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VdS 12. März 2018

Zertifizierungsangebot erstellt

VdS hat zu allen Gewerken der EN 16763 ein kompaktes Zertifizierungsverfahren geschaffen. Die Norm gilt für jeden Betrieb aus der Branche, unabhängig von seiner oder der Projektgröße.

Selbst jeder Ein-Mann-Dienstleister ist gut beraten, diese Norm zu erfüllen.
Selbst jeder Ein-Mann-Dienstleister ist gut beraten, diese Norm zu erfüllen.

Seit April letzten Jahres legt die EN 16763 Mindestanforderungen an „Dienstleistungen von Unternehmen im Bereich Planung, Projektierung, Installation und Übergabe, Instandhaltung und Instandsetzung von Sicherheitsanlagen (Brand-, Feuerlösch-, Sprachalarmierung-, Einbruch-, Überfall-, Zutrittskontroll-, Videoüberwachungs-, Personenhilferufanlagen und Kombinationen)“ fest.

Nach dem Erscheinen der Norm lag es an Europas Prüfinstituten, die Vorgaben in konkrete Zertifizierungsprozesse zu fassen und ihre Partner mit möglichst praxisnahen Methodiken zu unterstützen. VdS leistet dies ab sofort mit den kompakten Verfahrensrichtlinien VdS 3829. VdS ist damit der europaweit erste Dienstleister, der eine Zertifizierung gemäß der neuen Norm für sämtliche betroffenen Gewerke anbietet.

Nach aktuellen VdS-Richtlinien anerkannte Errichter brauchen sich keine Gedanken zur Norm zu machen: Mit dem VdS-Siegel liefern sie höhere Leistungsnachweise als die Norm fordert. Wie so oft gilt auch hier der Branchenmerksatz: „Bei VdS ist die Norm inklusive“. Das Institut war über die Entwicklung der 16763 immer informiert und hatte sein eigenes Anerkennungsverfahren bereits vor rund zwei Jahren an die kommenden EN-Forderungen angepasst.

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