VdS hat seine bekannte Anerkennung für Errichter der wichtigen Gefahrenmeldetechniken bereits im vergangenen Jahr optimiert: Der noch junge „Errichter 2.0“ bietet ein kombiniertes Verfahren für bis zu drei Fachrichtungen (Brandmelde-, Einbruchmelde-, Videoüberwachungsanlagen). Das Angebot erleichtert nicht nur für die zahlreichen „Kombi-Errichter“ das Erlangen und Aufrechterhalten der VdS-Anerkennung, sondern umfasste auch bereits 2016 die damals noch in Entstehung befindliche DIN EN 16763.
Mit Inkrafttreten der Norm in diesem Monat erhielt jetzt jeder der bisher knapp 100 „VdS-Errichter 2.0“ zusätzlich und kostenlos auch das Zertifikat als Dienstleister für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763. VdS ist damit das weltweit erste Institut, welches seinen anerkannten Partnern Zertifikate nach der neuen EU-Norm überreichen konnte.
Sebastian Brose, stellvertretender Leiter der Abteilung „Firmen und Fachkräfte“ bei VdS, erklärt: „Wie gewohnt gilt für VdS-anerkannte Errichter: Wer VdS-Richtlinien erfüllt, deckt auch alle relevanten Normen ab – so-wohl bei Produktanerkennungen, bei Planung- und Einbau-Richtlinien wie auch in Anerkennungsverfahren. Da unsere Experten in allen weltweit relevanten Standardisierungsgremien mitarbeiten, leisteten wir bereits im sechsjährigen Entstehungsprozess der neuen EU-Errichternorm unseren Beitrag.