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VSW Mainz 4. September 2018

Mein Mitarbeiter, ein Salafist!?

Wie erkennen Firmen, ob sich Mitarbeiter radikalisieren, und was können sie dagegen tun? Was können sie im Rahmen eines Pre Employment Screenings über einen Bewerber erfahren? Diese und andere Fragen wurden im Workshop „Unternehmensbetroffenheit salafistischer Radikalisierung & Pre Employment Screening“ diskutiert.

Die Teilnehmer konnten erfahren, woran sie radikalisierte Mitarbeiter erkennen.
Die Teilnehmer konnten erfahren, woran sie radikalisierte Mitarbeiter erkennen.

Salafismus und islamistischer Terrorismus sind eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat, aber auch für Unternehmen. Wenn Mitarbeiter in extremistische Kreise geraten, leiden darunter Arbeitsklima und Produktivität. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV), die Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft (VSW) und Ernst & Young informierten deshalb gemeinsam in einem Workshop über die Möglichkeiten, eine Radikalisierung von Mitarbeitern frühzeitig zu erkennen sowie über mögliche reaktive Maßnahmen.

Auffälligkeiten erkennen

Besonders anfällig für eine Radikalisierung sind junge Männer zwischen 18 und 25 Jahren. Oft sind diese zwischen verschiedenen Kulturen hin- und hergerissen. Sie leben zwar in Deutschland, sind hier aber nicht immer in der Kultur des Aufnahmelandes angekommen. Oft fühlen sie sich wegen ihrer Herkunft diskriminiert und sehen sich in einer Opferrolle. Das macht sie anfällig für Salafisten. Islamisten nutzen die Zerrissenheit dieser Gruppe von jungen Männern aus. Sie geben ihnen Anerkennung und betonen gleichzeitig immer wieder die Religion. Dabei wird allerdings eine Islamauslegung im salafistischen Sinne vermittelt. Der salafistische Radikalisierungsprozess hat begonnen. „Unternehmen können diesen Prozess unter anderem an auffälligen Wesens- und Verhaltensänderungen erkennen“, sagte Dr. Roland Johne vom LfV Hessen in dem Workshop. Eine auffällige Verhaltensänderung könnte zum Beispiel eine plötzliche strenge Befolgung religiöser Vorschriften sein, die von vorherigen Verhaltensweisen abweicht. Auch antisemitische Äußerungen oder eine Glorifizierung des Jihad sollten Arbeitgeber aufhorchen lassen. Ebenfalls als Indiz für Radikalisierung kann gelten, wenn Angestellte sich plötzlich weigern, Frauen die Hand zu geben oder mit Nicht- Muslimen Kontakt zu haben. „Wenn Mitarbeiter solche Verhaltensmuster an den Tag legen, heißt es nicht per se, dass sie sich radikalisieren, aber es könnten Indizien dafür sein. Die Verantwortlichen sollten versuchen, Klarheit darüber zu bekommen und nicht voreilig aus einzelnen Verhaltensmustern falsche Rückschlüsse ziehen“, so Dr. Johne. Wer nicht weiß, wie er mit konkreten Fällen umgehen soll, kann sich an die Landesämter für Verfassungsschutz, an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) oder an das Violence Prevention Network (VPN) wenden. VPN ist ein Verbund erfahrener Fachkräfte, die seit Jahren mit Erfolg in der Extremismusprävention sowie der Deradikalisierung extremistisch motivierter Gewalttäter tätig sind.

Pre Employment Screening

Im zweiten Teil des Workshops sprachen Marina Dorn und Jens Greiner von Ernst & Young über Pre Employment Screening (PES). Im Rahmen eines PES besteht die Möglichkeit, vor der Einstellung von Bewerbern ihre Angaben im Lebenslauf zu validieren. Ein PES ist primär eine Möglichkeit, Compliance-Risiko-Indikatoren im Rahmen des Personalauswahlprozesses zu identifizieren. Unter anderem können auch Informationen zu einer möglichen Radikalisierung in öffentlich zugänglichen Quellen verfügbar sein. Darüber hinaus ist es bei diesen Personen oft eine besondere Herausforderung, die Angaben zu Berufsweg und Ausbildung aus dem Lebenslauf zu plausibilisieren. Hat der Bewerber seinen Abschluss wirklich an dieser Universität gemacht? Eine Recherche in sozialen Netzwerken mit beruflichem Fokus, Pressearchiven, Gewerberegistern und Datenbanken kann dabei helfen. „Dabei ist wichtig, dass man sich nicht auf eine Quelle verlässt“, sagte Dorn in dem Workshop. „Außerdem ist es wichtig, dass bei der Recherche die gesetzlichen Rahmenbedingungen und mögliche lokale Anforderungen beachtet werden.“ Letztendlich muss sich das Unternehmen auch die Frage stellen, wie man mit den Ergebnissen der Recherche umgeht und welche Maßnahmen abgeleitet werden.

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