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Kötter Security

Die Polizei entlasten

Wohnungseinbrüche, Wirtschaftskriminalität, Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte: Nur einige Herausforderungen, vor denen die Polizei steht. Mit Blick auf die mögliche Übernahme polizeilicher Aufgaben durch qualifizierte private Dienstleister fordert Kötter Security eindeutig festgelegte Rahmenbedingungen.

Klar festgelegte Regeln für die Kooperation von Staat und Privat sind die Voraussetzung.
Klar festgelegte Regeln für die Kooperation von Staat und Privat sind die Voraussetzung.

Wachsende Herausforderungen an die Polizei - gleichzeitig werfen leere öffentliche Kassen und die auf den Staat zurollenden Pensionslasten die Frage auf, wie die innere Sicherheit angesichts angespannter Haushaltslage künftig umfassend zu gewährleisten ist.

Eine wichtige Rolle kommt dem Ausbau öffentlicher und privater Kooperationen zu. Mit Blick auf die mögliche Übernahme polizeilicher Aufgaben durch qualifizierte private Dienstleister fordert Kötter Security aber eindeutig festgelegte Rahmenbedingungen. Der größte familiengeführte Sicherheitsanbieter Deutschlands veröffentlichte vor Kurzem konkrete Vorschläge.

Entscheidender Erfolgsfaktor seien − neben den notwendigen Qualifikationen der Mitarbeiter – insbesondere klare Regeln für die Kooperation von Staat und Privat, so Ulrich Angenendt, unter anderem Geschäftsführer von Kötter Security, Düsseldorf. Dies betreffe speziell die Aufgabendefinition, Personalauswahl und Entwicklung der Schulungsinhalte sowie das Monitoring der privaten Kräfte im Dienst.

Das alles müsse unter Federführung der Polizei erfolgen, unterstreicht der Sicherheitsexperte. Aus Sicht von Hans-Helmut Janiesch, Mitglied des Kötter Sicherheitsbeirates und Leitender Polizeidirektor/Kriminaldirektor im Ruhestand, sollte dies durch spezialgesetzliche Regelungen flankiert werden.

Synergiepotenzial

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Das Spektrum möglicher Aufgabenübertragungen reicht von Objektschutzaufgaben an öffentlichen und privaten Einrichtungen über die Aufnahme von Bagatellunfällen bis hin zur Begleitung von Schwertransporten. Erst im Sommer hatte eine vom nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger eingesetzte Expertenkommission allein für NRW Synergiepotenziale von 1.560 Stellen (je 1.754 Stunden pro Jahr) aufgeführt.

Der Löwenanteil entfällt mit rud 73 Prozent auf folgende Aspekte: Wegfall der Fundsachenentgegennahme und von Aufgaben aus Ruhestörungen, Verzicht auf Einsätze aus Verkehrsbehinderungen und auf Einsätze mit hilflosen Personen, Wegfall von Objektschutzaufgaben an privaten und öffentlichen Objekten (Kategorien 5 und 6), Verzicht auf die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten sowie Wegfall der Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen der Kategorie 5, also sonstiger Sachschadensunfall ohne Einwirkung von Alkohol oder anderer berauschender Mittel.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Der polizeilichen Kernarbeit wie Gefahrenabwehr, Vorbeugung von Straftaten und Kriminalitätsbekämpfung könne so mehr Rückenwind gegeben werden, betont Janiesch. Wie dringend erforderlich dies sei, zeigen folgende Beispiele: Bundesweit ereigneten sich im vergangenen Jahr allein über 150.000 Wohnungseinbrüche, die Aufklärungsquote liegt mit knapp 16 Prozet sehr niedrig.

In Großstädten drohen bestimmte Viertel zu „No-go-Areas“ zu werden. Und die Schäden durch Wirtschafts- und Internetkriminalität belaufen sich allein hierzulande auf mehrere zehn Milliarden Euro pro Jahr.

Positionspapier „Polizeiliche Aufgabenentlastung“

Qualitätsdienstleister, die über umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von Sicherheitsaufgaben für die öffentliche Hand verfügen, können auch im Bereich der Polizeiarbeit gezielt unterstützen und entlasten. Dies verdeutlicht die folgende Übersicht potenzieller Tätigkeitsfelder für private Anbieter.

Sie knüpft an die Vorschläge von NRW-Innenminister Jäger zur polizeilichen Aufgabenentlastung an. Kötter Security erweitert diesen Katalog jetzt um die erforderlichen Voraussetzungen für die Aufgabenübernahme:

  • Fundsachenentgegennahme: Diese Leistung kann problemlos erbracht werden, da es eine reine Verwaltungs- beziehungsweise Lagerungsaufgabe zur Eigentumssicherung ist. Gefährliche Gegenstände sind weiter bei den örtlichen Polizeidienststellen aufzubewahren.
  • Aufgaben aus Ruhestörungen: Diese können lediglich im Rahmen der Voraufklärung wahrgenommen werden. Da es sich oft um Straftatbestände handelt, muss die Ausführung unter Aufsicht beziehungsweise durch Hinzuziehen der Polizei erfolgen. Neben kommunikativen Deeskalationsmaßnahmen sind spezifische Verteidigungstechniken zu schulen. Gegebenenfalls sind weitere Zusatzqualifikationen gemäß den im Vorfeld zu definierenden Anforderungen des Auftraggebers erforderlich.
  • Einsätze mit hilflosen Personen: Derartige Tätigkeiten werden bereits heute bei der Voraufklärung und auf Basis des Jedermannsrechts durchgeführt. Allerdings gibt es einen zu definierenden Prozentsatz, bei dem ein Eingreifen der Polizei und eine polizeiliche beziehungsweise ärztliche Übernahme des Einsatzes unabdingbar erforderlich bleiben. Medizinische Hilfe und das Analysieren einer Straftat kann durch den Dienstleister nur im Rahmen der Voraufklärung erfolgen.
  • Objektschutzaufgaben der Kategorien 5 und 6: Objektschutzaufgaben an privaten und öffentlichen Einrichtungen können nahezu ohne Einschränkung erbracht werden. Hier ist ein Einsatz der Polizei nicht erforderlich. Die Aus- und Weiterbildungen sind bereits heute ausreichend. Optional sollten ergänzende Schulungen in Verteidigungstechniken erfolgen.
  • Einsätze aus Verkehrsbehinderungen: Da oft ein Eingriff in den Straßenverkehr erforderlich ist, müssen diese unter polizeilicher Aufsicht erfolgen. Die Voraufklärung kann hingegen immer durch Dienstleister gewährleistet werden. Die Schulungen richten sich nach den Anforderungen der Auftraggeber. Verkehrsrechtliche Schulungen sind zwingend erforderlich.
  • Begleitung von Schwertransporten: Diese Dienstleistung ist unkritisch durchführbar, soweit es sich um reine Begleitaufgaben handelt. Eine Streckenauswahl, also ein Eingriff in den direkten Straßenverkehr, ist nicht möglich. Auch hier müssen die Mitarbeiter ergänzende Verkehrsrechtsschulungen erhalten, die sich aus der Aufgabenstellung des Auftraggebers ergeben.
  • Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen der Kategorie 5: Die Aufnahme von Verkehrsunfällen der Kategorie 5 (sonstiger Sachschadensunfall ohne Einwirkung von Alkohol/anderer berauschender Mittel) ist ebenfalls zu leisten. Die Mitarbeiter müssen hierzu entsprechend verkehrsrechtlich geschult werden.

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