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ASWN 21. August 2018

Neues Polizeigesetz in Niedersachsen

Der Sicherheitsverband ASW Norddeutschland fordert Ergänzungen am Entwurf eines Reformgesetzes zur Änderung des niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze.

Der Entwurf eines Reformgesetzes wird kommentiert.
Der Entwurf eines Reformgesetzes wird kommentiert.

Die Allianzen für Sicherheit in der Wirtschaft haben das Ziel, Mitgliedunter-nehmen und Wirtschaftsbeteiligte allgemein vor kriminellen Handlungen und Auswirkungen von Ordnungsverstößen, die sich schädigend auf Wirtschafts-prozesse insgesamt auswirken, zu schützen.

Deshalb sind Gesetzesinitiativen, die die Wirksamkeit öffentlicher Sicherheitsorganisationen verbessern, grundsätzlich zu begrüßen. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist unverrückbar Aufgabe des Staates. Sie wird bereits seit langer Zeit allerdings nicht nur allein durch Staatsbedienstete bewahrt oder wiederhergestellt. Auch private Unternehmen sind daran beteiligt.

Der geschäftsführende Vorsitzende, Dieter Bode, sagt: „Unserer Auffassung nach sollte sich der Staat einer engeren Zusammenarbeit mit Wirtschaftsbeteiligten auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr öffnen. Öffentliche Gefahrenabwehr darf nicht am Werktor enden. Menschen im Arbeitsprozess im nichtöffentlichen Areal eines Unternehmens können durch ihr gezieltes Verhalten durchaus die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen oder gar gefährden. Zum Beispiel in Unternehmen der Energieerzeugung und -versorgung oder der Verkehrsinfrastruktur sind Szenarien dieser Art denkbar.“

Doch was passiert während der Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände? Wie können Sicherheitsbehörden und Sicherheitsabteilungen potentiellen und konkreten Gefahren wirksam begegnen?

Bode weiter: „Wir wünschen uns die Schaffung formaler Voraussetzungen eines vertraulichen Informationsaustausches zwischen Sicherheitsbehörden und der Wirtschaft über die reguläre Arbeit der bestehenden Sicherheitspartnerschaften oder Standortinitiativen für Sicherheit hinaus. Dazu gehört nach unserer Auffassung auch die Schaffung einer Informationsstelle für die Wirtschaft auf Landesebene sowie Nutzen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, um einen vertrauensvollen Informationsaustausch präventiv und reaktiv gewährleisten zu können.“

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Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland fordert, dass die gesetzgeberischen Voraussetzungen geschaffen werden, die in konkreten Gefahrensituationen eine engere Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Sicherheitsabteilungen ermöglichen. Vorbild könnte und sollte hier der Katastrophenschutz sein, der schon heute das Zusammenwirken zwischen öffentlichen und betrieblichen Feuerwehren regelt.

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