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Roland Hasenjürgen, Management Consultant und Sicherheitsberater.

BVSW-Schulung „Bestbieterprinzip“

Sicherheitsdienstleistungen richtig ausschreiben

Sicherheitsexperten konnten sich in München beim Lehrgang „Bestbieterprinzip – Erfolgreiche Ausschreibungen von personellen Sicherheitsdienstleistungen“ vom Bayerischen Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (BVSW) über Neuerungen im Vergaberecht und potentielle Fallstricke informieren.

Auch wenn derzeit noch rund 90 Prozent der öffentlichen Aufträgen nach dem „Billigstbieterprinzip“ vergeben werden, findet nicht nur dort, sondern vor allem bei privaten Auftraggebern ein Umdenken statt. Statt das billigste Angebot – mit all seinen damit einhergehenden Qualitätsproblemen – zu wählen, erhält immer häufiger das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.

Leistungen optimal darstellen

Das im BVSW-Seminar unter der Leitung von Roland Hasenjürgen (Management Consultant bei der Security Assist GmbH und mit 20-jähriger Erfahrung als Sicherheitsberater) vorgestellte „Bestbieterprinzip“ nach dem Bestbieterhandbuch für privatrechtliche Auftraggeber sowie in Abgrenzung zur öffentlichen Hand, ermöglicht großen Auftraggebern für personelle Sicherheitsdienstleistungen, neben dem Preis auch die Qualität von Angeboten objektiv zu beurteilen, zu prüfen und zu bewerten, um sich gegen Billiganbieter zu schützen.

Gleichzeitig gab das Seminar auch den teilnehmenden Sicherheitsdienstleistern einen Einblick, wie man seine Leistungen optimal darstellt – unter anderem sollte man nicht denken, dass Wiederholungen der eigenen Qualität überflüssig seien, da verschiedene Ausschreibungssegmente oft völlig unabhängig voneinander bewertet werden – und im Vergleich zu den Mitbewerbern die Nase vorn behält.

Amtsanmaßung und Bußgeld verhindern

Neben einem kurzen Überblick über den Markt der Sicherheitsdienstleistungen, dass das neue Vergaberecht den Compliance-Anforderungen der Privatwirtschaft entspricht, und einem Blick auf die geplanten Neuerungen in der Bewachungsverordnung und im §34a Gewerbeordnung, gab Seminarleiter Roland Hasenjürgen gleich handfeste Tipps: „Sicherheitsdienstleistungen müssen exakt definiert sein, achten Sie auf klare Bezeichnungen, Beschreibungen und Weisungsbefugnisse bei der Ausschreibung. So sind Platzverweise im öffentlichen Raum ausschließlich eine Aufgabe von Beamten und gehören nicht zu den Leistungen eines privaten Dienstleisters nach Jedermanns- und Hausrecht. Listen Sie auch keine Begriffe aus dem Wortschatz der Polizei – hier kann schnell der Verdacht der Amtsanmaßung aufkommen.“

Auch Sheriff-Sterne und Schulterklappen gehörten nicht unbedingt zur Dienstkleidung eines seriösen Anbieters. Den Begriff „Dienstausweis“, der den Behörden vorbehalten ist, sollte man tunlichst in Ausschreibungen vermeiden, allerdings sei das Tragen eines Namensschildes für Sicherheitsmitarbeiter in bestimmten Tätigkeitsbereichen verbindlich – anderenfalls drohe ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Gefahr der Arbeitnehmerüberlassung

Dass dafür gesorgt werde, dass Dienstkleidung, Dienstwagen (übrigens besser nicht mit dem Firmenlogo des Auftraggebers versehen) und der Arbeitsplatz sauber und gepflegt aussehen, sei natürlich ebenso wichtig. Denn ein Pförtner, der sich in Zigarettenrauch gehüllt beim Frühstück gestört fühlt, hinterlässt keinen guten ersten Eindruck beim Besucher.

Bei der Beauftragung von Empfangs- und Pfortendiensten empfahl der Seminarleiter den Auftraggebern von Sicherheitsdienstleistungen, Vorsicht walten zu lassen: „Beauftragen Sie hier hauptsächlich Bewachungsdienste, sonst begeben Sie sich in die Gefahr der Arbeitnehmerüberlassung und haben plötzlich einige Personen mehr auf Ihrer Gehaltsliste stehen.“

Bei Revierdiensten sollten Auftraggeber im Auge behalten, dass je mehr Objekte der Bewacher in vorgegebener Zeit abfahren oder abgehen muss, desto vorhersehbarer seine Routen werden. Er wird sich auf kürzestem Weg von Kontrollpunkt zu Kontrollpunkt bewegen müssen, was zu Konsequenz hat, dass er immer im gleichen Zeitraum vor Ort ist – eine Tatsache, die auch kriminellen Beobachtern nicht entgeht.

Qualität der Mitarbeiter sichern

Zur Qualität der Mitarbeiter bei Sicherheitsdienstleistern gab Hasenjürgen zu bedenken, dass nicht jeder ehemalige Feldjäger der Bundeswehr automatisch über die Jedermannsrechte Bescheid wüsste. Auch riet er dazu, einfach mal die IHK anzurufen, den Namen eines Bewerbers zu nennen, und zu prüfen, ob dieser tatsächlich die angegebenen, notwendigen Prüfungen erfolgreich absolviert hat. Zudem sei es dem Bieter zum empfehlen, die schriftliche Einverständniserklärung der Sicherheitsmitarbeiter zu ihrer Überprüfung (Qualifikationen in der Personalakte und Entlohnung in den Lohnabrechnungen) mit in die Ausschreibung aufzunehmen.

Auch die viel zitierten schwarzen Schafe beim Einsatz von Subunternehmen könne man ausgrenzen. „Im Gegensatz zu öffentlichen Ausschreibungen können Subunternehmen bei der Privatvergabe explizit ausgeschlossen werden“, so Hasenjürgen. „Denn mit jedem Subunternehmen geht Ihnen ein Teil der Kontrolle verloren.“

Formale Fallstricke

Um nicht über formale Fallstricke zu stolpern, gab Hasenjürgen viele weitere Tipps, unter anderem, von Anfang an dem Betriebsrat mit ins Boot zu holen, auf Strafrechtsschutz für Mitarbeiter – vor allem bei Flüchtlingsunterkünften, im ÖPNV und in Discotheken – zu achten, und warum man besser „objektbezogene“ statt „außertarifliche“ Zulagen benennen sollte.

Im bewusst teilnehmerbegrenzten Seminar blieben dank der geballten Fachkompetenz des Seminarleiters keine Frage unbeantwortet. So konnten die Teilnehmer neben wichtigen Grundlageninformationen und einer Checkliste zur optimalen Ausschreibung auch individuelle Empfehlungen und Tipps zur speziellen Situation in ihrem Unternehmen mitnehmen.

Britta Kalscheuer

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