schafe“ der Branche selten überspringen.

EU-DSGVO bei der Videoüberwachung

Als Hürde wurde die im Mai dieses Jahres in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Unternehmen wahrgenommen. Was bei personenbezogenen Geschäftsdaten als Fortschritt galt, hat die Videoüberwachung in Deutschland auf den Stand von 1978 zurückgeworfen. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt ergänzend, eine spezielle Regelung für die Videodaten gibt es in der DSGVO nicht, die Landes-Datenschutzgesetze sind uneinheitlich. Dennoch seien anlassunabhängige Kontrollen durch den Datenschutzbeauftragten und Einzelfall-Entscheidungen möglich, erklärte Prof. Dr. Armin Herb, Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter des SWR.

Notwendig sei in jedem Falle des Einsatzes von Videoüberwachung eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der EU-DSGVO, ein umfassendes Dokument, das enthält, welche Kameratypen welche Bereiche zu welchem Zweck beobachten, welche Speicherdauer und Löschfrist zugrunde liegt, und wer auf die Bilder zugreifen darf (Rollennutzungskonzept). Wo bisher ein einfaches Piktogramm auf den Einsatz von Kameras aufmerksam machen durfte, müssten heute eigentlich Plakate samt aller Kontaktdaten und rechtlicher Hinweise ausgehängt werden. Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume muss nach §4 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ein berechtigtes Interesse (Vermeidung von Beschädigung, Diebstahl oder Körperverletzung), Erforderlichkeit (Alternativen wie bessere Beleuchtung oder der Einsatz von Wachpersonal berücksichtigen) und eine Interessensabwägung (Ausschluss von Freizeit- und Sanitärbereichen) berücksichtigen.

Unreife Bananen-Software der IT-Hersteller

Nicht minder sensibel ist die Verfügbarkeit der aufgezeichneten Daten für Berechtigte – eine Herausforderung, die aus der IT-Sicherheit bekannt ist. „IT-Experten sagen, dass IT per Definition unsicher ist“, gab Prof. Dr. Dirk Heckmann vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internet der Universität Passau zu bedenken. IT-Sicherheitslücken vom besonderen elektronischen Anwaltspostfach „beA“ bis hin zur elektronischen Gesundheitskarte zeigten, dass IT-Sicherheit eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sein müsse. Die Risiken unsicherer Informationstechnik reichten zwar von Haftung, Schadenersatz, Bußgeldern und Kriminalstrafen, doch die Frage sei, ob wir auf IT als die Lebensader der digitalen Gesellschaft verzichten können – und wollen.

Er warnte vor der „Bananen-Software der IT-Hersteller, die erst noch beim Kunden reifen muss“ und erinnerte daran, dass der Bundestag als IT-Gesetzgeber seine eigene IT-Sicherheit nicht im Griff hat. Trotz Sicherheits-Updates, Passwörtern und Schulungen sei die größte Schwachstelle bei der Sicherheit immer noch der Mensch. „Dieser tappt gerne in die Plug-and-Play-Falle, denn einfache, und spielerisch nutzbare Anwendungen sind ein Einfallstor für Kriminelle“, erläuterte Prof. Dr. Heckmann. Ein dokumentiertes IT-Sicherheitskonzept sei demnach Chefsache und unentbehrlich. Denn Sicherheit in der Zukunft hat, wie das bereits eingangs erwähnte Motto des 7. Bayerischen Sicherheitstags verriet, viel mit Verantwortung zu tun.

Britta Kalscheuer, stellvertretende Chefredakteurin

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