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Was Drohnenpiloten beachten müssen

Drohnen werden immer beliebter. Oft bleibt jedoch die Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter unbeachtet. Ohne Versicherung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro – das wissen viele Drohnenpiloten nicht. Vier Tipps zeigen, was bei einem Drohnenflug noch zu beachten ist.

Für Drohnen und Multicopter gelten Flugverbotszonen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen.
Für Drohnen und Multicopter gelten Flugverbotszonen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen.

1. Existiert eine Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter?

Egal ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird: Das deutsche Luftverkehrsgesetz (Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 des Luftfahrtverkehrs-gesetzes) verpflichtet dazu, eine Versicherung abzuschließen. Ohne Versicherung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt wird, kann die Versicherung vernachlässigt werden.

„Für den privaten Gebrauch reicht die Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus“, so Zurich Luftfahrtversicherungs-Experte Sebastian Schneider. „Es muss daher zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada.“ Eine eigenständige Multicopter-Kaskoversicherung deckt zudem die gewerbliche Nutzung ab. Der Einsatz von Drohnen oder Multicoptern ist somit auch im Urlaub außerhalb von Deutschland abgesichert.

2. Wie schließe ich eine Drohnenversicherung ab?

„Eine Versicherung kann spontan, einfach und bequem online abgeschlossen werden – hierzu sind nur drei Angaben notwendig: der geplante Einsatzort, die erforderliche Deckungssumme und die gewünschte Selbstbeteiligung“, sagt der Experte. „Bei Zurich ist der Versicherungsschutz direkt nach Abschluss gültig. Und die Daten zur Versicherungspolice erhält der Kunde innerhalb weniger Minuten via E-Mail zu gesendet.“ Bei dem Unternehmen können sowohl Privat- als auch Gewerbekunden online über einen Tarifrechner Versicherungen für Drohnen und Multicopter abschließen.

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3. Welche Kosten entstehen bei der Drohnenversicherung?

Die Kosten für eine Drohnenversicherung variieren und sind abhängig von verschiedenen Parametern. „Der jährliche Beitrag einer Drohnenversicherung orientiert sich an der Verwendungsart, der gewünschten Versicherungssumme und nicht zuletzt an dem Einsatzbereich, in dem geflogen werden möchte“, so Sebastian Schneider weiter. Mit einem Tarifrechner kann auf der Website der Zurich Versicherung Deutschland ermittelt werden, wie hoch der Jahresbeitrag für die entsprechende Versicherung ausfällt. Für rund 70 Euro pro Jahr lässt sich beispielsweise die Haftpflicht für eine privat genutzte Drohne, mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm, abschließen.

4. Wo darf ich eine Drohne oder einen Multicopter fliegen lassen?

„Grundsätzlich gilt: Der Pilot darf seine Drohne nur in Blickweite Führen“, erklärt Schneider. „Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen. Natürlich sollte auch jederzeit auf Wettereinflüsse und Hindernisse in der Flugbahn geachtet werden.“

Mit Versicherungsschutz ist der Aufstieg der Drohne bis zu einer Höher von 100 Metern erlaubt. Wenn die Drohne schwerer als fünf Kilogramm ist, wird neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes benötigt.

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