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Die terroristische Bedrohung früher und heute

(Islamistischer) Terrorismus wird heute als wesentlicher Aspekt einer neuen Bedrohungslage in Deutschland angeführt. Beim „Gesellschaftlichen Dialog Öffentliche Sicherheit: 1. Berliner Kongress für wehrhafte Demokratie“ wurde deutlich, warum.

Wolfgang Bosbach, Kongresspräsident des Gesellschaftlichen Dialogs Öffentliche Sicherheit.
Wolfgang Bosbach, Kongresspräsident des Gesellschaftlichen Dialogs Öffentliche Sicherheit.

Terroristische Anschläge sind in der Bundesrepublik Deutschland kein neues Phänomen. Ob politisch links motiviert wie die Rote Armee Fraktion (RAF), politisch rechts motiviert wie die Wehrsportgruppe Hoffmann oder aus dem Ausland initiiert wie die Geiselnahme israelischer Sportler bei den Olympischen Spielen 1972 – schon vor Jahrzehnten mussten die Sicherheitsbehörden auf terroristische Gefährdungen reagieren.

Heute sind wir alle im Visier des Terrors

Kongresspräsident Wolfgang Bosbach brachte es schon in seiner Eröffnungsrede auf den Punkt: Man merke, dass der Terrorismus sich bei uns eingenistet habe, aber in einer ganz anderen Form als zu Zeiten des RAF-Terrors in den 70er und 80er Jahren. Heute seien nicht mehr die Spitzen von Staat und Gesellschaft im Visier des Terrors, sondern wir alle. Denn: Wer dem Terror zum Opfer falle, sei für die Terroristen letztendlich völlig zweitrangig – Hauptsache viele, weil es ja deren Ziel sei, Staat und Gesellschaft in ihren Grundfesten zu erschüttern.

Bundesanwalt a. D. Bruno Jost führte dies näher aus: Bei allen terroristischen Aktionen der letzten 40, 50 Jahre sei es immer so gewesen, dass zumindest aus der Sicht der Täter eine Beziehung zwischen Täter und Opfer bestanden habe, die es aus Sicht der Täter rechtfertigte oder notwendig machte, dieses Opfer anzugreifen, umzubringen oder zu verletzen. Man habe bei all diesen terroristischen Aktivitäten aus der Sicht der Täter zumindest ein Feindbild gehabt, das eine gewisse Einschränkung und Eingrenzung des Opferspektrums ermöglichte. Und wer außerhalb dieser „Risikogruppe“ gewesen sei, habe nicht damit zu rechnen gehabt, Opfer eines solchen Anschlags zu werden. Das habe sich mit dem islamistischen Terrorismus grundlegend geändert: Wir hätten hier überhaupt kein eingrenzbares Opferspektrum mehr. Es sei jeder potentiell betroffen, ob Kind oder Erwachsener, ob Mann oder Frau, ob Ausländer oder Deutscher, es sei völlig egal. Es gehe nur darum, möglichst viele Opfer zu treffen – unterschiedslos.

Frühzeitige Erkennung von Anschlagsplänen erschwert

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Er machte darüber hinaus deutlich, dass mit dem Modus Operandi und den Zielen des islamistischen Terrorismus nicht nur eine breitere Gefährdung verbunden sei, sondern dass die Wahllosigkeit auch das frühzeitige Erkennen erschwere, wenn nicht sogar unmöglich mache. Statt logistischem Aufwand mit erheblichem Vorlauf gebe es nach außen erkennbar keinen Vorlauf, der es den Sicherheitsbehörden oder sonst irgendjemandem ermöglichen würde, auf die dahinter stehende Absicht eines Menschen zu schließen, einen Anschlag zu verüben.

Doch die Sicherheitsbehörden stünden nicht nur vor der Herausforderung, dass sie mit einem Personenkreis konfrontiert seien, der in keiner Weise bestimmt und bestimmbar und definierbar sei – sondern Bundesanwalt a. D. Jost stellte auch fest, dass ihnen vielfach das nötige Handwerkszeug fehle.

Gefährder und Rückkehrer in Zahlen

Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), bezeichnete den islamistischen Terrorismus als eine der größten Herausforderungen, die wir gerade hätten, und fasste die Bedrohungslage in Zahlen: In Deutschland gebe es ungefähr 770 Gefährder, denen nach polizeilicher Einschätzung entsprechende Straftaten zugetraut würden, sowie mehr als 1.000 Islamisten, die nach Syrien und in den Irak gereist seien, dort zur Hälfte für den IS oder al-Qaida aktiv würden und zu einem Drittel bereits wieder nach Deutschland zurückgekehrt seien.

Engelke machte deutlich, dass wir da alle noch mächtige Arbeit hätten, dieses Phänomen weiter unter Kontrolle zu halten, und benannte über die bereits beschlossene Personalaufstockung der Sicherheitsbehörden hinaus als erforderliche Maßnahmen etwa

  • das Programm „Polizei 2020“ zur Entwicklung eines neuen polizeilichen IT-Systems,
  • den Ausbau der operativen und strategischen Führungsrolle des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kampf gegen den Terror,
  • die Einbeziehung von Jugendämtern und weiteren Stellen in die behördenübergreifende Beobachtung und Bewertung von Rückkehrern,
  • neue Befugnisse mit Blick auf die Cyberfähigkeit der Sicherheitsbehörden bei der informationstechnischen Überwachung, etwa hinsichtlich des Einsatzes von Online-Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr im Rahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung, sowie
  • einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Befugnisse des Verfassungsschutzes.

Der Bundestagsabgeordnete Armin Schuster machte deutlich, dass zudem als Lehren aus dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016

  • eine „ganz andere Zusammenarbeit von Bund und Ländern“,
  • ein Musterpolizeigesetz, um „Zonen unterschiedlicher Sicherheit“ zu vereinheitlichen,
  • Ankerzentren, in denen Asylverfahren behördenübergreifend bearbeitet werden, sowie
  • ein anderer Umgang mit Terrorgefährdern beziehungsweise deren Ausreise

erforderlich seien.

Ergänzend wies der Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch auf die grenzüberschreitende Bedeutung hin. Jeder, der sich schon mal mit dem Terrorthema, mit Terrorismusabwehr, beschäftigt hätte, wisse, dass dieses Thema ja nicht an nationalen Grenzen Schluss mache. Deshalb sei die Intensivierung der Kontakte zwischen den Nachrichtendiensten auf europäischer Ebene und darüber hinaus besonders wichtig.

Tobias Greilich, Wegweiser Online-Journal Verwaltung der Zukunft

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