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Personenschutz 24. April 2015

Nachholbedarf

Nach wie vor dominiert das Bild des Bodyguards, das vor allem über die Medien transportiert wird, den Personenschutz. Es sind überwiegend Kleinstfirmen, Einzelunternehmer oder Freelancer ohne jegliche Gesellschaftsform, die die Dienstleistung Personenschutz anbieten.

Der klassische Bodyguard prägt das Bild des Personenschützers.
Der klassische Bodyguard prägt das Bild des Personenschützers.

Dabei sind es nur ein Handvoll Unter-nehmen in Deutschland, die ausschließlich Personenschutz als Dienstleistung anbieten und den notwendigen Fokus auf die Aufgabe legen. Auch viele große Sicherheits-firmen haben Personenschutz im Portfolio, doch ist er dort nur eine Art Nebenprodukt. Als vereidigter Sachverständiger steht man mit seinem Expertenwissen den vielfältigen Fragen rund um das Thema Personenschutz zur Verfügung. Zu den Kunden zählen immer mehr Behörden, die eigentlich oftmals selbst „Sachverständige“ stellen. Doch da dieser Begriff rechtlich nicht geschützt ist, hat der Zusatz des „öffentlich bestellten und vereidigten“ Sachverständigen inzwischen mehr und mehr an Gewicht in Fachkreisen gewonnen. Dies zeigt sich etwa in Austauschgesprächen zwischen Behördenvertretern und dem vereidigten Sachverständigen, in denen Meinungen zu Sachlagen erfragt und um Einschätzungen gebeten werden.

Auch Unternehmen greifen mehr und mehr auf einen vereidigten Sachverständigen zurück, um sich etwa ein professionelles Urteil zum unternehmenseigenen Personenschutz abzuholen. Dabei kann es sowohl um Fragen der adäquaten Aus- und Weiterbildung und der praktischen Durchführung gehen als auch um generelle Überlegungen, inwieweit ein unternehmenseigener Personenschutz Sinn macht. Daneben richten sich auch Anfragen von Personenschützern selbst an den Sachverständigen, beispielsweise wie oft ein Fahrsicherheitstraining in Anspruch zu nehmen ist. Von einer solchen Anfrage, die gegebenenfalls mit einem Gutachten beantwortet wird, können letztendlich auch versicherungstechnische und haftungsrechtliche Entscheidungen abhängen.

Qualifikation

Ein Dauerthema ist nach wie vor die notwendige Qualifikation von Personenschützern. Da es keine offizielle einheitliche Ausbildung gibt, ist es für Kunden schwierig, Vergleiche auf dem Markt zu ziehen. Neben in der Regel gut ausgebildeten Behördenmitarbeitern, etwa von der Bundeswehr oder der Polizei, gibt es nur noch die von der IHK zertifizierte Personenschutzfachkraft. Dabei bedeutet „zertifiziert“ lediglich, dass die Akademie, an der der Lehrgang stattfindet, bestimmt, was und wie geprüft wird. Aber es existiert bislang kein übergeordneter Maßstab, anhand dessen sich feststellen ließe, ob die Prüfungsinhalte sinnvoll sind. Auch wäre es dringend notwendig, für eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den einzelnen Akademien zu sorgen. Hier ist noch Überzeugungsarbeit bei den entsprechenden Stellen zu leisten.

Derzeit gibt es einen Arbeitskreis, in dem Bundesbehörden und Dax-Unternehmen vertreten sind, mit dem Ziel, eine bundeseinheitliche Prüfungsordnung für die Personenschutzfachkraft zu etablieren. Gerade für Behörden stellt der aus einer einheitlichen Ausbildung messbare Einsatzwert einer Fachkraft ein wichtiges Kriterium in der Praxis dar. Denn so kann sie ermitteln, ob etwa bei Einsätzen bei Dritten vorhandene Personenschützer die entsprechende Qualifikation besitzen oder ob ausschließlich eigene Kräfte hinzugezogen werden müssen.

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