Waren- und Datenschutz
Sicherheitstechnik dient nicht nur dem Schutz von Menschen und Gebäuden, sondern auch dem Schutz von Dingen – sogar vor den Menschen. Ein Beispiel ist die Warensicherung, bei der Dieben das Handwerk gelegt oder erschwert werden soll. Regelmäßig legt der PROTECTOR den Fokus auf Sicherungsmaßnahmen im Handel und präsentiert technische und organisatorische Lösungen. In einem umfassenden Beitrag in der Ausgabe 12/1997 ging es dabei um die Warensicherung mit elektronischen Sicherungssystemen, hauptsächlich basierend auf AM-Technik (akusto-magnetisch) oder RF-Technik (RFID, Funktechnik). Auch elektromagnetische Verfahren kamen zur Reduktion von Inventurdifferenzen zum Einsatz. Die Lage damals: 40 Prozent des Schwunds gingen auf das Konto von Ladendieben. Die Maßnahmen zeigten jedoch Wirkung, und so statteten sich seit den 90ern immer mehr Geschäfte mit dieser Technik aus.
Als Kunde hatte man sich schnell an die metallenen Antennensäulen an den Ausgängen gewöhnt. Und an Weiteres hat man sich gewöhnt, etwa an die fast allgegenwärtige Videoüberwachung in Geschäften. Sie trägt ebenso zur Prävention bei, indem sie Diebe abschreckt. Außerdem kann sie Beweismaterial sicherstellen.
Aber es geht noch extremer, wie in Amazons „Go“-Supermarkt ohne Kassen. Hier halten Ladenbesucher ihr mit der „Amazon-Go“-App ausgestattetes Smartphone an eine Schranke am Eingang und können Waren dann in die Einkaufstaschen legen. Am Ausgang hält man wiederum das Telefon an eine Schranke, um auszuchecken, und kann das Geschäft einfach verlassen. Der Betrag wird vom Konto abgebucht. Für das Konzept ist die Videotechnik essenziell, im Laden sind Dutzende Kameras und Sensoren installiert, auch verfügen die Regale über Waagen, um eine Entnahme zu registrieren. In Sachen Dienstahlschutz liegt man also weit vorn, beim Datenschutz hingegen eher nicht. Hier muss letztlich der Kunde entscheiden, ob er zusätzlich zum Geld auch mit seinen Daten bezahlen will.